Hallo,
Die Übergabe erfolgte ohne Beanstandung. Innerhalb der 1,5 Jahre hat mein Ex-Vermieter auch keine weiteren Forderungen wegen Schäden an der Wohnung gestellt.
Nun habe ich eine 1. Mahnung zur Zahlung der Nebenkosten über mehrere Jahre von meinem Ex-Vermieter erhalten.
Darin waren alle noch offenen Forderungen aufgelistet.
Daraufhin habe ich Widerspruch gegen einzelne Nebenkostenabrechnungen eingelegt und die Zahlung unter Vorbehalt angekündigt. Der Widerspruch wurde entgegengenommen (persönlich mit Empfangsbestätigung) und wird aktuell bearbeitet.
Den fälligen Betrag habe ich ohne Abzug fristgerecht überwiesen.
Nun will der Ex-Vermieter die Kaution solange behalten bis der Widerspruch bearbeitet wurde. Wie ich meinen Ex-Vermieter kenne, kann das Monate dauern bzw. vergessen werden.
Kann ich die Herausgabe der Kaution sofort fordern oder darf der Vermieter warten bis er den Widerspruch fertig bearbeitet hat?
Gibt es Fristen innerhalb der ich die Kaution (in diesem speziellen Fall) zurückfordern kann oder eine Antwort auf den Widerspruch fordern kann.
mfg
petra