Mir geht es primär darum, ob der Vermieter mir die Rückgabe der Kaution wegen eines gerade zu bearbeitenden Widerspruches verweigern kann.
Auf der Mahnung waren alle seine Forderungen aufgelistet. Die habe ich nun unter Vorbehalt bezahlt und Widerspruch gestellt.
Nun dachte ich, dasz er das Geld hat und mir ja die Kaution zurückgeben kann. Der Widerspruch kann ja nur noch die Forderungen senken und er müsste mir das eventuell zuviel bezahlte zurücküberweisen.
Beiträge von pschu
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