Herausgabe Kaution nach Mietende (Vertragsende war Mitte 2012)

  • Hallo,

    Die Übergabe erfolgte ohne Beanstandung. Innerhalb der 1,5 Jahre hat mein Ex-Vermieter auch keine weiteren Forderungen wegen Schäden an der Wohnung gestellt.

    Nun habe ich eine 1. Mahnung zur Zahlung der Nebenkosten über mehrere Jahre von meinem Ex-Vermieter erhalten.
    Darin waren alle noch offenen Forderungen aufgelistet.
    Daraufhin habe ich Widerspruch gegen einzelne Nebenkostenabrechnungen eingelegt und die Zahlung unter Vorbehalt angekündigt. Der Widerspruch wurde entgegengenommen (persönlich mit Empfangsbestätigung) und wird aktuell bearbeitet.
    Den fälligen Betrag habe ich ohne Abzug fristgerecht überwiesen.
    Nun will der Ex-Vermieter die Kaution solange behalten bis der Widerspruch bearbeitet wurde. Wie ich meinen Ex-Vermieter kenne, kann das Monate dauern bzw. vergessen werden.
    Kann ich die Herausgabe der Kaution sofort fordern oder darf der Vermieter warten bis er den Widerspruch fertig bearbeitet hat?
    Gibt es Fristen innerhalb der ich die Kaution (in diesem speziellen Fall) zurückfordern kann oder eine Antwort auf den Widerspruch fordern kann.

    mfg
    petra

  • Hallo Petra,

    bitte mehr Input:

    1. Wann endete das Mietverhältnis?
    2. Wann endete der letzte (einjährige) Betriebskostenabrechnungszeitraum?
    3. Gab es Beanstandungen bei der Rückgabe der Mietsache?

  • Der Mietvertrag endete 4.2012.
    Die letzte Nebenkostenabrechnung ist von 2012 und kam Anfang Januar dieses Jahr.
    Bei der Übergabe gab es nichst zu beanstanden. Protokoll ist vorhanden.

  • Zitat

    Die letzte Nebenkostenabrechnung ist von 2012 und kam Anfang Januar dieses Jahr.

    Ja, schön, aber welcher Zeitraum wurde für diese Abrechnung angegeben. Wenn es das Kalenderjahr sein sollte, dann hätte die Abrechnung am 31.12.2013 in deinem Briefkasten sein müssen. Kam die Abrechnung aber erst 2014, dann ist sie verfristet und muss nicht mehr bezahlt werden.

  • Der Mietvertrag endete 4.2012.
    Die letzte Nebenkostenabrechnung ist von 2012 und kam Anfang Januar dieses Jahr.
    Bei der Übergabe gab es nichst zu beanstanden. Protokoll ist vorhanden.


    Nur nicht zuviel verraten, Petra, lieber sich die Details aus der Nase ziehen lassen.
    "4.2012" und "von 2012" sind keine weiterhelfenden Angaben.

  • Mir geht es primär darum, ob der Vermieter mir die Rückgabe der Kaution wegen eines gerade zu bearbeitenden Widerspruches verweigern kann.
    Auf der Mahnung waren alle seine Forderungen aufgelistet. Die habe ich nun unter Vorbehalt bezahlt und Widerspruch gestellt.
    Nun dachte ich, dasz er das Geld hat und mir ja die Kaution zurückgeben kann. Der Widerspruch kann ja nur noch die Forderungen senken und er müsste mir das eventuell zuviel bezahlte zurücküberweisen.

  • Mir geht es primär darum, ob der Vermieter mir die Rückgabe der Kaution wegen eines gerade zu bearbeitenden Widerspruches verweigern kann.
    Auf der Mahnung waren alle seine Forderungen aufgelistet. Die habe ich nun unter Vorbehalt bezahlt und Widerspruch gestellt.
    Nun dachte ich, dasz er das Geld hat und mir ja die Kaution zurückgeben kann. Der Widerspruch kann ja nur noch die Forderungen senken und er müsste mir das eventuell zuviel bezahlte zurücküberweisen.


    Tangiert Mietrecht (so heisst dieses Forum) nur am Rande. Da Du Dich hier sperrst, ==>> Rechtsanwalt.:o

  • Mir geht es primär darum, ob der Vermieter mir die Rückgabe der Kaution wegen eines gerade zu bearbeitenden Widerspruches verweigern kann.


    Schon klar, aber auch dazu sind die genauen Zeiträume wichtig als Angabe von deiner Seite.


    Auf der Mahnung waren alle seine Forderungen aufgelistet.


    Wieso Mahnung? Mahnen kann er nur was, wofür er schon früher eine (berechtigte) Forderung gestellt hatte, die Du bis dato nicht gezahlt hättest.


    Die habe ich nun unter Vorbehalt bezahlt und Widerspruch gestellt.


    Hier wird es wichtig mit den Zeiträumen, denn wenn der Abrechnungszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012 gewesen ist und er dir die Abrechnung erst Januar 2013 geschickt hat, dann musstest du das sowieso nicht mehr zahlen.
    Strittige Beträge hätttest du bis zur Klärung auch nicht zahlen müssen, auch nicht unter Vorbehalt.


    Nun dachte ich, dasz er das Geld hat und mir ja die Kaution zurückgeben kann. Der Widerspruch kann ja nur noch die Forderungen senken und er müsste mir das eventuell zuviel bezahlte zurücküberweisen.


    Richtig, da die Abrechnung vermutlich verfristet war kann ein Widerspruch das ganze nur senken.
    Grundsätzlich ist über die Kaution spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen und der Vermieter darf nur einen ausreichenden Betrag zurückbehalten, um mögliche Nachforderungen aus ausstehenden Betriebskostenabrechnungen abzusichern.
    Da hast du sowieso schon viel zu lange gewartet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!