Habe aus Versehen zwei Beiträge mit demselben Thema eingestellt und weiß leider nicht wie ich diesen löschen kann:( tut mir leid, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Viele Grüße
Angelika
Kündigung wegen nicht bewohnter Wohnung
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Kokolores -
30. Januar 2014 um 15:38 -
Erledigt
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Habe aus Versehen zwei Beiträge mit demselben Thema eingestellt [...] tut mir leid, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
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BGB § 573 - Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Einen Kündigungsgrund infolger nur teilweiser Nutzung der Wohnung kann ich nicht erkennen und dürfte nichtig sein.
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Habe aus Versehen zwei Beiträge mit demselben Thema eingestellt und weiß leider nicht wie ich diesen löschen kann:( tut mir leid, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Viele Grüße
Angelika
Kannste selbst auch nicht löschen - mach' Dir nix draus.:) -
Kannste selbst auch nicht löschen - mach' Dir nix draus.:)
Aber wie?
Gruß
Angelika -
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