Hallo,
Wir sind seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung bei einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft. Seit zwei Jahren bewohnen wir die Wohnung nur noch einige Male im Jahr, da wir vorübergehend aus beruflichen Gründen eine zusätzliche Wohnung haben. Nun bekamen wir die Kündigung mit der Begründung, die Wohnung würde von uns nicht mehr bewohnt. Wir wissen aber noch nicht, ob wir endgültig umziehen werden, und wollten unsere alte Wohnung, in die wir sehr viel Geld investierten eigentlich noch behalten! Ist die Kündigung in so einem Fall rechtswirksam oder macht es Sinn Einspruch einzulegen.
Wir waren all die Jahre wirklich vorbildliche Mieter und haben uns nie etwas zu Schulden kommen lassen und fühlen uns mehr als ungerecht behandelt!
Viele Grüße
Angelika