Hallo,
Jetzt geht es in die zweite Runde:( wir haben gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und jetzt einen Brief bekommen, in dem steht, dass sie den Widerspruch zur Kenntnis genommen haben, aber es bei der ausgesprochenen Kündigung bleibt! Der Vorstand der Genossenschaft ging mit keinem Wort auf unsere Argumente ein. Wir haben in unserem Widerspruch geschrieben, dass das in der Satzung unserer Genossenschaft vorgeschriebene Prozedere ( Gespräch, Abmahnung usw.) nicht eingehalten wurde, dass wir eine Kündigungsfrist von 9 Monaten haben und nicht nur 3 und dass wir außerdem aufgrund eines Urteils des BGH (Nutzungsrecht aber keine Nutzungspflicht für Wohnungen) der Meinung sind, dass die Kündigung nicht Rechtens ist. Was meint ihr, sollten wir nun zu einem Anwalt gehen, oder einfach den Termin verstreichen lassen und abwarten was passiert. Mein Mann hat mit einem der Vorstände telefoniert und die Kündigungsfrist angesprochen, worauf der gute Mann meinte, er sei kein Jurist und ob das ( die 9-montägige Frist) so stimmt wisse er nicht! Und diese Aussage kommt vom Vorstand einer Wohnungsbaugenossenschaft der mehrere 100 Wohnungen betreut!
Grüße
Angelika