Beiträge von Kokolores

    Hallo,
    Jetzt geht es in die zweite Runde:( wir haben gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und jetzt einen Brief bekommen, in dem steht, dass sie den Widerspruch zur Kenntnis genommen haben, aber es bei der ausgesprochenen Kündigung bleibt! Der Vorstand der Genossenschaft ging mit keinem Wort auf unsere Argumente ein. Wir haben in unserem Widerspruch geschrieben, dass das in der Satzung unserer Genossenschaft vorgeschriebene Prozedere ( Gespräch, Abmahnung usw.) nicht eingehalten wurde, dass wir eine Kündigungsfrist von 9 Monaten haben und nicht nur 3 und dass wir außerdem aufgrund eines Urteils des BGH (Nutzungsrecht aber keine Nutzungspflicht für Wohnungen) der Meinung sind, dass die Kündigung nicht Rechtens ist. Was meint ihr, sollten wir nun zu einem Anwalt gehen, oder einfach den Termin verstreichen lassen und abwarten was passiert. Mein Mann hat mit einem der Vorstände telefoniert und die Kündigungsfrist angesprochen, worauf der gute Mann meinte, er sei kein Jurist und ob das ( die 9-montägige Frist) so stimmt wisse er nicht! Und diese Aussage kommt vom Vorstand einer Wohnungsbaugenossenschaft der mehrere 100 Wohnungen betreut!

    Grüße
    Angelika

    Wir sind Mitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft und haben einen Nutzungsvertrag für Wohnraum der normalerweise niemals von Seiten der Genossenschaft, bzw. des Vorstandes gekündigt wird. nur bei einem groben Verstoß gegen die Genossenschaftsordnung und auch dann nur, wenn vorher eine Abmahnung erfolglos war, kann dem Genossen gekündigt werden! Wir haben aber nach unserer Meinung weder gegen die Genossenschaftsordnung verstoßen (zumindest nicht wissentlich) noch haben wir eine Abmahnung erhalten!
    Grüße
    Angelika

    Unseren Pflichten sind wir schon nachgekommen. Mein Mann war mindestens einmal wöchentlich in der Wohung und hat nach der Post gesehen und nötige Arbeiten im Garten verrichtet und auch ab und zu dort übernachtet. Was uns noch mehr interessiert ist die Kündigungsfrist! Beträgt die wirklich nur 3 Monate Obwohl wir schon so lange dort wohnen!

    Hallo Berny,
    In der Kündigung steht, dass wir die Wohnung "nachweislich" nicht zu Wohnzwecken nutzen" und und deshalb fristgerecht zum 30.04.2014 gekündigt wird. Du schreibst zwar, dass wir nicht mal Widerspruch einlegen bräuchten, wir wissen aber leider nicht, ob unsere Genossenschaft nicht andere Kündigungsmöglichkeiten hat, als ein privater Vermieter. Uns würde auch noch interessieren, ob nicht erst mal eine Abmahnung hätte erfolgen müssen und wie es mit der Kündigungsfrist bei mehr als 40jährigem Mietverhältnis aussieht?
    Danke auf jeden Fall für die leichte Beruhigung die sich bei mir durch die Antworten eingestellt hat.
    Grüße
    Angelika

    Hallo,
    Wir sind seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung bei einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft. Seit zwei Jahren bewohnen wir die Wohnung nur noch einige Male im Jahr, da wir vorübergehend aus beruflichen Gründen eine zusätzliche Wohnung haben. Nun bekamen wir die Kündigung mit der Begründung, die Wohnung würde von uns nicht mehr bewohnt. Wir wissen aber noch nicht, ob wir endgültig umziehen werden, und wollten unsere alte Wohnung, in die wir sehr viel Geld investierten eigentlich noch behalten! Ist die Kündigung in so einem Fall rechtswirksam oder macht es Sinn Einspruch einzulegen.
    Wir waren all die Jahre wirklich vorbildliche Mieter und haben uns nie etwas zu Schulden kommen lassen und fühlen uns mehr als ungerecht behandelt!

    Viele Grüße
    Angelika

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