Kündigung Untermietvertrag

  • Die Situation:

    Vermieter vermietet die Wohnung an den Hauptmieter. Dieser wiederum an 2 Untermieter mit Erlaubnis. Beide Untermieter und der Vermieter wohnen in einer Wohngemeinschaft zusammen. Keine Familie. Keine besonderen Umstände.

    Ich bin einer der Untermieter (unmöbliertes Zimmer) und wurde nun aufgrund von schlechter Stimmung gebeten zu kündigen.


    Wenn ich kündige, welche Fristen muss ich einhalten? Darf ich zum 15. des Monats schriftlich kündigen und kann am Monatsende raus? Oder muss ich mit Blick voraus 3 Monate im Voraus kündigen?

    Welche Fristen gelten für den Hauptmieter? Kann er mir zum 15. kündigen und ich muss am Monatsende raus? Oder gelten hier 3 Monate? Oder gar 6 Monate, da die Kündigung ohne Grund ist?


    Bitte um dringende Hilfe!

  • Aus "Mietrechtslexikon":
    Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB.
    Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB).

    Ansonsten gilt bei Untermiete die gleiche Frist wie bei normalen Mietverhältnissen.
    Die Kündigung eines Untermietverhältnisses bedarf keiner Begründung. Der Vermieter kann willkürlich ohne jede Angabe von Gründen kündigen. Er ist auch nicht zu verpflichtet, die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, mitzuteilen. Der Mieter kann ebenso ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Form und Frist kündigen.

  • Ich bin einer der Untermieter (unmöbliertes Zimmer) und wurde nun aufgrund von schlechter Stimmung gebeten zu kündigen.


    Schlage doch einen Aufhebungsvertrag vor, da bedarf es keiner Frist.

  • Zitat

    Ich bin einer der Untermieter (unmöbliertes Zimmer)

    Dann gilt, egal ob der VM mit in der Wohnung wohnt oder nicht, §573c Abs. 1 BGB.

    Sprich 3 bzw. knapp 3 Monate für den Mieter wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart.

    Zitat


    Welche Fristen gelten für den Hauptmieter?

    Die selben. Bis darauf das sie sich, wenn er seinem Untermieter kündigen will, nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate verlängern.

    Zitat

    Oder gar 6 Monate, da die Kündigung ohne Grund ist?

    Wenn der Vermieter (Hauptmieter) sich auf § 573a beruft mindestens 6 Monate.

    Zitat

    und wurde nun aufgrund von schlechter Stimmung gebeten zu kündigen

    Wenn der VM Dich loswerden will und Dir das nicht ungelegen kommt, schließt einen Aufhebungsvertrag zu einem Termin ab der Dir gelegen kommt. Da wäre jeder xbeliebige denkbar.

  • Die Kündigung eines Untermietverhältnisses bedarf keiner Begründung. Der Vermieter kann willkürlich ohne jede Angabe von Gründen kündigen. Er ist auch nicht zu verpflichtet, die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, mitzuteilen. Der Mieter kann ebenso ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Form und Frist kündigen.

    Das wäre nur bei Vermietung gemäß § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB richtig.

  • Was ist denn nun richtig?

    Fakt ist:

    Ich habe einen Untermietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind.

    Ich möchte eine neue Wohnung ab dem 1.2 beziehen und habe bis heute (27.1) noch keine Kündigung für mein Untermietvertrag eingereicht. Wenn ich die Kündigung jetzt einreiche, bei der Hauptmieterin, bis WANN muss ich dann zahlen?

  • Bastiii:

    "Ich habe einen Untermietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind."
    - Du hast einen Mietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind, also gelten die gesetzlichen Bestimmungen, welche Dir bereits ausreichend erläutert wurden.

    "Ich möchte eine neue Wohnung ab dem 1.2 beziehen"
    - Kannste ohne weiteres machen, nur entbindet Dich das nicht von der Pflicht, weiterhin die Miete für die jetzige Wohnung zu zahlen.

    "habe bis heute (27.1) noch keine Kündigung für mein Untermietvertrag eingereicht. Wenn ich die Kündigung jetzt einreiche, bei der Hauptmieterin, bis WANN muss ich dann zahlen?"
    - Wenn Du "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 30.04.2014.

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