Hallo,
erstmal bin ich sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Ich habe folgendes Problem.
Wir mein Mann, meine zwei Jungs ( 10 und 12 ) und unser Hund haben zum 30.04 eine Kündigung auf Eigenbedarf bekommen, gestern kam das besagte Kündigungsschreiben. Letzte Woche wurde uns mündlich darauf hingewiesen.Vielleicht sollte ich dazu sagen das wir uns im Dorf umgehört haben und wir zum 01.8 eine neue tolle Wohnung auch gefunden haben. Im Dorf geht halt viel unter der Hand..Die Tochter unser Vermieterin erwartet am 02.06 ihr erstes Kind. Wie gesagt mit der Kündigung selber haben wir nicht wirklich das Problem... und ihr Mann und Sie möchten nun in die Wohnung einziehen, da ihre alte Wohnung kein eigenes Kinderzimmer besitzt. Unser Mietverhältnis begann am 01.04.2009 meine Frage sind die 5 Jahre am 01.05.14 vorbei oder am 01-04.14 ? weil sich ja da die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert. Ärgerlich war das in dem Kündigungsschreiben was der Schwiegersohn verfasste, ziemlich starke Worte standen. Zu einem wenn wir die Wohnung zum 30.4 nicht geräumt haben, werden sie von uns eine Nutzungsentschädigung verlangen ebenso die Mehrkosten ihrer jetzigen Wohnung. Dann stand darin das sie sich auf keinerlei Widerspruch einlassen, und auch nicht darauf das dass Mietverhältnis über den 30.4 besteht.
Wie gesagt wir ziehen aus, aber wir wohnen sehr ländlich kleines Dorf, sind ziemlich eingebunden im Dorf ( Feuerwehr) so das wir dort auch bleiben wollen... schon für die Kids auch und nun möchten wir gern wissen was können die Vermieter wirklich als Entschädigung verlagen? auch eine passende Wohnung mit zwei Kindern und Hund zu finden war ist nicht einfach...deshalb sind wir ja froh das sich das eigentlich erstaunlich schnell und nur mit guten Kontakten erledigt hat.......Wie sehen unsere Rechte aus und die wichtigeste Frage haben wir schon 6 MOnate oder noch 3 Monate Kündigungsfrist..
Würden uns über eine Antwort sehr freuen!
LG
Luminary
Kündigungsfrist Eigenbedarf
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Luminary -
22. Januar 2014 um 18:43 -
Erledigt
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BGB § 573c - Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Ab 01.04.2009
bis 01.04.2010 1. Jahr
bis 01.04.2011 2. Jahr
bis 01.04.2012 3. Jahr
bis 01.04.2013 4. Jahr
bis 01.04.2014 5. JahrDas 5. Jahr wäre erst am 1. April 2014 erreicht. Erst danach würde eine Frist von 6 Monaten greifen. Somit besteht bis dahin noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist ist formell richtig.
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Hallo Luminary,
ich würde auf dieses Schreiben nicht reagieren, weder verbal, noch schriftlich.
Vorab: @Koli hat recht.
Aber nun mal zu den "freundlichen" Ankündigungen:"wenn wir die Wohnung zum 30.4 nicht geräumt haben, werden sie von uns eine Nutzungsentschädigung verlangen"
- Ist korrekt, und diese beträgt dann genau die Höhe der bisherigen Bruttomiete."ebenso die Mehrkosten ihrer jetzigen Wohnung."
- Welche Mehrkosten, wenn ein Baby dazukommt - wird vielleicht der eine oder andere Betriebskostenposten nach Personen berechnet, dürfte es sich wohl bestenfalls um gering(st)e Beträge handeln."Dann stand darin das sie sich auf keinerlei Widerspruch einlassen,"
- Brauchen sie sich auch nicht... *pffft*"und auch nicht darauf das dass Mietverhältnis über den 30.4 besteht."
- Richtig, das MV wird dann automatisch zum Nutzungsverhältnis - so what? -
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Das wir weiter Miete bezahlen bis zum Auszug ist klar, mehr jedoch nicht. Wie gesagt wir haben uns gekümmert und haben was schönes neues aber auch das sind noch Mieter drinnen. Wir werden jetzt auch nicht drauf reagieren sondern einfach warten bis wir in die neue Wohnung können...Nochmals danke
Grüße Luminary
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