Hallo,
erstmal bin ich sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Ich habe folgendes Problem.
Wir mein Mann, meine zwei Jungs ( 10 und 12 ) und unser Hund haben zum 30.04 eine Kündigung auf Eigenbedarf bekommen, gestern kam das besagte Kündigungsschreiben. Letzte Woche wurde uns mündlich darauf hingewiesen.Vielleicht sollte ich dazu sagen das wir uns im Dorf umgehört haben und wir zum 01.8 eine neue tolle Wohnung auch gefunden haben. Im Dorf geht halt viel unter der Hand..Die Tochter unser Vermieterin erwartet am 02.06 ihr erstes Kind. Wie gesagt mit der Kündigung selber haben wir nicht wirklich das Problem... und ihr Mann und Sie möchten nun in die Wohnung einziehen, da ihre alte Wohnung kein eigenes Kinderzimmer besitzt. Unser Mietverhältnis begann am 01.04.2009 meine Frage sind die 5 Jahre am 01.05.14 vorbei oder am 01-04.14 ? weil sich ja da die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert. Ärgerlich war das in dem Kündigungsschreiben was der Schwiegersohn verfasste, ziemlich starke Worte standen. Zu einem wenn wir die Wohnung zum 30.4 nicht geräumt haben, werden sie von uns eine Nutzungsentschädigung verlangen ebenso die Mehrkosten ihrer jetzigen Wohnung. Dann stand darin das sie sich auf keinerlei Widerspruch einlassen, und auch nicht darauf das dass Mietverhältnis über den 30.4 besteht.
Wie gesagt wir ziehen aus, aber wir wohnen sehr ländlich kleines Dorf, sind ziemlich eingebunden im Dorf ( Feuerwehr) so das wir dort auch bleiben wollen... schon für die Kids auch und nun möchten wir gern wissen was können die Vermieter wirklich als Entschädigung verlagen? auch eine passende Wohnung mit zwei Kindern und Hund zu finden war ist nicht einfach...deshalb sind wir ja froh das sich das eigentlich erstaunlich schnell und nur mit guten Kontakten erledigt hat.......Wie sehen unsere Rechte aus und die wichtigeste Frage haben wir schon 6 MOnate oder noch 3 Monate Kündigungsfrist..
Würden uns über eine Antwort sehr freuen!
LG
Luminary