Decken Streichen beim Auszug nach 3 Jahren Miete

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Renovierung beim Auszug.
    Im Mietvertrag ist fest gelegt, dass renoviert werden muss.
    Es wurde unter anderem das Decken streichen in diesem Zusammenhang erwähnt.

    Meine Frage nun:

    Ab wann muss ich auch Decken streichen?
    Mir wurde von einer nicht juristischen Quelle gesagt, dass dies erst ab 5 Jahren Miete sein muss.
    Ich wohne aber erst 3 Jahre in der Wohnung und ziehe jetzt aus.
    Mein Vermieter verlangt auch das Streichen der Decken. Diese sind aber in einem tadellosen Zustand.
    Ich behaupte auch, dass sie noch nicht einmal ansatzweise vergilbt sind

    Was kann und muss ich beachten/tun?

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße
    beja

  • Mir wurde von einer nicht juristischen Quelle gesagt, dass dies erst ab 5 Jahren Miete sein muss.


    So'n Schmarrn brachte neulich meine Ex-Mieterin ebenfalls...
    Wir bräuchten hier den genauen Text aus Deinem Mietvertrag.

  • "Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplan..., hat der Mieter die Wohnung fachgerecht zurück zu geben."

    So steht es in meinem Mietvertrag.
    Also nichts konkretes. Der Fristenplan bezieht sich auf die Jahre in der Wohnung, worin erwähnt wurde, dass ich alle 5 Jahre die Decken streichen müsste. Ich lebe aber erst seit 3 Jahren in der Wohnung.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Zitat

    "Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplan..., hat der Mieter die Wohnung fachgerecht zurück zu geben."

    Und was genau sagt der Fristenplan?

    Meine Güte, ist es denn so schwer ein paar Zeilen abzutippen?

    Ersatzweise kann man auch die Seite einscannen.

  • Ziffer 2: "Der Mieter Verpflichtet sich, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens."

    Hier steht keine Frist drin. Ab wann was gemacht werden soll. Oder sehe ich das falsch?

    Danke im Voraus!

  • Zitat

    Hier steht keine Frist drin.

    Dann sind die Fristen mit Sicherheit an anderer Stelle genannt. Da du scheinbar große Probleme mit diesem Vertrag hast, bitte doch eine Nachbarin/einen Nachbarn um Hilfe.

  • Ziffer 2: "Der Mieter Verpflichtet sich, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens."


    Diese übliche Klausel steht eigentlich in jedem MV.
    In Deinem Fall dreht es sich jedoch um Renovierungen bei Mietvertragsende, Dauerthemen bei den Amtsgerichten, Mietr- und Vermieter-Foren..., *gähn*.

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