Pflicht zum Streichen der Räume beim Auszug?

  • Hallo,
    ich ziehe nach 3 Jahren aus meiner Wohnung aus.
    Im Mietvertrag ist unter sontige Vereinbarungen festgelegt, dass ich die Wohnung gestrichen übergeben muss:

    -"Der Mieter hat im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung fisch gestrichen und sauber zurückzugeben."

    -"Bei kurzfistiger Mietdauer zwischen 0 und 3 Jahren kann anstelle der Vertragsverpflichtung, fachgerechter Anstrich von Wänden und Decken, Lasur der Zimmertüren, Lackanstriche an 2 Türrahmen und 2 Heizkörpern, eine Entschädigung für die Abnutzung geleistet werden die gem. $ 13/4 berechnet wird."

    Ist diese Klausel rechtens?
    Mein Vermieter will jetzt, dass ich die komplette Wohnung streiche obwohl alle Wände weiß sind und alle Bohrlöcher verschlossen wurden.

    Ich danke für die Hilfe

  • Vielen Dank. Was resultiert aus dieser Tatsache?

    Das Du die Mietsache nur besenrein zurück geben mußt.

    Außer Du hast zwischenzeitlich die Wohnung papageibunt gestrichen, über normal abgenutzt und/oder aus den Wänden schweizer Käse gemacht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!