Ziffer 2: "Der Mieter Verpflichtet sich, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens."
Hier steht keine Frist drin. Ab wann was gemacht werden soll. Oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus!