Einzug:Dielenboden nicht zumutbar!

  • Hallo,

    da ich nicht wirklich sagen kann in welcher Kategorie ich das Thema positionieren soll, habe ich es hier ein gestellt.

    Ich habe vor in einer Wohnung ein zu ziehen, der Mietvertrag ist auch schon unterschrieben!

    Was mich erheblich stört ist der Dielenfußboden, der nicht als Fußboden verwendbar ist.
    Auch sind keine Fußbodenleisten angebracht

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    Ist dies so rechtens.

    Muss natürlich jetzt alles selbst machen. Hätte jetzt vor darauf die Trittschalldämmung und darauf wieder Laminat zu verlegen.
    Wie soll dies nun beim Auszug aussehen? genau so wie vorher?
    Was ist wenn es unter dem Laminat nach 3 Jahren schimmelt, wegen entstandener Feuchtigkeit. Was dann?
    Der Vermieter hat nichts vor zu machen, da habe ich schon nachgefragt.


    Könnt Ihr mir weiterhelfen, wie weiter zu vorzugehen ist?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo faousi,

    vorab: Keine Chance!
    Du mietest die Wohnung im Ist-Zustand lt. Übernahmeprotokoll. Alles, was Du darin veranstaltest, ist Dein Bier. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter das Recht, den Ursprungszustand zurückzuverlangen, d.h., dass Du sämtliche Einbauten etc. wieder zu entfernen hast.

  • Zitat

    Könnt Ihr mir weiterhelfen, wie weiter zu vorzugehen ist?

    Für diese Wohnun gist der Drops gelutscht, da hast du nämlich einen großen Fehler gemacht. Die Unterschrift unter dem Mietvertrag gibt man erst, wenn man mit dem Zustand der Wohnung voll und ganz zufrieden ist. Ähnlich wie bei einem Gebrauchtwagen, heißt es hier, angemietet wie besichtigt. Spätere Reklamationen können nicht mehr vorgebracht werden.

  • Sollten Sie tatsächlich Laminat im Auge haben, dann verlegen Sie diesen fachmännisch. Anleitungen gibt es im Internet.
    Ich würde da kein Laminat verlegen sondern eher einen textilen Belag. Sieht wärmer aus und ist schneller beim Auszug entsorgt.
    Rechtlich gilt das bereits Gesagte durch meine Vorposter.

  • Sehe ich ähnlich. Teppich nehmen, bloß kein Laminat, wenn Du Angst vor Feuchte hast.

    Warum?
    Weil: Wenn Deine Furcht vor durch den Fußboden dringende Feuchtigkeit berechtigt sein sollte, solltest Du diese Feuchtigkeit nicht wegsperren. Es könnte möglich sein, dass Du dann Mitverantwortung dafür hättest, wenn der jetzige Dielen-Fußboden vergammeln würde. (Es sei denn, das alles wird (zusatz-)vertraglich ausverhandelt mit dem Vermieter, aber die Möglichkeit besteht ja eh immer; daher beachte ich sie hier nicht weiter.)

    Nimm einen Teppich mit Filz auf der Unterseite (keinen mit Schaum). Wenn wirklich Feuchtigkeit hoch kommt, "saugt" Dein Teppich sie auf (und gibt sie ein Stück weit an die Raumluft ab). Wenn man halbwegs anständig (und richtig) heizt und lüftest, wird kein Fußboden nass. Wenn der Teppich aber trotzdem feucht wird, ist es eher ein Mangel der Mietsache und Du hast die besseren Karten in der Hand, zumal Du es rechtzeitig merken würdest, bevor richtig was kaputt geht.

  • Super, vielen Dank fÜr die Info.
    Werde allerdings trotzdem mit Laminat machen, da ich es einfach schon habe.
    Bei den Nachbarn gibt es auch schon Laminat.
    Das einzige, was ich machen muss, ist mir einen Genehmigung für das Kürzen der Türen ein zu holen, oder nicht?
    Soll ich mir auch die Genehmigung für das Verlegen des Laminats einholen?

    Ein Frage mit der Bitte um Rat hätte ich noch:

    Bei der Übergabe wurde Verbesserungen vereinbart, ein Decke muss gestrichen werden, Stromanschlüsse im Bad legen frei, Heizungsventile sollen gemacht werden. Dazu hat sich herausgestellt, das eine Steckdose nicht funktioniert.
    Nun kam seit Mitte Dezember niemand und ich kann den Umzug nicht abschließen. Zumal ich im Wohnzimmer Tapezieren möchte und die Leitung zur Steckdose defekt sein könnten und somit die Wand eventuell aufgemauert werden muss.

    Das ist natürlich für mich ganz blöd, und ich muss muss warten.....
    was kann man da tun?

    Einmal editiert, zuletzt von faousi (27. Januar 2014 um 10:49)

  • Zitat

    die Leitung zur Steckdose defekt sein könnten

    Das lässt sich doch ohne großen Aufwand mit einem Testgerät feststellen oder ausschließen. Zuerst die Verkabelung in der Steckdose prüfen und von dort zur Abzweigdose. Wenn dort nichts lose ist, dann ist die Möglichkeit eines Kabelbruchs relativ groß.

  • Das einzige, was ich machen muss, ist mir einen Genehmigung für das Kürzen der Türen ein zu holen, oder nicht?
    Soll ich mir auch die Genehmigung für das Verlegen des Laminats einholen?


    Ja, und zwar schriftlich. Regelt dabei, was mit dem Laminat geschieht, wenn Du ausziehst. Am besten du schaffst es, dass es liegen bleibt und - egal in welchem Zustand - in das Eigentum des Vermieters übergeht. Vergiss dabei nicht, die Sache mit der Feuchtigkeit zu klären. Besprecht den jetzigen Zustand des Fußbodens sowie die Schimmelgefahr. Wenn Du mit der Schimmelgefahr leben willst und der Vermieter Dir anschließened nicht vorwerfen kann, dass der Fußboden ver- oder angegammelt ist, dann seid Ihr ja beide abgesichert.

    Das ist natürlich für mich ganz blöd, und ich muss muss warten.....
    was kann man da tun?


    Den Vermieter ansprechen und darauf pochen, dass die verabredete Beseitigung der Mängel mal langsam Form annimmt, was denn sonst? Wenn Ihr noch keine Fristen ausgemacht habt, dann macht es jetzt. Am besten schriftlich und legt dabei gleich fest, um wieviel Du einvernehmlich(!) die Miete kürzen darfst, bis die Arbeiten erledigt sind.

    Kommt es zu keiner Einigung sind vielleicht Mietminderungen angesagt. Aber in Eurem komplexen Fall würde ich immer versuchen, alles einvernehmlich (und immer schriftlich) über die Bühne zu bekommen.

  • Ok, habe gestern ein FAX versendet.
    Ich habe den Mietvertrag Mitte Dezember unterschrieben, dabei wurden bestimmte Dinge mängelt.
    Unter anderem die Decke im Flur und Heizkörper zu streichen. Heizungsventile, Steckdosen im Badezimmer, da schauen die Drähte raus - unisoliert. Eigentlich Lebensgefahr.
    Bis jetzt hat sich nichts getan!
    Ich habe im Fax darauf hingewiesen und um Mietnachlass um einen Monat "gebeten". Weitere Mietminderung habe ich mir vorbehalten.
    Schließlich kann ich weder Tapezieren noch Boden verlegen solange nicht gestrichen wurde!
    Zudem scheint eine Steckdose nicht zu funktionieren, Kabelbruch? Vielleicht wird die Wand aufgebrochen?
    Allein wegen der Steckdose im Badezimmer ist ein Einzug nicht zumutbar.
    Ist dies so richtig?
    Was ist, wenn Sie nicht reagiert? oder Stur bleibt?

    Eine Frist bis diesem Freitag habe ich auch gesetzt!

    danke Im Voraus

  • faousi:

    "Ich habe den Mietvertrag Mitte Dezember unterschrieben, dabei wurden bestimmte Dinge [be-]mängelt."
    - Wurden die Mängel schriftlich festgehalten MIT einer Erklärung, WER diese innerhalb WELCHER Frist auf WESSEN Kosten zu beheben hat?

    "Bis jetzt hat sich nichts getan!"
    - Ich würde die Mängel einzeln auflisten, auch auf § 535 BGB hinweisen, und dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen mit der Aufforderung, diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    "Was ist, wenn Sie nicht reagiert? oder Stur bleibt?"
    - Erstmal die Reaktion abwarten.

    "Eine Frist bis diesem Freitag habe ich auch gesetzt!"
    - Würde ich um eine Woche verlängern.

  • die Mängel wurden um Übergabeprotokoll festgehalten. Ohne Frist !
    Wer das zu machen hast ist ja klar, der Vermieter....

    "per Einwurfeinschreiben:"
    Reicht ein Fax nicht auch. Ich habe auch eine Sende/Empfangsbestätigung!

    "- Würde ich um eine Woche verlängern."
    das heißt nochmal +7 Tage oder beim aktuellen Schreiben +14 Tage.

    Ich hatte schon letzte Woche eine Mängelliste mit bitte um Klärung gebeten. Sie hatte daraufhin angerufen. Die ganzen Sachen wohl vergessen und nun eingetütet. Der Maler hat schon angerufen.
    Fehlt nur noch der Elektriker...
    Das Blöde ist nur dass ich nun über einen Monat warten musste bis sich was getan hat.
    Natürlich gehe ich davon aus, dass nach der Übergabe alles Zeitnah gemacht wird. Aber wenn es über einen Monat dauert...
    Ohne diese Vorarbeiten kann ich keine Tapeten oder Bodern verlegen und somit nicht einziehen....
    Die Krönung ist der Bad mit den offenen Stromleitungen.

    Ich habe noch folgenden Artikel gefunden:

    Mietminderung bei versp

    Darauf kann man sich auch beziehen.
    Gehen wir davon aus die Wohnung wird in dieser Woche fertig gestellt.
    Steht mir die Mietminderung von 100% für den vorherigen/ersten Monat zu?

  • Steht mir die Mietminderung von 100% für den vorherigen/ersten Monat zu?


    Kann sein, dass ich das erst jetzt richtig mitbekommen habe. Du bist ja noch gar nicht eingezogen, richtig?
    Wenn ja, hast Du ja den richtigen Artikellink selbst benannt. Was davon genau jetzt für Deinen Fall in Frage kommt, vermag ich "auf Entfernung" nicht zu sagen.

    Das Mittel der Mietminderung ist allerdings eher nicht rückwirkend anzuwenden. Mietminderung ist ein (Druck-)Mittel, um aktuellen, vom Vermieter verschuldeten Mängeln entgegenzutreten. Allerdings verstehe ich dann nicht ganz, wieso Du überhaupt die Miete voll gezahlt hast, wenn Du noch gar nicht einziehen konntest.

    Aber jetzt hast Du den Vermieter ja konkret angeschrieben und das Thema Miete sowie mögliche künftige Mietminderungen angesprochen. Nun würde ich erstmal abwarten, was geschieht.

  • Ok, da muss dir recht geben.
    Ich denke ich werde das Thema schleißen und ein neues auf machen.
    Dort werde ich das ganze von neu aufrollen.
    Somit können auch andere davon profitieren.
    Es soll ein nachvollziehbares Thema sein...

  • Ich denke ich werde das Thema schleißen und ein neues auf machen.
    [...]Es soll ein nachvollziehbares Thema sein...


    Dann lasse aber bitte alle Informationen (Ergebnisse aus alte Fragen und alte Antworten) gut gegliedert in die Themeneröffnung einfließen und stelle nur neue Fragen.

    Einer - wenn auch lobenswerten - Übersicht zuliebe wird niemand alles nochmal beantworten. :)

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