Hallo zusammen,
aus der Not heraus unterschrieben wir ( 2 Erw.2 Kinder ) im August des letzten Jahres einen Mietvertrag in dem schriftlich festgehalten wurde, das die Mieter frühestens 3 Jahre nach dem Einzug wieder kündigen können.
Jetzt haben wir aber eine andere, günstigere und modernere Wohnung gefunden und möchten im Juni diesen Jahres noch einmal umziehen.
Müssen wir uns an die festgeschriebenen 3 Jahre halten oder gilt trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten für uns ?
Ist diese Klausel mit den 3 Jahren überhaupt rechtsgültig ?
Wir sind für jeden Tip / Hinweis dankbar
Familie Friese

