Beiträge von Michael.Friese

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. des Ablesens des Trinkwassers.
    An der Wasseruhr in unserer Wohnung hängt noch eine Wohnung mit dran. In der anderen Wohnung ist laut Vermieter auch eine Wasseruhr, so das Sie den Stand der anderen Uhr von dem unserer Uhr abzieht und so auf den Verbrauch kommt.
    Jedoch wissen wir nicht ob das den Tatsachen entspricht. Wir befürchten nun auch das die andere Wohnung auch durch unseren Boiler mit WW versorgt wird.

    Was kann ich tun um hier Klarheit zu bekommen ? Die Vermieterin lässt sich auf nichts ein und sagt das wir Ihr vertrauen sollen !

    Freundliche Grüße

    Fam. Friese

    Hallo,

    der genaue Wortlaut unter dem Punkt befristeter Kündigungsausschluss ist;

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2013 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.08.2016 für Mieter und Vermieter zulässig.
    Das Recht zur ausserordentlichen und zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
    Ein Kreuz

    Es ist ein Indexmietvertrag der jährlich um 2% steigen soll.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Freundliche Grüße

    Michael

    Hallo,

    der genaue Wortlaut unter dem Punkt befristeter Kündigungsausschluss ist;

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2013 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.08.2016 für Mieter und Vermieter zulässig.
    Das Recht zur ausserordentlichen und zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
    Ein Kreuz

    Es ist ein Indexmietvertrag der jährlich um 2% steigen soll.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Freundliche Grüße

    Michael

    Hallo zusammen,

    aus der Not heraus unterschrieben wir ( 2 Erw.2 Kinder ) im August des letzten Jahres einen Mietvertrag in dem schriftlich festgehalten wurde, das die Mieter frühestens 3 Jahre nach dem Einzug wieder kündigen können.

    Jetzt haben wir aber eine andere, günstigere und modernere Wohnung gefunden und möchten im Juni diesen Jahres noch einmal umziehen.

    Müssen wir uns an die festgeschriebenen 3 Jahre halten oder gilt trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten für uns ?
    Ist diese Klausel mit den 3 Jahren überhaupt rechtsgültig ?

    Wir sind für jeden Tip / Hinweis dankbar

    Familie Friese

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