Mieter darf frühestens nach 3 Jahren Mietzeit kündigen

  • Hallo zusammen,

    aus der Not heraus unterschrieben wir ( 2 Erw.2 Kinder ) im August des letzten Jahres einen Mietvertrag in dem schriftlich festgehalten wurde, das die Mieter frühestens 3 Jahre nach dem Einzug wieder kündigen können.

    Jetzt haben wir aber eine andere, günstigere und modernere Wohnung gefunden und möchten im Juni diesen Jahres noch einmal umziehen.

    Müssen wir uns an die festgeschriebenen 3 Jahre halten oder gilt trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten für uns ?
    Ist diese Klausel mit den 3 Jahren überhaupt rechtsgültig ?

    Wir sind für jeden Tip / Hinweis dankbar

    Familie Friese

  • Hallo Michael,

    der Vermieter hat sich ja was dabei gedacht. Welcher VM möchte sich denn schon nach einem Jahr wieder um neue Mieter bemühen?
    Ich halte diese Individualvereinbarung für rechtmässig.


  • Ich halte diese Individualvereinbarung für rechtmässig.

    Die wäre auch in einem Formularmietvertrag rechtmäßig.

    Da käme es aber auch die genaue Formulierung und die Art des Vertrages an.

  • Hallo,

    der genaue Wortlaut unter dem Punkt befristeter Kündigungsausschluss ist;

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2013 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.08.2016 für Mieter und Vermieter zulässig.
    Das Recht zur ausserordentlichen und zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
    Ein Kreuz

    Es ist ein Indexmietvertrag der jährlich um 2% steigen soll.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Freundliche Grüße

    Michael

  • Hallo,

    der genaue Wortlaut unter dem Punkt befristeter Kündigungsausschluss ist;

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2013 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.08.2016 für Mieter und Vermieter zulässig.
    Das Recht zur ausserordentlichen und zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
    Ein Kreuz

    Es ist ein Indexmietvertrag der jährlich um 2% steigen soll.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Freundliche Grüße

    Michael

  • Moin Michael,

    dann habt Ihr also noch gut 2 1/2 Jahre Mietzeit in dieser Wohnung...
    Da die Software dieses Forums "klemmt", sollte zwischendurch mal F5 gedrückt werden. Dadurch werden auch Irritationen, die zu einem Doppelposting führen können, vermieden.

  • Zitat

    Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 31.08.2016 für Mieter und Vermieter zulässig.

    Alles im rechtlichen Bereich.

  • Aus meiner Sicht hat hier der Vermieter das X an der falschen Stelle gemacht und somit ist die Vereinbarung unwirksam.

    Kreuz an § 2 Punkt 1 b) wäre wirksam.

    Mit Zeitmietvertrag hat das rein gar nichts zu tun.

    Es ist doch kein Staffelmietvertrag?

  • Nein ein Staffelmietvertrag ist es nicht. Mich verwirrt es halt dass im Mietvertrag unter Punkt 2d was von Zeitmietvertrag steht, dies aber nicht angekreuzt ist. Aber unter 1a steht "mindestens 3 Jahre". Mich interessiert nun eben ob ich an die 3 Jahre gebunden bin oder nicht. Ich möchte dem Vermieter ja nix böses und ich möchte auch vorerst nicht kündigen. Ich frage hier nur aus Interesse.

  • Was der Vermieter mit dem Zusatz "jedoch mindestens 3 Jahre" zum Ausdruck bringen wollte ist doch wohl einleuchtend. Die Bedeutung ist, dass der Vertrag einen Kündigungsausschluss für diesen Zeitraum darstellt. Nach Ablauf der 3 Jahre ist der Vertrag unbefristet.

    Und nein, dies ist kein Zeitmietvertrag.

  • Aus meiner Sicht hat hier der Vermieter das X an der falschen Stelle gemacht und somit ist die Vereinbarung unwirksam.
    Kreuz an § 2 Punkt 1 b) wäre wirksam.


    Meine ich auch, denn ausserdem karamboliert m.E. § 2 Punkt 1.a) mit dem Zusatz mit § 2 Punkt 2. Also gesetzliche Kündigungsfrist.

  • Was der Vermieter mit dem Zusatz "jedoch mindestens 3 Jahre" zum Ausdruck bringen wollte ist doch wohl einleuchtend. Die Bedeutung ist, dass der Vertrag einen Kündigungsausschluss für diesen Zeitraum darstellt. Nach Ablauf der 3 Jahre ist der Vertrag unbefristet.

    Was der VM da zum Ausdruck bringen wollte/will ist keineswegs einleuchtend.

    Zumal nur eine Zeile tiefer die korrekte Formulierung für einen gegenseitigen Kündigungsverzicht vorgegeben ist.

    Bleibt aber immer noch meine Frage ob es ein Staffelmietvertrag ist.

    Da darf der Kündigungsverzicht auch einseitig nur für den Mieter vereinbart werden.

  • Könnte ich diesen Mietvertrag vor ablauf der 3 Jahre kündigen wenn ich die Kündigungsfrist einhalte?


    Ich meine JA.
    Bei unklaren Formulierungen urteilen die Gerichte regelmässig zugunsten der Mieter.

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