Hallo liebe User,
ich habe heute eine Betriebskostenabrechnung in meinem Briefkasten gehabt.
Zu meiner Situation :
-Mietvertrag seit 1.12.2013
-zur Ablesung von Wasser am 04.01.2014 wurden die Stände der Wohnungsübergabe genommen, wurden also nicht die aktuellen genommen
-die Wohnung war vor meinem Einzug mehrere Jahre vermietet
Wie man aus dem Schreiben der Betriebskostenabrechnung im Anhang sieht, ist ein Betrag von über 100€ offen, wovon der Vermieter aus Kulanz 50€ übernimmt. Meine Frage ist, ob die Betriebskosten auf mich überhaupt abgewelzt werden können, da ich ja erst seit 1.12.2013 die Wohnung habe? Die Wohnung war ja vor mir vermietet, sodass ja die Nebenkosten angespart werden konnten, oder sehe ich dies falsch?
Danke schon einmal im Voraus,
Mario ![]()