Betriebskostenabrechnung 1Monat nach Neueinzug

  • Hallo liebe User,

    ich habe heute eine Betriebskostenabrechnung in meinem Briefkasten gehabt.
    Zu meiner Situation :

    -Mietvertrag seit 1.12.2013
    -zur Ablesung von Wasser am 04.01.2014 wurden die Stände der Wohnungsübergabe genommen, wurden also nicht die aktuellen genommen
    -die Wohnung war vor meinem Einzug mehrere Jahre vermietet

    Wie man aus dem Schreiben der Betriebskostenabrechnung im Anhang sieht, ist ein Betrag von über 100€ offen, wovon der Vermieter aus Kulanz 50€ übernimmt. Meine Frage ist, ob die Betriebskosten auf mich überhaupt abgewelzt werden können, da ich ja erst seit 1.12.2013 die Wohnung habe? Die Wohnung war ja vor mir vermietet, sodass ja die Nebenkosten angespart werden konnten, oder sehe ich dies falsch?

    Danke schon einmal im Voraus,
    Mario :)

  • Das ist keine Betriebskostenabrechnung. Ist lediglich eine Aufforderung Geld zu überweisen.
    Das Schriftstück weist nicht die mindesten Anforderungen an ein Betriebskostenabrechnung auf.

  • Das ist keine Betriebskostenabrechnung. Ist lediglich eine Aufforderung Geld zu überweisen.
    Das Schriftstück weist nicht die mindesten Anforderungen an ein Betriebskostenabrechnung auf.


    Richtig. Der Fragesteller kann sich damit den Hintern abputzen.

  • Zitat

    oder sehe ich dies falsch?

    Sehr wahrscheinlich, denn du unterschlägst uns den im Schreiben genannten Anhang.

    Zitat

    Die Wohnung war ja vor mir vermietet, sodass ja die Nebenkosten angespart werden konnten,

    Das ist natürlich ganz großer Quatsch, denn die angesparten Nebenkosten hat der Vormieter angespart und profitiert davon.

  • Zitat

    Meine Frage ist, ob die Betriebskosten auf mich überhaupt abgewelzt werden können, da ich ja erst seit 1.12.2013 die Wohnung habe? Die Wohnung war ja vor mir vermietet, sodass ja die Nebenkosten angespart werden konnten, oder sehe ich dies falsch?

    Siehst Du.

    NK ansparen konnte der Vormieter, Du nicht.

    Der Vermieter muß über einen Zeitraum von 12 Monaten abrechnen. Hier also vom 1.1. - 31.12.13

    Darin enthalten Dein Nutzungszeitraum von einem Monat. Also die Kosten der Wohnung von 12 Monaten anteilig zu 1/12.

    Soweit ist das völlig korrekt.

    Ob nun die Abrechnung im Übrigen korrekt ist kann man ohne sie zu sehen nicht beurteilen.

    Allerdings ist es sehr ungewöhnlich das ein Vermieter wenige Tage nach Ende des Abrechnungszeitraumes schon die Abrechnung erstellen kann.

    Dazu müßten ihm nämlich alle Jahresrechnungen der entsprechenden Ver- und Entsorger vorliegen.

    Was ich für sehr unwahrscheinlich halte das das jetzt schon der Fall ist.

  • Ich denke, was der Vermieter in dem Schreiben andeuten wollte ist,

    • dass die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen den Schnitt aus 12 Kalendermonaten darstellt, und somit über das Jahr gesehen die real entstehenden Heizkosten (möglichst) abdecken sollen.
    • dass eine Heizkostenvorauszahlungen in einem Sommermonat über den tatsächlich erzeugten Kosten dieses Monats liegt, weil eben im Prinzip gar nicht geheizt werden muss.
    • und dass eine Heizkostenvorauszahlung im Dezember die tatsächlich entstandenen Kosten für Dezember nicht deckt, weil eben im Dezember überdurchschnittlich viel geheizt werden muss.


    Damit hat der Vermieter nur den Versuch unternommen, Dir zu erklären, warum Deine Vorauszahlung, die Ihr doch gerade erst einen Monat zuvor besprochen hattet, für Dezember nicht ausreicht.

    Lass dich dadurch nicht verwirren. Was er schreibt ist vom Prinzip her korrekt.

    Ob nun dieser eine Monat Dezember auch korrekt abgerechnet wurde, das erkennt man mit Glück in der Betriebskostenabrechnung selbst, welche sich angeblich im Anhang des Schreibens befindet. Dort darf für Dich nur "Dein" Monat Dezember berechnet sein. Da ist auch nur Deine eine Vorauszahlung für Dezember relevant.

    Wenn wir draufschauen sollen, müsstest du die auch einscannen und hier einstellen.

    -Mietvertrag seit 1.12.2013
    -zur Ablesung von Wasser am 04.01.2014 wurden die Stände der Wohnungsübergabe genommen, wurden also nicht die aktuellen genommen
    -die Wohnung war vor meinem Einzug mehrere Jahre vermietet


    Hm, das würde bedeuten, dass Dein Wasserverbrauch nicht in die Abrechnung mit eingeht.

    • Das könnte - besonders wenn mehrere Mietwohnungen im Haus sind - die Abrechnung verfälschen.
    • Wenn des Vermieters Absicht ist, Dir den Wasserverbrauch zu erlassen/schenken, ist's ja nett; aber wenn dieser Verbrauch damit in der nächsten Abrechnung auftaucht, ist es schlicht nicht okay.

    Aber auch da kann nur die Abrechnung genaueres aufzeigen.

  • Guten Morgen,

    danke erst einmal für die Antworten. Natürlich war auch die Abrechnung mit im Brief. Habe sie jetzt mit im Anhang.
    Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob der Vermieter mir einfach so eine Rechnung machen kann, nur weil ich im Winter eingezogen bin. Zumal er weder Heizung noch Wasser am 04.01.2014 abgelesen hat. Hoffe ihr könnt mir dies ein wenig Verständlich erklären :)

    Danke und LG
    Mario.

  • Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob der Vermieter mir einfach so eine Rechnung machen kann, nur weil ich im Winter eingezogen bin.


    Logisch kann er, wenn er Dir eben nur Deinen Anteil aus Dezember in Rechnung stellt. Das hat er getan.

    Zumal er weder Heizung noch Wasser am 04.01.2014 abgelesen hat.


    Lt. Abrechnung hat er das. Kannst Du die Zähler selbst auch einsehen? Welche Zählerstände haben die? Wieso denkst Du, dass nicht abgelesen wurde?

    Vergiss dabei nicht, es gibt auch Zähler, die funken die Zählerstände, und der, der abliest, steht nur noch mit einem Empfänger im Flur oder gar vor dem Haus. Ob das bei Euch so war, weiß ich natürlich nicht.

    -----
    Aber was anderes noch:
    In dem einen Blatt steht, dass Deine Vorauszahlungen angehoben werden sollen. Sie schreiben, dass dafür die Werte der Abrechnung 2012 hergenommen wurde. Entweder das ist ein Tippfehler oder eh Unfug. Zudem würde ich mir nicht die Vorauszahlungen anheben lassen, nur weil ich in einem Monat Dezember nachzahlen muss. Die Begründung liegt genau in der Geschichte mit den Sommer- und Wintermonaten. Also wenn Dir da jemand die Vorauszahlungen anheben will und Du nicht einverstanden bist, dann würde ich mich da mal melden.

  • Zitat

    Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob der Vermieter mir einfach so eine Rechnung machen kann, nur weil ich im Winter eingezogen bin.

    Wenn die Abrechnung korrekt ist, und das sieht auf den 1. Blick so aus, natürlich.

    In den Winter-/heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Da bist Du mit 100 bzw. 50 € noch gut weg gekommen.

    Aber noch mal meine Bedenken das der Vermieter jetzt schon alle Jahresrechnungen vorliegen hat. Ver- und Entsorger rechnen nur sehr selten kalenderjahrmäßig ab.

    Darum mein Rat, verlang Einsicht in die Originalbelege. Dazu ist der VM verpflichtet.
    _______________________________________________________________________
    P. S.: Bedeutet ffo Frankfurt (Oder)?

  • Ich war am 4.1 bei der Ablesung dabei. die Ablesung erfolgte durch den Hausmeister. Als er in meine Wohnung kam um die Wasseruhren abzulesen, meinte er, das die Vermieterin für mich garkein Vordruck hat, und sie dann warscheinlich die Zählerstände von der wohnungsübergabe nimmt. Ich fragte ihn dann ob er sie sich trotzdem aufschreiben will, worauf er meinte, das es unnötig ist und es somit zu keiner Ablesung kam. Bei der Wohnungsübergabe Ende November habe ich zusammen mit der Vermieterin die Heizungs- und Wasserzähler kontrolliert und sie hat sich die ganzen Stände aufgeschrieben.

  • Also wenn Dir da jemand die Vorauszahlungen anheben will und Du nicht einverstanden bist, dann würde ich mich da mal melden.

    Oder einfach die Vorauszahlungen selbst anpassen.

    Dazu ist auch der Mieter berechtigt. § 560 Abs. 4

  • Kannst Du die Zähler selbst auch einsehen?

    Ja, sie sind mir alle ersichtlich.


    Vergiss dabei nicht, es gibt auch Zähler, die funken die Zählerstände, und der, der abliest, steht nur noch mit einem Empfänger im Flur oder gar vor dem Haus.

    Nein sind ganz normale Zähler zum Ablesen ohn Funk-funktion


    In dem einen Blatt steht, dass Deine Vorauszahlungen angehoben werden sollen. Sie schreiben, dass dafür die Werte der Abrechnung 2012 hergenommen wurde. Entweder das ist ein Tippfehler oder eh Unfug. Zudem würde ich mir nicht die Vorauszahlungen anheben lassen, nur weil ich in einem Monat Dezember nachzahlen muss.

    Sehe ich genauso. Die Vermieterin hat schon vor dem Mietvertrag die Nebenkosten vorsorglich um 15€ erhöht. Und jetzt nochmal um 10€. Ich wohne allein in der Wohnung, der Vormieter war dort zu Zweit drin, demnach auch eine höhere Abrechnung von 2012.

  • Ich war am 4.1 bei der Ablesung dabei.
    [...]
    und es somit zu keiner Ablesung kam.


    Na, dann frage mal den Vermieter, woher er die Zählerstände hat.

  • Ok, danke für die vielen Ratschläge. :) Ich werde mich nocheinmal mit der Vermieterin in Verbindug setzen.
    Schönes WE noch,
    LG Mario :)


    Gibt es denn keine Anlage, obwohl im abgebildeten Anschreiben drauf hingewiesen wird???

  • Gibt es denn keine Anlage, obwohl im abgebildeten Anschreiben drauf hingewiesen wird???


    Guckst Du #9.

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