Muss ich vor der Mahnung den Vermieter erst eine schriftliche Zahlungserinnerung schicken(welche bis jetzt mehrfach per Telefon erfolgte) oder kann ich ihn gleich eine Mahnung schicken? Wenn ja, gibt es ein bestimmten Zeitraum den ich den Mieter in der Mahnung gewähren muss, reicht also z.B. 7 Tage aus?
Wie sollte ein Mahnungsschreiben aussehen, gibt es eventuell ein Vordruck?
MFG