Beiträge von Mieter-ffo

    Muss ich vor der Mahnung den Vermieter erst eine schriftliche Zahlungserinnerung schicken(welche bis jetzt mehrfach per Telefon erfolgte) oder kann ich ihn gleich eine Mahnung schicken? Wenn ja, gibt es ein bestimmten Zeitraum den ich den Mieter in der Mahnung gewähren muss, reicht also z.B. 7 Tage aus?
    Wie sollte ein Mahnungsschreiben aussehen, gibt es eventuell ein Vordruck?

    MFG

    Hallo,

    ich habe mal wieder ein Problem mit meinem ehemaligem Vermieter.
    Mietvertrag der alten Wohnung endete am 31.12.13. Nebenkostenabrechnung bekam ich nach mehrmaligen Nachfragen am 16.06.2014 mit einem Guthaben von 503€. Habe das Guthaben bis heute noch nicht erhalten. Ich rief ihn mehrmals an und er vertröstete mich jedes mal, das er es noch überweist. Letze Woche rief ich ihn noch einmal an worauf er dann einfach genervt mitten im Gespräch auflegte.Habe sogar seine Sekretärin angerufen, die ihn auch mehrmals daran erinnerte. Welche Rechte habe ich und stehen mir sogar Zinsen auf meinem Guthaben zu?

    Vielen Dank im Voraus!
    MFG:)

    Kannst Du die Zähler selbst auch einsehen?

    Ja, sie sind mir alle ersichtlich.


    Vergiss dabei nicht, es gibt auch Zähler, die funken die Zählerstände, und der, der abliest, steht nur noch mit einem Empfänger im Flur oder gar vor dem Haus.

    Nein sind ganz normale Zähler zum Ablesen ohn Funk-funktion


    In dem einen Blatt steht, dass Deine Vorauszahlungen angehoben werden sollen. Sie schreiben, dass dafür die Werte der Abrechnung 2012 hergenommen wurde. Entweder das ist ein Tippfehler oder eh Unfug. Zudem würde ich mir nicht die Vorauszahlungen anheben lassen, nur weil ich in einem Monat Dezember nachzahlen muss.

    Sehe ich genauso. Die Vermieterin hat schon vor dem Mietvertrag die Nebenkosten vorsorglich um 15€ erhöht. Und jetzt nochmal um 10€. Ich wohne allein in der Wohnung, der Vormieter war dort zu Zweit drin, demnach auch eine höhere Abrechnung von 2012.

    Ich war am 4.1 bei der Ablesung dabei. die Ablesung erfolgte durch den Hausmeister. Als er in meine Wohnung kam um die Wasseruhren abzulesen, meinte er, das die Vermieterin für mich garkein Vordruck hat, und sie dann warscheinlich die Zählerstände von der wohnungsübergabe nimmt. Ich fragte ihn dann ob er sie sich trotzdem aufschreiben will, worauf er meinte, das es unnötig ist und es somit zu keiner Ablesung kam. Bei der Wohnungsübergabe Ende November habe ich zusammen mit der Vermieterin die Heizungs- und Wasserzähler kontrolliert und sie hat sich die ganzen Stände aufgeschrieben.

    Guten Morgen,

    danke erst einmal für die Antworten. Natürlich war auch die Abrechnung mit im Brief. Habe sie jetzt mit im Anhang.
    Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob der Vermieter mir einfach so eine Rechnung machen kann, nur weil ich im Winter eingezogen bin. Zumal er weder Heizung noch Wasser am 04.01.2014 abgelesen hat. Hoffe ihr könnt mir dies ein wenig Verständlich erklären :)

    Danke und LG
    Mario.

    Hallo liebe User,

    ich habe heute eine Betriebskostenabrechnung in meinem Briefkasten gehabt.
    Zu meiner Situation :

    -Mietvertrag seit 1.12.2013
    -zur Ablesung von Wasser am 04.01.2014 wurden die Stände der Wohnungsübergabe genommen, wurden also nicht die aktuellen genommen
    -die Wohnung war vor meinem Einzug mehrere Jahre vermietet

    Wie man aus dem Schreiben der Betriebskostenabrechnung im Anhang sieht, ist ein Betrag von über 100€ offen, wovon der Vermieter aus Kulanz 50€ übernimmt. Meine Frage ist, ob die Betriebskosten auf mich überhaupt abgewelzt werden können, da ich ja erst seit 1.12.2013 die Wohnung habe? Die Wohnung war ja vor mir vermietet, sodass ja die Nebenkosten angespart werden konnten, oder sehe ich dies falsch?

    Danke schon einmal im Voraus,
    Mario :)

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