Nebenkostenabrechnung - Fristüberschreitung???

  • Hallo!

    Ich habe Anfang Januar 2014 meine Nebenkostenabrechnung erhalten, für den Zeitraum 01.07-31.12.2012. Hierzu muss man noch folgendes ergänzen: Der Vermieter hat der letzten Nebenkostenabrechnung (immer 01.07-30.06) ein Schreiben beigelegt, in dem er den Mietern mitteilt, dass der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr angepasst wird. Es folgte also eine Nebenkostenabrechnung für das gesamte Haus zum 31.12.2012. Da die 12 Monate verstrichen sind, hat er doch theoretisch keinen Anspruch mehr auf etwaige Forderungen oder?

    Viele Grüße

    md

  • Da die 12 Monate verstrichen sind, hat er doch theoretisch keinen Anspruch mehr auf etwaige Forderungen oder?


    Sieht erstmal so aus, ja. Aber er könnte ja rein theoretisch eine Nebenkostenabrechung für den Zeitraum 07/12 bis 06/13 machen. Dann wäre er noch in der Frist.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (16. Januar 2014 um 19:18)

  • Ich habe Anfang Januar 2014 meine Nebenkostenabrechnung erhalten, für den Zeitraum 01.07-31.12.2012.
    Da die 12 Monate verstrichen sind, hat er doch theoretisch keinen Anspruch mehr auf etwaige Forderungen oder?


    So sehe ich es auch; die Forderungen halte ich für verfristet.

  • Zitat


    Ich habe Anfang Januar 2014 meine Nebenkostenabrechnung erhalten, für den Zeitraum 01.07-31.12.2012.

    Die Abrechnung hätte Ihnen bis zum 31.12.2013 zugehen müssen.

  • Rede da am besten mal mit einem Rechtsanwalt, ich denke unnötigen Stress mit dem Vermieter sollte man wenn möglich aus dem Weg gehen, zumindest wenn dann am Ende rauskommt, dass es doch nicht verfristet war.

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