Hallo!
Ich habe Anfang Januar 2014 meine Nebenkostenabrechnung erhalten, für den Zeitraum 01.07-31.12.2012. Hierzu muss man noch folgendes ergänzen: Der Vermieter hat der letzten Nebenkostenabrechnung (immer 01.07-30.06) ein Schreiben beigelegt, in dem er den Mietern mitteilt, dass der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr angepasst wird. Es folgte also eine Nebenkostenabrechnung für das gesamte Haus zum 31.12.2012. Da die 12 Monate verstrichen sind, hat er doch theoretisch keinen Anspruch mehr auf etwaige Forderungen oder?
Viele Grüße
md