Schäden bei Umzug

  • Hallo,

    ich bin neu hier. Ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Ein junger Erwachsener ist umgezogen.

    Nun sind beim Umzug einige Schäden im Treppenhaus entstanden - Tapete an einigen Stellen aufgerissen, Putz abgebröckelt und Farbstreifen an der Wand. Farbe der Fußtreppe an einigen Stellen verkratzt.

    Das klingt jetzt ziemlich dramatisch -sooo schlimm ist es auch nicht. Allerdings ist das Problem:

    Der Vermieter hatte vor ca 1 Jahr durch einen Verwandten das komplette Treppenhaus streichen lassen - so gut es eben ein Hobby - Handwerker kann.

    D.h. das Treppenhaus war nicht neu aber sehr ordentlich.

    Da fallen die Anstoßer natürlich auf.

    Jetzt ist der Vermieter natürlich ziemlich echauffiert und wünscht, dass das komplette Treppenhaus wieder gestrichen wird - alle Wände, alle Böden. Denn: wenn man nur die angeeckten und beschädigten Stellen ausbessert, dann sieht man ja diese Ausbesserungen und es sieht nicht mehr aus wie vorher. Der Vermieter wünscht sich, dass es aussieht wie vorher.

    Das kann unser Klient natürlich nicht bezahlen.

    Eine Versicherung besteht nicht - wir lernen jetzt auch aus diesem Fall.

    Nun die Frage: Kann dies der Vermieter verlangen, oder einklagen?

    Welche "Abnutzungserscheinungen" muss der Vermieter akzeptieren?? Muss er akzeptieren, dass Stellen im Treppenhaus ausgebessert werden - und man das auch irgendwie sieht?? (Weiße Farbe nachgebessert...)

    Uns ist klar, dass die Schäden ausgebessert werden. Dennoch wird es nicht aussehen wir davor - man wird die Ausbesserungen sehen.

    Ist das OK? Können wir das so machen? Bekommen wir im Notfall Recht?

    Noch etwas: Unser Klient hat noch keine Kaution bezahlt - diese kann der Vermieter im Moment nicht einbehalten - immerhin 600 Euro - ziemlich viel für unsere Klienten...

    Ich danke für Antwort.

    Liebe Grüße

  • Ich kann's nicht beantworten, habe aber eine Frage zum Verständnis:
    Dein Klient ist innerhalb der Immobilie umgezogen? Oder ein- oder ausgezogen? Ich kann im Moment die Sache mit der Kaution nicht einordnen.

  • Hallo zirkuszansiba,

    es kommt in erster Linie immer darauf an, wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat(te), ersatzweise wer wem einen Schaden zugefügt hat.
    Der Umzugsunternehmer, der i.A. des Mieters handelte, hat einen Schaden verursacht, also muss er an den M zahlen. Der VM hat wiederum Anspruch an den M, sodass der M an den VM zu zahlen hat. Ersatzweise Reparatur veranlassen. Bzgl. des Minderwertes könnte ein Gutachten helfen, evtl. die (erheblich billigere) Einschätzung eines Malers.
    Es soll sogar heutzutage noch Zeitgenossen geben, welche sich aussergerichtlich einigen können...

  • Jugendhilfeeinrichtung, junger Erwachsener, hört sich für mich nicht gerade nach einem Umzugsunternehmen an.
    So wie das aussieht wird Ihr Klient wohl zum Pinsel greifen müssen. Das scheint wohl die preiswerteste Lösung zu sein.

  • Hallo,
    irgendwie ist mir dieses Layout sehr ungewohnt - ich weiß gar nicht ob der Login geklappt hat oder nicht und ob ich nun auf den gesamten beitrag antworte oder nur dem letzten beitragsender eine Nachricht sende, Ich konnte nur auf "zitieren" klicken - ein "antworten" wie ich es aus anderen Foren kenne erschien nicht. etwas seltsam bze ungewohnt. ICh werde sehen was passiert...

    Ein Versuch also.

    Um klarzustellen: Der Jugendliche - Klient - ist der Mieter. Die Einrichtung ist nicht der Mieter -diese hat offiziell mit der Mietsache nichts zu tun. Der klient hat keine Versicherung und es ist klar, dass eine Besserung des Zustandes geschehen muss - und zwar möglichst günstig in Eigenleistung.


    Klar ist auch dass wir eine Einigung erzielen wollen - es geht nur um unsere rechtmäßige Position die wir vertreten können. Die müssen wir kennen - bzw der Mieter.. - also wir für den Mieter.


    Dies ist alles nicht die Frage. Die Frage ist ob der Vermieter das Recht hat zu verlangen, dass das gesamte Treppenhaus von oben bis unten neu gestrichen wird oder ob er sich mit Ausbesserungsarbeiten zufrieden geben muss.

  • Grundsätzlich ist der der Schaden so zu beheben, als ob dieser nicht entstanden wäre.
    Inwieweit die Forderung des Vermieters überhöht ist, kann notfalls nur ein Gericht entscheiden.


  • 1. Ich konnte nur auf "zitieren" klicken
    2. Die Frage ist ob der Vermieter das Recht hat zu verlangen, dass das gesamte Treppenhaus von oben bis unten neu gestrichen wird oder ob er sich mit Ausbesserungsarbeiten zufrieden geben muss.


    zu 1.: Das habe ich jetzt auch gemacht und in dem sich öffnenden Fenster - wie Du siehst - einiges gelöscht.
    zu 2.: Die Zeiten, wo nach einem Kratzer am Kotflügel das ganze Auto lackiert wurde, sind längst vorbei.
    Beim Aldi ab und zu und beim Kodi permanent bekommste weisse Reparaturspachtelmasse für Dellen auszuflicken. Anschliessend kannste je nach Erfordernis mit passend angemischter Farbe noch nachhelfen.

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