Hallo,
irgendwie ist mir dieses Layout sehr ungewohnt - ich weiß gar nicht ob der Login geklappt hat oder nicht und ob ich nun auf den gesamten beitrag antworte oder nur dem letzten beitragsender eine Nachricht sende, Ich konnte nur auf "zitieren" klicken - ein "antworten" wie ich es aus anderen Foren kenne erschien nicht. etwas seltsam bze ungewohnt. ICh werde sehen was passiert...
Ein Versuch also.
Um klarzustellen: Der Jugendliche - Klient - ist der Mieter. Die Einrichtung ist nicht der Mieter -diese hat offiziell mit der Mietsache nichts zu tun. Der klient hat keine Versicherung und es ist klar, dass eine Besserung des Zustandes geschehen muss - und zwar möglichst günstig in Eigenleistung.
Klar ist auch dass wir eine Einigung erzielen wollen - es geht nur um unsere rechtmäßige Position die wir vertreten können. Die müssen wir kennen - bzw der Mieter.. - also wir für den Mieter.
Dies ist alles nicht die Frage. Die Frage ist ob der Vermieter das Recht hat zu verlangen, dass das gesamte Treppenhaus von oben bis unten neu gestrichen wird oder ob er sich mit Ausbesserungsarbeiten zufrieden geben muss.