Kompliziert Sachlage, bin für jeden Tipp dankbar!

  • Hallo zusammen,

    ich bin ganz verzweifelt. Aber wahrscheinlich bin ich über den Tisch gezogen worden und kann nichts dagegen tun :(
    Ich habe vor Kurzem meinen Mietvertrag gekündigt. Vor 5 Jahren bin ich mit einer Freundin in die Wohnung eingezogen und wir standen beide als Hauptmieter im Vertrag. Die Wohnung haben wir unrenoviert übernommen. Der Vermieter hatte vor uns selbst darin gewohnt und uns die Wohnung in eimen relativ schlechten Zustand übergeben. Nach 2 Jahren ist die Freundin dann ausgezogen. Ich habe mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Die ursprüngliche Klausel, dass Renovierung bei Auszug entfällt, hat er nun, obwohl er mir sagte, dass sich außer den Parteien nichts ändert, geändert in Renovierung bei Auszug. Wir hatten eigentlich immer ein gutes Verhältnis, deswegen war ich so doof, seinem Wort zu vertrauen und habe unterschrieben. Natürlich habe ich keine Beweise, dass er mich belogen hat. Kann ich irgendetwas dagegen tun, dass er mich nun wieder zur Renovierung zwingen möchte?
    Meine damalige Mitbewohnerin hatte ohne meine Unterschrift gekündigt, was ja eigentlich nicht rechtskräftig ist. Aber wahrscheinlich hilft mir das nicht, da ich den neuen Vertrag ja unterschrieben habe. Kann ich die Klausel irgendwie anfechten, weil er mir die Änderung verschwiegen hat? Sieht jemand irgendeine Möglichkeit, wie ich aus der Renovierung heraus komme. Ich habe schon versucht mit dem Vermieter zu sprechen, leider ohne Erfolg...

    Danke für eure Antworten!

  • Zitat

    Kann ich die Klausel irgendwie anfechten, weil er mir die Änderung verschwiegen hat?

    Du erwartest hier einen Kommentar zu einer Klausel, die hier niemand kennt. Ist das nicht zu viel verlangt?

    Du solltest den Vertrag ohne Personendaten hier einstellen, oder Wort für Wort abschreiben.

    Aber mal so unter uns. Wie willst du einen Vertrag anfechten, den du freiwillig unterschrieben hast?

  • Zitat

    Kann ich die Klausel irgendwie anfechten, weil er mir die Änderung verschwiegen hat?

    Kannst Du nicht selbst lesen?

    Wer Verträge unterschreibt ohne sie vorher zu lesen ist selbst schuld.

    Aber gut.

    Was genau/wörtlich gesagt denn dies Klausel?

  • Es ist mir durchaus bewusst, dass es ziemlich dumm war nicht alles zu lesen und mich auf das Wort des Vermieters zu verlassen. Letztlich war das Verhältnis aber bis zu meinem Auszug jetzt sehr gut, so dass ich niemals damit gerechnet habe so hintergangen zu werden, da ich auch nie irgendweilche Probleme gmacht habe. Wie dem auch sei: Die Klausel im ersten Mietvertrag lautete: "Es wurde hierüber hinaus von den Parteien vereinbart, dass die Wohnung bei Bezug durch den mieter im Sinne von §7 zu renovieren is. Eine Renovierung bei Auszug entfällt durch diese Renovierung bei Einzug."
    Geändert wurde diese dann in:"Es wurde von den Parteien vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug im Sinne des §7 zu renovieren ist." §7 lautet:"Während der MIetdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen". Dazu ist noch zu sagen, dass ich noch in diesem Jahr einen Teil der Räume frisch gestrichen habe, als der Auzug noch nicht abzusehen war.

  • Zitat

    §7 lautet:"Während der MIetdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen"

    Was ist denn daran kompliziert? Du musst nur dort renovieren, wo es der Zustand der Wohnung erfordert. Das wäre aber auch bei einer anderen Vereinbarung auch nicht anders. Und wenn du bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen hast, kannst du nicht automatisch die Wohnung in dem Zustand zurück geben.

  • Ich finde trotzdem, dass es eine arglistige Täuschung ist, wenn der Vermieter mir zusichert es hätte sich am Vertrag nichts geändert und dann einfach diesen Pargraphen ändert. Er hat vorher selbst in der Wohnung gewohnt und sie in einem wirklich schlechten Zustand übergeben. Er hat damals die Kosten der Renovierung auf uns abgewälzt und will das jetzt wieder machen. Zudem hat er behauptet, dass der Parkett Boden über normale Nutzung hinaus kaputt wäre und will mir auch die Kosten für das Abschleifen aufbrummen. Ich war Jahre lang nur am Wochenende überhaupt zu Hause. Wenn überhaupt ist der Parkett deutlich weniger abgenutzt, als anzunehmen. Im Protokoll, das wir bei meinem Einzug erstellt haben stet, dass der Boden überall diversa Kratze und Macken aufweist. Reicht das aus, um zumindest die Kosten dafür nicht auch noch tragen zu müssen?

  • Sie haben einen neuen Mietvertrag zu den darin genannten Bedingungen abgeschlossen. Damit wird der alte Vertrag Makulatur.
    Hinterher den Vertragspartner arglistige Täuschung vorwerfen ist schon ziemlich dreist. Denken Sie zuallerst immer: Habe ich alles richtig gemacht, erst dann können Sie andere Leute beschuldigen

    Der Fußboden brauchen Sie nicht "schön machen". Normale Abnutzung muß der Vermieter dulden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Januar 2014 um 20:41)

  • Ich finde trotzdem, dass es eine arglistige Täuschung ist, wenn der Vermieter mir zusichert es hätte sich am Vertrag nichts geändert und dann einfach diesen Pargraphen ändert.


    Ich verstehe Dich. Allerdings brauchst Du, um im Ernstfall irgendwas an dem Vertrag anfechten zu können, dafür Zeugen.

    Nochmal zur Sache mit der eigentlich nicht korrekten Kündigung des ersten Vertrags:
    Ich denke, um wirklich genau herauszufinden, ob das noch eine Bedeutung haben könnte, solltest Du mit beiden Verträgen zu einem rechtskundigen Fachanwalt gehen und Dich beraten lassen. Was allerdings Deine Freundin dazu sagen würde, eventuell nochmal wieder in die Sache reingezogen zu werden, würde ich vorher mit ihr klären.

  • Hallo Gritti,

    hier ist nicht über Tricksen und alte überholte MVs zu entscheiden, sondern über den jetzt gültigen:

    ""Es wurde von den Parteien vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug im Sinne des §7 zu renovieren ist." §7 lautet:"Während der MIetdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen"."
    - Natürlich übernimmt der Mieter während der Mietzeit die "Schönheitsreparaturen", das ist überall so. Vom Renovieren (und hierbei MÜSSTE der Umfang genau beschrieben werden!) beim Auszug ist ja garnicht die Rede. Also: Die Wohnung wäre dann sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zu verlassen.

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