Ich habe den Vertrag gerade leider nicht zur Hand. Aber es ist keine starre Klausel. Sie ist mit "im Allgemeinen" formuliert und dann die Fristen (3/5/7 Jahre).
Beiträge von Gritti
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Nee, das kapier ich wirklich nicht. Ich dachte ich muss wegen der ungültigen Vertragsklausel nichts machen. Und nur die bunten Wände anstreichen, weil die unter Umständen als Sachbeschädigung durchgehen?!
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Ja, das mit den bunten Wänden hab ich ja kapiert. Aber was ist mit den nicht-bunten Wänden (also auch wenn die älter sind als 3 oder 5 Jahre)?
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Aber wenn ich jetzt ausziehe muss ich streichen?
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Also muss ich die grell-bunten Wände auf jeden Fall anmalen.
Jetzt aber auch noch mal zur grundsätzlichen Frage: Ich wohne seit 5 Jahren und 1 Monat in der Wohnung. Es sind Fristen (aber nicht starr!) vereinbart, dass Bäder/ Küche nach 3 Jahren, Wohn-/Schlafräume nach 5 Jahren und sonstige nach 7 Jahren zu streichen sind. Behalten diese ihre Gültigkeit, so dass ich Küche/ Bad und evtl. zwischendurch nicht renovierte Wohn-/Schlafräume auf jeden Fall auch streichen muss?
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Entfällt die Renovierungspflicht auch dann, wenn die Räume zum Teil in "grellen" Farben gestrichen sind? Im Mietvertrag steht gar nichts zur Farbwahl.
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Hallo,
in meinem Mietvertrag steht folgende Absatz: "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vomVermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten zu zahlen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht."
Ich habe gelesen, dass so eine Klausel ungültig ist, weil auch der Mieter über den Fachbetrieb mitbestimmen darf.Nun meine Frage: Sind damit alle Klauseln zur Renovierung ungültig (habe so was gelesen...). Wenn ja, würde das heißen, dass auch wenn die Fristen überschritten sind, ich gar nicht renovieren muss?
Danke für eure Antworten!
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Ich finde trotzdem, dass es eine arglistige Täuschung ist, wenn der Vermieter mir zusichert es hätte sich am Vertrag nichts geändert und dann einfach diesen Pargraphen ändert. Er hat vorher selbst in der Wohnung gewohnt und sie in einem wirklich schlechten Zustand übergeben. Er hat damals die Kosten der Renovierung auf uns abgewälzt und will das jetzt wieder machen. Zudem hat er behauptet, dass der Parkett Boden über normale Nutzung hinaus kaputt wäre und will mir auch die Kosten für das Abschleifen aufbrummen. Ich war Jahre lang nur am Wochenende überhaupt zu Hause. Wenn überhaupt ist der Parkett deutlich weniger abgenutzt, als anzunehmen. Im Protokoll, das wir bei meinem Einzug erstellt haben stet, dass der Boden überall diversa Kratze und Macken aufweist. Reicht das aus, um zumindest die Kosten dafür nicht auch noch tragen zu müssen?
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Es ist mir durchaus bewusst, dass es ziemlich dumm war nicht alles zu lesen und mich auf das Wort des Vermieters zu verlassen. Letztlich war das Verhältnis aber bis zu meinem Auszug jetzt sehr gut, so dass ich niemals damit gerechnet habe so hintergangen zu werden, da ich auch nie irgendweilche Probleme gmacht habe. Wie dem auch sei: Die Klausel im ersten Mietvertrag lautete: "Es wurde hierüber hinaus von den Parteien vereinbart, dass die Wohnung bei Bezug durch den mieter im Sinne von §7 zu renovieren is. Eine Renovierung bei Auszug entfällt durch diese Renovierung bei Einzug."
Geändert wurde diese dann in:"Es wurde von den Parteien vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug im Sinne des §7 zu renovieren ist." §7 lautet:"Während der MIetdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen". Dazu ist noch zu sagen, dass ich noch in diesem Jahr einen Teil der Räume frisch gestrichen habe, als der Auzug noch nicht abzusehen war. -
Hallo zusammen,
ich bin ganz verzweifelt. Aber wahrscheinlich bin ich über den Tisch gezogen worden und kann nichts dagegen tun

Ich habe vor Kurzem meinen Mietvertrag gekündigt. Vor 5 Jahren bin ich mit einer Freundin in die Wohnung eingezogen und wir standen beide als Hauptmieter im Vertrag. Die Wohnung haben wir unrenoviert übernommen. Der Vermieter hatte vor uns selbst darin gewohnt und uns die Wohnung in eimen relativ schlechten Zustand übergeben. Nach 2 Jahren ist die Freundin dann ausgezogen. Ich habe mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Die ursprüngliche Klausel, dass Renovierung bei Auszug entfällt, hat er nun, obwohl er mir sagte, dass sich außer den Parteien nichts ändert, geändert in Renovierung bei Auszug. Wir hatten eigentlich immer ein gutes Verhältnis, deswegen war ich so doof, seinem Wort zu vertrauen und habe unterschrieben. Natürlich habe ich keine Beweise, dass er mich belogen hat. Kann ich irgendetwas dagegen tun, dass er mich nun wieder zur Renovierung zwingen möchte?
Meine damalige Mitbewohnerin hatte ohne meine Unterschrift gekündigt, was ja eigentlich nicht rechtskräftig ist. Aber wahrscheinlich hilft mir das nicht, da ich den neuen Vertrag ja unterschrieben habe. Kann ich die Klausel irgendwie anfechten, weil er mir die Änderung verschwiegen hat? Sieht jemand irgendeine Möglichkeit, wie ich aus der Renovierung heraus komme. Ich habe schon versucht mit dem Vermieter zu sprechen, leider ohne Erfolg...Danke für eure Antworten!
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