Vermieter melden sich nicht mehr..

  • Hallo,

    Wir sind ein 11 Parteien Haus, ich schreibe im Namen für uns alle.
    Wir sind alle miteinander eng befreundet.

    Und zwar ist es so, dass unsere Vermieter sich regelmäßig sehen lassen haben und sobald man ein Anliegen hatte, sie sich gemeldet haben. Im November 2013 haben sie uns alle auf einen Sonntag angerufen und meinten das sie das Haus verkaufen wollen. Danach folgten 2 Besichtigungstermine mit Interessenten. Später haben sie dann gesagt, dass sie es doch nicht verkaufen. Danach folgten noch ein paar Schönheitsausbesserungen am Haus.
    Seitdem melden sie sich weder auf Anrufe noch aus SMS. Sie haben sich seitdem auch hier nicht mehr blicken lassen.
    Wir haben schon alle versucht sie erreichen, es wird alles ignoriert.

    Es gibt aber viele Mängel noch am Haus, unteranderen haben wir seit 1 Jahr kein Außenlicht für die Treppe zur Haustür. Es wird seit Monaten immer gesagt, dass sie sich darum kümmern.
    Dann gibt es in die Wohnungen Mängel wie zb. :
    - Haustür geht von alleine auf, bzw schließt garnicht mehr. Mieterin muss immer abschließen.
    - in 2 Wohnungen an der Wand zur Terrasse kommt Wasser rein, Steckdose an der Wand geht nicht mehr.
    - Heizung in Wohnung tropft
    - Im Heizungsraum liegen viele dinge rum, die dort nicht sein dürfen. Feuermelder dort seit Jahren nicht mehr geprüft.
    - Viele Zimmertüren schließen nicht mehr richtig oder fehlen komplett.
    - Auf der Terrasse ist kein Boden, im Sommer wird das was dort drauf ist sehr weich und sobald man ein Stuhl draufstellt klebt der dort fest.
    - Die Außenhaustür schließt nichtmehr richtig, kann man auch nicht einstellen.
    - Durch den Sturm fehlen Dachziegel, manche liegen noch locker in der Dachrinne.

    .. Aber es sind noch viele Dinge mehr.

    Wir kamen jetzt auf die Idee einen Brief zu verfassen und dann per Einschreiben zu schicken mit allen Unterschriften von den Mietern.
    Ist das eine Gute Idee? Wie sollten wir den Brief am besten verfassen? Mängel reinschreiben?

    Wir wären Dankbar für Tipps und Hilfe!

    Liebe Grüße von uns allen!

  • Zitat

    Wir kamen jetzt auf die Idee einen Brief zu verfassen und dann per Einschreiben zu schicken mit allen Unterschriften von den Mietern.
    Ist das eine Gute Idee?

    Die einzig vernünftige.

    Zitat

    ... und dann per Einschreiben zu schicken mit allen Unterschriften von den Mietern.

    Bitte per Einwurfeinschreiben und jeder Mieter für sich. Der Inhalt kann bei jedem der gleiche sein.

    Zitat

    Wie sollten wir den Brief am besten verfassen? Mängel reinschreiben?

    Ja natürlich.

  • Zitat

    Im Heizungsraum liegen viele dinge rum, die dort nicht sein dürfen.


    Stammen die vom Vermieter, oder doch eher von den Mietern?

    Zitat

    Feuermelder dort seit Jahren nicht mehr geprüft.


    Meinst du den Feuerlöscher?

    Zitat

    Viele Zimmertüren schließen nicht mehr richtig oder fehlen komplett.


    Wo sind denn die fehlenden Türen abgeblieben, haben die die Vermieter abgeholt, oder die Mieter verfeuert?

    Du siehst, dass man einige deiner angeführten Mängel zuerst hinterfragen muss und dann evtl. nicht ernst nehmen kann.

  • Bitte per Einwurfeinschreiben [...]


    Warum betonst Du das so? Das Einwurfeinschreiben ist die weichste Form eines Einschreibens und hat die geringste Beweiskraft aller Einschreibeformen (bezogen darauf, dass der Empfänger es auch bekommen hat). Es ist dementsprechend auch das billigste.

    Der einzige Unterschied zum ganz normalen Brief ist beim Einwurfeinschreiben, dass der Postbote (postintern) dokumentiert, dass er das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Der Absender erfährt davon nichts. Ob und wer anschließend das Ding aus dem Briefkasten nimmt, weiß niemand.

    Bei allen anderen Einschreibeformen quittiert jemand beim Empfänger den Empfang. Beim Zusatz "Eigenhändig" nur der Angeschriebene selbst. Beim Zusatz "Rückschein" bekommt der Absender eine Nachricht, wer wann das Schreiben in Empfang genommen hat. Die härteste Form ist "Eigenhändig mit Rückschein".

    Über die jeweiligen Preise kann man sich ja schnell informieren.

    Wenn schon Dachziegel fehlen, sind echte Folgeschäden vorprogrammiert. Den Nachweis der Erfüllung meiner Pflicht, den Vermieter über Schäden informiert zu haben, wäre mir als Mieter allemal das Geld für ein "richtiges" Einschreiben wert.

    Am besten eigenhändig mit Rückschein. Nur so erfährst Du automatisch und sicher, dass der Vermieter noch lebt und ihm Dein/Euer Anliegen auch übergeben wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (14. Januar 2014 um 13:09)

  • Zitat

    wir wollen einen 3. Haustürschlüssel den wir bei bekannten hinterlegen können FALLS wir uns mal aussperren, und er kümmert sich einfach nicht drum obwohl wir ihn schon mehrmals beauftragt haben..

    Genau darum betone ich das so. Denn dann hat der Empfänger Gelegenheit von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Wann und ob er es überhaupt tut ist egal.

    Alle anderen Einschreibeformen können vom Empfänger abgelehnt oder nicht abgeholt werden.

    Zitat

    Am besten eigenhändig mit Rückschein. Nur so erfährst Du automatisch und sicher, dass der Vermieter noch lebt

    Ich glaube nicht das die Post das Einschreiben mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückschickt. Eher mit dem bloßen Vermerk "Zustellung nicht möglich".

    Wenn man wissen möchte ob der VM noch lebt bzw. ganz sicher gehen will das er das Schreiben erhält und vom Inhalt Kenntnis bekommt, ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher das sicherste.

  • Denn dann hat der Empfänger Gelegenheit von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen.


    Wie bei jedem Einschreiben. Wie bei jedem Brief überhaupt.

    Alle anderen Einschreibeformen können vom Empfänger abgelehnt oder nicht abgeholt werden.


    Und genau das wird dann dokumentiert! Damit wäre meiner Mitteilungspflicht erstmal genüge getan. Wenn der Empfänger Post von mir aktiv verweigert, ist das ja eine andere Qualität, als wenn er sie vielleicht weggeworfen hat oder nie gelesen hat oder nicht reagiert, denn das kann ich alles nicht wissen. Das Verweigern aber wird man erfahren.

    Ich glaube nicht das die Post das Einschreiben mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückschickt. Eher mit dem bloßen Vermerk "Zustellung nicht möglich".


    :) Das weiß ich jetzt nicht. Früher gab's das in jedem Fall mal.

    Aber in jedem Fall weiß der Mieter dann, dass der Vermieter "verschollen" ist und hat weitere Möglichkeiten. Welche das sind, weiß ich nicht. Aber um weitere Möglichkeiten zu erlangen oder wahrzunehmen, sollte er sich sicher sein, dass die normalen Wege ausgeschöpft sind. Das weiß er aber nicht, wenn er nur ein Einwurfeinschreiben geschickt hat, von dem er nichts weiter erfährt.

  • Warum betonst Du das so? Das Einwurfeinschreiben ist die weichste Form eines Einschreibens und hat die geringste Beweiskraft aller Einschreibeformen (bezogen darauf, dass der Empfänger es auch bekommen hat). Es ist dementsprechend auch das billigste.

    Der einzige Unterschied zum ganz normalen Brief ist beim Einwurfeinschreiben, dass der Postbote (postintern) dokumentiert, dass er das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Der Absender erfährt davon nichts. Ob und wer anschließend das Ding aus dem Briefkasten nimmt, weiß niemand.


    Das ist egal, es reicht als Nachweis aus, dass es im Briefkasten des Empfängers (also in seinem Empfangsbereich) gelandet ist. Kann übrigens online/telefonisch vom Absender abgefragt werden.
    Bei den anderen Einschreibeformen besteht das Risiko, dass der Empfänger den Empfang ablehnt oder das Schreiben nicht abholt.

    Bei ganz wichtigen Dingen ist aber die Zustellung per Bote (z.B. Bekannter) besser, der dann auch noch den Inhalt des Schreibens bestätigt (damit der Empfänger z.B. nicht behaupten kann, einen leeren Brief erhalten zu haben) - oder wie Anitari schreibt, Zustellung per Gerichtsvollzieher.

    Einschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein empfielt sich nur bei Empfängern, wo Du sicher weisst, dass sie die Post annehmen werden, z.B. Versicherungen.

    Das ganze ist hier im Forum und auch in anderen Foren übrigens schon mehrfach durchgekaut worden.

  • Das ganze ist hier im Forum und auch in anderen Foren übrigens schon mehrfach durchgekaut worden.


    So sei es dann. :)

  • Wie bei jedem Einschreiben. Wie bei jedem Brief überhaupt.

    Und genau das wird dann dokumentiert! Damit wäre meiner Mitteilungspflicht erstmal genüge getan. Wenn der Empfänger Post von mir aktiv verweigert, ist das ja eine andere Qualität, als wenn er sie vielleicht weggeworfen hat oder nie gelesen hat oder nicht reagiert, denn das kann ich alles nicht wissen. Das Verweigern aber wird man erfahren.


    Nützt bloss nicht viel, denn es kommt nur auf eine erfolgreiche Zustellung an (und den korrekten Inhalt der Sendung), das reicht in den Briefkasten - persönliche Zustellung ist nicht notwendig, auch nicht, ob der Empfänger den Brief wirklich gelesen hat o.ä.
    Falls er dann nicht reagiert, dann kann ich weitere rechtliche Schritte einleiten - falls der Empfänger im Verzug ist, im Regelfall sogar auf seine Kosten.
    Wenn der Empfänger die Post verweigert oder nicht abholt, war die Zustellung nicht erfolgreich und er hat also keine Kenntnis von meinem Schreiben erlangt. Dann beginnt auch eine etwaige Frist nicht zu laufen und den schwarzen Peter habe erstmal ich.

    Aber in jedem Fall weiß der Mieter dann, dass der Vermieter "verschollen" ist und hat weitere Möglichkeiten. Welche das sind, weiß ich nicht. Aber um weitere Möglichkeiten zu erlangen oder wahrzunehmen, sollte er sich sicher sein, dass die normalen Wege ausgeschöpft sind. Das weiß er aber nicht, wenn er nur ein Einwurfeinschreiben geschickt hat, von dem er nichts weiter erfährt.


    Nochmal, er kann anhand der Sendungsnummer auf dem Einlieferungsbeleg auch beim Einwurfeinschreiben online/telefonisch abfragen, ob und wann die Zustellung erfolgt ist. Falls die Zustellung nicht erfolgreich war, dann kommt die Sendung sowieso zurück an den Absender.

  • Wenn der Empfänger die Post verweigert oder nicht abholt, war die Zustellung nicht erfolgreich und er hat also keine Kenntnis von meinem Schreiben erlangt. Dann beginnt auch eine etwaige Frist nicht zu laufen und den schwarzen Peter habe erstmal ich.


    Wenn das also heißt, dass ein Einwurfeinschreiben im Briefkasten für die Belange des Vermieters rechtlich bedeutsamer ist als die anderen Einschreibearten, dann sei es so. Mein "so sei es dann" im Vorposting war auch schon ernst gemeint.

  • Die Sachen im Heizungsraum stammen teilweise von älteren Mietern, teilweise vom Vermieter.
    Ja ich meine den Feuerlöscher, der wurde im Heizungsraum seit 2009 nicht mehr geprüft!
    Die Türe fehlten von Anfang an, der Mieter hat es aber schriftlich von Ihnen, dass sie ihn welche besorgen wollten.

    Leben tun die Vermieter aufjedenfall noch. Eine Mieterin hatte einen Wasserschaden, die Firma, die dort seit ein paar Wochen die Wohnung wieder macht erreicht die Vermieter telefonisch! Sie gehen nicht ran, wenn man selber anruft oder Nachrichten auf den Anrufbeantworter hinterlässt.

    Wir werden jetzt pro Wohnung jeder einzeln eine Mängelliste anfertigen.


    Also per Einschreiben schicken oder nicht? Können wir ihnen eine Frist geben, in welchen Zeitraum sie sich zu melden haben bevor wir z.b zum Anwalt gehen?

    lieben gruß

  • Also per Einschreiben schicken oder nicht?


    Nach dem Ergebnis der vorangegangenen "Einschreiben-Diskussion": Als Einwurf-Einschreiben, ja.

    Können wir ihnen eine Frist geben, in welchen Zeitraum sie sich zu melden haben bevor wir z.b zum Anwalt gehen?


    Weiß ich nicht. Aber Fristen zur Behebung der Mängel solltet Ihr in jedem Fall angeben.

  • Seitdem melden sie sich weder auf Anrufe noch aus SMS.
    ...
    Es wird seit Monaten immer gesagt, dass sie sich darum kümmern.


    Also besteht der Kontakt doch noch?

  • Angelouda:

    "Ja ich meine den Feuerlöscher, der wurde im Heizungsraum seit 2009 nicht mehr geprüft!"
    MUSS dort baurechtlich überhaupt einer sein?

    "Wir werden jetzt pro Wohnung jeder einzeln eine Mängelliste anfertigen. Also per Einschreiben schicken oder nicht?"
    - Wie schon tausendmal geschrieben: Per Einwurfeinschreiben.

    "Können wir ihnen eine Frist geben, in welchen Zeitraum sie sich zu melden haben bevor wir z.b zum Anwalt gehen?"
    - Nein, aber dass sie die Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beheben haben.

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