Wohnungswechsel bzw. Kündigung

  • Als allererstes, ein ganz liebes Hallo an das ganze Forum :)

    Ich komme aus Bayern, beziehe momentan ALG II und möchte (wenn es klappt) ab dem 01.10. kurzfristig in einen neue, größere Wohnung mit meiner Freundin (in Ausbildung) ziehen.
    Da das alles sehr kurzfristig ist, es aber unglaublich schwer in unserer Stadt ist, mit ALG II eine neue Wohnung zubekommen, wollte ich jetzt meine Wohnung kündigen.
    Normalerweise habe ich einen Kündigungsfrist von 3 Monaten, würde das aber durch einen Nachmieter übergehen, den ich mir jetzt noch schnell suchen muss.
    Ich habe jetzt erstmal ein Kündigungsschreiben aufgesetzt, vielleicht könnt ihr ja da schonmal was verbessern:

    Mein Vermieter gibt sich mit fast jedem Mieter zufrieden. Das Jobcenter würde einen Teil der neuen Miete (anderer Vermieter) übernehmen, aber das braucht ja auch noch ein bisschen Bearbeitungszeit...
    Auf was muss ich beim Wohnungswechsel noch achten?
    Wie würde ich dann meine Kaution zurückbekommen?
    Als was versende ich das schreiben am besten?
    Was ist mit schäden die hier angefallen sind (z.B. Hat sich das Spülbecken abgesenkt, also das Silikon hält es nicht mehr richtig oben oder eine Dichtung unterm Waschbecken ist nicht mehr ganz dicht, weil es zu alt ist)?

    Ware echt dankbar wenn mir da jemand ein bisschen unter die Arme greifen kann, da es mein erster Umzug sein würde!
    Liebe Grüße!

  • Ein Absenken eines Spülbeckens darf i.dR. nicht vom Silikon/Dichtung abhängen. Ein Mangel dieser Art wäre Sache des
    Vermieters, vorausgesetzt Du hast den Mangel nicht nachweislich verursacht. Wann ist Deiner Meinung eine Dichtung zu alt?

    Der VM darf von der Kaution einen angemessenen Teil für NK-Abrechnungen zurückbehalten, ebenso für evtl. Schäden, die Du nachweislich verursacht hast. Für die Relulierung/Berechnung der Schäden hat der VM 6 Monate Zeit.

  • Das ist eine billige Einbauküche in einer 1ZW, vieles ist hier einfach nur reingebastelt. Das Spülbecken hängt wirklich nur an Silikon bzw. liegt es teilweise auf den darunter verbauten Schrank auf.
    Die Dichtung vom Waschbecken ist für mich dann zu alt, wenn sie ohne ersichtlichen Grund einfach anfängt undicht zu werden. Es ist einfach verbraucht und wurde seit dem Bau wohl nie gewechselt.
    Aber das ist nicht das wichtigste Problem, das werden max. 50€ sein.

    Der Vermieter hat jeden Cent der NK-Abrechnung bekommen (672€ für gerademal 20m²!), wieviel darf er dann noch abziehen?
    Würde das Kündigungsschreiben so passen?

  • Zitat

    Mein Vermieter gibt sich mit fast jedem Mieter zufrieden.

    Dein Wort in des Vermieters Gehörgang.

    Wenn nicht endet der Vertrag am 31.12.2016. Sofern die Kündigung spätestens am 05.10. beim Vermieter ist.

    Zitat

    Wie würde ich dann meine Kaution zurückbekommen?

    Der Vermieter zahlst sie aus oder gibt das Kautionssparbuch frei.

    Das kann aber bis 6 Monate nach Mietende dauern. Denn so lange hat der Vermieter Zeit zu prüfen ob der noch Ansprüche hat. Einen Teil der Kaution kann er auch noch länger einbehalten. Wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Zitat

    Als was versende ich das schreiben am besten?

    Einwurfeinschreiben.

    Zitat

    Was ist mit schäden die hier angefallen sind (z.B. Hat sich das Spülbecken abgesenkt, also das Silikon hält es nicht mehr richtig oben oder eine Dichtung unterm Waschbecken ist nicht mehr ganz dicht, weil es zu alt ist)?

    Die hättest Du schon lange dem Vermieter melden müssen. Sind sie nicht durch Dein Verschulden entstanden muß der Vermieter die Kosten tragen.

  • Hallo AyKayAy,

    der VM muss keine vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, und seien auch noch soo viele.
    Von Dir oder Besuchern verursachte Mängel solltest Du beheben. Solltest Du früher als dem 31.12.2016 aus dem MV heraus wollen, sollteste mit dem VM einen Aufhebungsvertrag (einzige Möglichkeit) abschliessen.

    Ich ändere Deinen Entwurf einmal ab:

    Absender, Datum

    Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung in der STRASSE, Nr, STADT,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich den Mietvertrag vom --------- über die o.a. Wohnung zum 30.09.2016, hilfsweise dem nächst möglichen Termin.

    Folgende Person/Dame/Herr (siehe Anlage) würde gerne ab dem 01.10.2016 ein Mietverhältnis über die o.g. Wohnung mit ihnen eingehen.
    Ich bitte Sie höflich um Überprüfung und sehe Ihrer Nachricht gerne entgegen.
    Bis dahin verbleine ich
    mit freundlichen Grüssen

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