Kleinreperaturklausel

  • Hallo Forumsmitglieder,

    ich bräuchte bitte eure Hilfe zur Kleinreparaturklausel. Ich hätte zu dieser noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    1. Kann der Vermieter Reparaturen selber durchführen oder muss er hierfür eine externe Firma beauftragen?

    2. Was ist, wenn die Reparatur durch ihn selbst ausgeführt wurde und seine Rechnung eigentlich den Höchstbetrag laut Kleinreparaturklausel übersteigen würde, um dies aber zu verhindern, er seinen Stundenlohn nicht berechnet. Also quasi nur die Beschaffung der Ersatzteile in Rechnung stellt?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • 1. Kann der Vermieter Reparaturen selber durchführen oder muss er hierfür eine externe Firma beauftragen?

    Das kann er halten wie er will.

    2. Kann der Vermieter (falls dieser selber ein Fachmann ist) die Reparatur selber durchführen und in Rechnung stellen?
    Durchführen: ja
    Rechnung stellen: nein.
    Es sei denn, Sie haben in beauftragt eine sogenannte Kleinreparatur durchzuführen, durch welche Sie zur Kostenübernahme verpflichtet wurden.

    2.a Was ist, wenn die Reparatur durch ihn selbst ausgeführt wurde und seine Rechnung eigentlich den Höchstbetrag laut Kleinreparaturklausel übersteigen würde, um dies aber zu verhindern, er seinen Stundenlohn nicht berechnet. Also quasi nur die Beschaffung der Ersatzteile in Rechnung stellt?

    Diese Frage ist müssig. Sie zahlen sowieso nur den Höchtsbetrag der vereinbarten Klausel. Ob als Material oder Stundenlohn oder beides
    ist Wurscht.

  • Hallo Kolinum,


    2.a Was ist, wenn die Reparatur durch ihn selbst ausgeführt wurde und seine Rechnung eigentlich den Höchstbetrag laut Kleinreparaturklausel übersteigen würde, um dies aber zu verhindern, er seinen Stundenlohn nicht berechnet. Also quasi nur die Beschaffung der Ersatzteile in Rechnung stellt?

    Diese Frage ist müssig. Sie zahlen sowieso nur den Höchtsbetrag der vereinbarten Klausel. Ob als Material oder Stundenlohn oder beides
    ist Wurscht.

    Nach meinem Verständnis ist das nicht müssig, da die Kosten komplett vom Vermieter getragen werden müssen, sobald diese den Höchstbetrag überschreiten. Daher ist die Frage durchaus berechtigt.
    Ich vermute, dass der Vermieter sich aus diesem Grund seine Eigenleistung anrechnen lassen muss.

  • Nach meinem Verständnis ist das nicht müssig, da die Kosten komplett vom Vermieter getragen werden müssen, sobald diese den Höchstbetrag überschreiten. Daher ist die Frage durchaus berechtigt.
    Ich vermute, dass der Vermieter sich aus diesem Grund seine Eigenleistung anrechnen lassen muss.


    Und als sparsamer und sozial eingestellter Zeitgenosse hat er sich einen Stundenlohn von Null Euronen genehmigt.;)

  • Die Kosten einer Kleinreparatur kann man doch nur an einer ordnungsgemäßen Rechnung ermitteln? Wenn ich jetzt einen Schaden in meiner Wohnung habe, muss ich diesen ja generell meinem Vermieter anzeigen. Übersteigt die Reperatur den Höchstbetrag des festgesetzten Betrags aus der Klausel, dann muss ich die Kosten erst gar nicht tragen. Jedoch entscheidet der Vermieter wie und wodurch repariert wird. Und wenn er nun die Kosten nicht tragen will, dann nimmt er die Reparatur selber vor. Er kauft die Ersatzteile und baut ein. Nun stellt sich ja ganz einfach die Frage, ob er nun seine Arbeit in Rechnung stellen kann. Denn dort wird er natürlich eine Rechnung in dieser Höhe ausstellen, die den Höchstbetrag nicht übersteigt.

  • Wenn ich jetzt einen Schaden in meiner Wohnung habe, ...

    Um was für einen Schaden/eine Reparatur geht es denn konkret?

    Denn nicht alle Reparaturen fallen unter die Kleinreparaturklausel. Selbst wenn der Betrag noch so gering ist.


    Zitat

    Er kauft die Ersatzteile und baut ein.

    Ersatzteile für was?

  • Es geht um einen Lüfter im Bad. Dennoch spielt dies für meine Frage keine Rolle. Ich möchte einfach wissen, ob er die Reparatur selbst vornehmen kann und mir diese in Rechnung stellen darf. Vor allem, ob er die Materialkosten verlangen darf.

    Der Lüfter ist meiner Meinung nach eh nicht von der Kleinreparaturklausel erfasst. Es geht halt um die anderen Fragen. Die Möglichkeiten des Vermieters.

  • Der Vermieter sorgt für die Reparatur. Dazu gehört Material und die Arbeit.

    • Er kann eine Firma beauftragen: "Da kaputt, mach heile!". Dann hat er anschließend eine Rechnung der Firma. Das sind die Reparaturkosten.
    • Er kann Material selbst besorgen und eine Firma beauftragen: "Da kaputt, mach heile! Ersatzteile liegen da schon." Dann hat er zwei Rechnungen (Materialkosten und Arbeitskosten). Beides ergibt die Reparaturkosten.
    • Er kann auch Material besorgen und die Arbeit selbst ausführen. Dann hat er eine Materialrechnung. Ich kenne keine Pflicht, die ihn zwingen könnte, überhaupt eine Rechnung für seine eigene Arbeit auszustellen. Vielleicht darf er es gar nicht? Er müsste sich ja schließlich selbst eine Rechnung stellen, wie geht das?

    Anders kenne ich es nur bei betriebskostenrelevanten Wartungsarbeiten. Wenn die ein Vermieter selbst ausführen kann, kann er dafür Arbeitskosten in der Betriebsostenabrechung ansetzen.

    Selbst wenn ein Mieter mal - warum auch immer - Reparaturkosten übernehmen muss, so wird ihm das ja keine 100 mal im Jahr passieren, denn auch der Gesamtbetrag der jährlich von ihm zu übernehmenden Kleinstreparaturen ist per Mietvertrag gedeckelt. Ist er das nicht, ist die Kleinstreparaturklausel sowieso ungültig und Mieter muss gar nichts zahlen.

  • Der Vermieter sorgt für die Reparatur. Dazu gehört Material und die Arbeit.

    • Er kann auch Material besorgen und die Arbeit selbst ausführen. Dann hat er eine Materialrechnung. Ich kenne keine Pflicht, die ihn zwingen könnte, überhaupt eine Rechnung für seine eigene Arbeit auszustellen. Vielleicht darf er es gar nicht? Er müsste sich ja schließlich selbst eine Rechnung stellen, wie geht das?

    Und genau darum geht es. Das ist meine Frage. Kann er die Materialkosten in Rechnung stellen? Man muss sich das doch mal ganz praktisch vorstellen.

    Beauftragt der Vermieter zur Reparatur eine Firma liegen die Kosten oft über die Höchstgrenze. Ergo würde der Mieter nicht zahlen müssen. Nimmt aber der Vermieter nun die Reparatur selbst in Angriff, darf er dann die Materialkosten in Rechnung stellen? Sind die Materialkosten höher als dir Grenze, muss er sowieso zahlen. Sind diese niedriger, dann wieder der Mieter.

    Beispiel mit dem Badlüfter.

    Eine Firma würde für den Austausch eines Badlüfter mehr als die Höchstgrenze der Klausel verlangen --> Vermieter zahlt.

    Nimmt er den Austausch selbst vor, dann sind die Kosten unter der Höchstgrenze und der Mieter müsste zahlen. Eigentlich geht es nur um die Frage, ob er die Materialkosten in Rechnung stellen darf.

  • Die Kosten einer Kleinreparatur kann man doch nur an einer ordnungsgemäßen Rechnung ermitteln? Wenn ich jetzt einen Schaden in meiner Wohnung habe, muss ich diesen ja generell meinem Vermieter anzeigen. Übersteigt die Reperatur den Höchstbetrag des festgesetzten Betrags aus der Klausel, dann muss ich die Kosten erst gar nicht tragen. Jedoch entscheidet der Vermieter wie und wodurch repariert wird. Und wenn er nun die Kosten nicht tragen will, dann nimmt er die Reparatur selber vor. Er kauft die Ersatzteile und baut ein. Nun stellt sich ja ganz einfach die Frage, ob er nun seine Arbeit in Rechnung stellen kann. Denn dort wird er natürlich eine Rechnung in dieser Höhe ausstellen, die den Höchstbetrag nicht übersteigt.

    Das ist so richtig und ich würde das auch so tun. Ich als Vermieter muß mir nicht selbst die Arbeitszeit in Rechnung stellen.
    Der Mieter wird dadurch nicht schlechter gestellt. Wenn keine Arbeitskosten anfallen können auch, durch einige Beiträge hier im Forum keine hineininterpretiert werden. Da scheint bei manchen eine gewisse Neigung zum Winkeladvokaten vorhanden zu sein.

  • Eigentlich geht es nur um die Frage, ob er die Materialkosten in Rechnung stellen darf.


    Ich denke, ja.
    Materialkosten gehören doch zur Reparatur. Die würden bei einer Firma ja auch dabei sein.
    Er sollte sie natürlich nachweisen können.

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