Hallo Forumsmitglieder,
ich bräuchte bitte eure Hilfe zur Kleinreparaturklausel. Ich hätte zu dieser noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
1. Kann der Vermieter Reparaturen selber durchführen oder muss er hierfür eine externe Firma beauftragen?
2. Was ist, wenn die Reparatur durch ihn selbst ausgeführt wurde und seine Rechnung eigentlich den Höchstbetrag laut Kleinreparaturklausel übersteigen würde, um dies aber zu verhindern, er seinen Stundenlohn nicht berechnet. Also quasi nur die Beschaffung der Ersatzteile in Rechnung stellt?
Vielen Dank für eure Hilfe.