Der Vermieter sorgt für die Reparatur. Dazu gehört Material und die Arbeit.
Er kann auch Material besorgen und die Arbeit selbst ausführen. Dann hat er eine Materialrechnung. Ich kenne keine Pflicht, die ihn zwingen könnte, überhaupt eine Rechnung für seine eigene Arbeit auszustellen. Vielleicht darf er es gar nicht? Er müsste sich ja schließlich selbst eine Rechnung stellen, wie geht das?
Und genau darum geht es. Das ist meine Frage. Kann er die Materialkosten in Rechnung stellen? Man muss sich das doch mal ganz praktisch vorstellen.
Beauftragt der Vermieter zur Reparatur eine Firma liegen die Kosten oft über die Höchstgrenze. Ergo würde der Mieter nicht zahlen müssen. Nimmt aber der Vermieter nun die Reparatur selbst in Angriff, darf er dann die Materialkosten in Rechnung stellen? Sind die Materialkosten höher als dir Grenze, muss er sowieso zahlen. Sind diese niedriger, dann wieder der Mieter.
Beispiel mit dem Badlüfter.
Eine Firma würde für den Austausch eines Badlüfter mehr als die Höchstgrenze der Klausel verlangen --> Vermieter zahlt.
Nimmt er den Austausch selbst vor, dann sind die Kosten unter der Höchstgrenze und der Mieter müsste zahlen. Eigentlich geht es nur um die Frage, ob er die Materialkosten in Rechnung stellen darf.