Beiträge von ocren

    Der Vermieter sorgt für die Reparatur. Dazu gehört Material und die Arbeit.

    • Er kann auch Material besorgen und die Arbeit selbst ausführen. Dann hat er eine Materialrechnung. Ich kenne keine Pflicht, die ihn zwingen könnte, überhaupt eine Rechnung für seine eigene Arbeit auszustellen. Vielleicht darf er es gar nicht? Er müsste sich ja schließlich selbst eine Rechnung stellen, wie geht das?

    Und genau darum geht es. Das ist meine Frage. Kann er die Materialkosten in Rechnung stellen? Man muss sich das doch mal ganz praktisch vorstellen.

    Beauftragt der Vermieter zur Reparatur eine Firma liegen die Kosten oft über die Höchstgrenze. Ergo würde der Mieter nicht zahlen müssen. Nimmt aber der Vermieter nun die Reparatur selbst in Angriff, darf er dann die Materialkosten in Rechnung stellen? Sind die Materialkosten höher als dir Grenze, muss er sowieso zahlen. Sind diese niedriger, dann wieder der Mieter.

    Beispiel mit dem Badlüfter.

    Eine Firma würde für den Austausch eines Badlüfter mehr als die Höchstgrenze der Klausel verlangen --> Vermieter zahlt.

    Nimmt er den Austausch selbst vor, dann sind die Kosten unter der Höchstgrenze und der Mieter müsste zahlen. Eigentlich geht es nur um die Frage, ob er die Materialkosten in Rechnung stellen darf.

    Es geht um einen Lüfter im Bad. Dennoch spielt dies für meine Frage keine Rolle. Ich möchte einfach wissen, ob er die Reparatur selbst vornehmen kann und mir diese in Rechnung stellen darf. Vor allem, ob er die Materialkosten verlangen darf.

    Der Lüfter ist meiner Meinung nach eh nicht von der Kleinreparaturklausel erfasst. Es geht halt um die anderen Fragen. Die Möglichkeiten des Vermieters.

    Die Kosten einer Kleinreparatur kann man doch nur an einer ordnungsgemäßen Rechnung ermitteln? Wenn ich jetzt einen Schaden in meiner Wohnung habe, muss ich diesen ja generell meinem Vermieter anzeigen. Übersteigt die Reperatur den Höchstbetrag des festgesetzten Betrags aus der Klausel, dann muss ich die Kosten erst gar nicht tragen. Jedoch entscheidet der Vermieter wie und wodurch repariert wird. Und wenn er nun die Kosten nicht tragen will, dann nimmt er die Reparatur selber vor. Er kauft die Ersatzteile und baut ein. Nun stellt sich ja ganz einfach die Frage, ob er nun seine Arbeit in Rechnung stellen kann. Denn dort wird er natürlich eine Rechnung in dieser Höhe ausstellen, die den Höchstbetrag nicht übersteigt.

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich bräuchte bitte eure Hilfe zur Kleinreparaturklausel. Ich hätte zu dieser noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    1. Kann der Vermieter Reparaturen selber durchführen oder muss er hierfür eine externe Firma beauftragen?

    2. Was ist, wenn die Reparatur durch ihn selbst ausgeführt wurde und seine Rechnung eigentlich den Höchstbetrag laut Kleinreparaturklausel übersteigen würde, um dies aber zu verhindern, er seinen Stundenlohn nicht berechnet. Also quasi nur die Beschaffung der Ersatzteile in Rechnung stellt?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

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