Hallo zusammen...
Danke erstmal für die Antworten!
Ich habe mich was die Falschlieferung anging nicht richtig verständlich gemacht. Das Problem waren nicht die Maße (die waren korrekt) sondern das kein Einbaukühlschrank geliefert wurde. Man sagte mir zwar das der Händler das verbockt hat aber... naja.. sagen wir mal ich bin mitlerweile bei allem was ich von denen höre skeptisch.
Mainschwimmer
zu 1) Ja das ich nicht gleich schriftlich angezeigt habe ärgert mich jetzt auch sehr. Ich hatte vorher noch nichts mit denen zu tun und bin zu blauäugig an die Sache rangegangen. Ich hab allerdings eine Mail vom 06.12. vom Sachbearbeiter. Aus der Mail geht eindeutig hervor das die Hausverwaltung über das Problem unterrichtet ist.
zu 2) Ich habe doch das Recht auf Selbsthilfe oder? Ich habe mich nochmal belesen und wenn ich §536a BGB richtig verstehe, muss ich den Mieter doch nur schriftlich in Verzug setzen und dann die Nachfrist abwarten, oder? Das wäre jetzt nämlich mein nächster Schritt. Einschreiben mit dem bisherigen Verlauf der ganzen Geschichte, Nachfrist von 3 Tagen (ist das i.O.? Ich meine die hatten ja bereits 6 Wochen Zeit) mit Hinweis auf 535, 536 und 536a und der Info das ich nach der Frist selbst einen Kühlschrank kaufe.
Den Preis für den neuen Kühlschrank würde ich dann (zusätzlich zur [in der Höhe noch zu klärenden] Mietminderung) von der nächsten Miete einbehalten.
Ist an der vorgehensweise rechtlich was auszusetzen?
Berny
Informiert ist die Hausverwaltung. Oder meinen Sie ich sollte mich direkt an den Vermieter wenden?
Mit freundlichen Grüßen
paperboy