Massive Probleme mit dem Vermieter

  • Hallo zusammen,

    leider konnte ich im Titel nicht spezifischer werden, da es mit meinem Vermieter mehrere Probleme gibt.

    Zur Vorgeschichte:
    Ich wohne seit geraumer Zeit in einer Mietwohnung. Meine Vermieter wohnen im selben Haus.
    Alles war gut, es gab nie Probleme.
    Vor kurzem hat mein Vermieter gegenüber seiner Frau (und vllt auch Familie) Gewalt ausgeübt.
    Die Polizei wurde gerufen, erst Betretungsverbot dann einstweilige Verfügung.

    Laut meines Wissensstandes, gehört dass Haus beiden Eheleuten zu gleichen Teilen. Der Mietvertrag wurde jedoch NUR von ihm unterschrieben.

    1. Frage: Ist das rechtens, oder müsste der Mietvertrag von beiden unterschrieben werden?
    1.1 Frage: Kann man den Mietvertrag anfechten oder bietet er andere "Angriffspunkte" dadurch das er nur von ihm unterschrieben wurde?

    Er darf wohl laut einstweiliger Verfügung sich ihrer Anschrift nicht nähren.

    Nun hab ich das nächste Problem, dass er das Mietkonto geändert hat. Damit seine Frau kein Geld mehr bekommt.
    Allerdings, so wie ich das interpretier, wird Gas und Wasser über das alte Konto bezahlt.
    Er hat mir bereits ganz klar gesagt,: Ich werde im Winter einen kalten Arsch kriegen. Er wird da nix mehr bezahlen, dass müsste seine Frau machen weil er ja keine laufenden Kosten mehr in einem Haus hat welches er nicht betreten darf.

    2. Frage: Habe ich eine Wahl, als in Zukunft das Geld aufs neue Konto zu überweisen und hoffen, dass das ich weiterhin Wasser und Gas hab?

    Darüber hinaus, versucht er fast jeden Tag mich anzurufen. Ich hab ihm bereits mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich das nicht will.

    3. Frage: Ich sehe es doch richtig, dass ich nicht verpflichtet bin ans Telefon zu gehen wenn mein Vermieter anruft.

    Meistens ruft er mit unterdrückter Nummer an. Dies habe ich per App bereits geblockt.

    Bei besagten Telefonaten habe ich häufig das Gefühl, dass er mich bedroht. Darauf angesprochen, sagt er mir vor ein paar Wochen: "Nein, so war das nicht gemeint"
    beim letzten Gespräch, hieß es dann schon: "Nein, aber eine Warnung"
    Er versucht in den Gesprächen häufig mir irgendwelche sachen in den Mund zu legen und mich auszuhorchen über seine Frau und solche Sachen. Obwohl ich ihm mehrfach klar zu verstehen gab, dass ich da rausgehalten werden möchte weil ich damit nichts zu tun hätte.

    3.1 Frage: Kann man dagegen irgendwas unternehmen?


    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das schon alles ist, falls nicht würd ich nochmal einen Nachtrag schreiben.

    Einen Umzug habe ich bereits in Betracht gezogen, allerdings muss man dafür erstmal ne neue Wohnung finden, aber dass ist glaube ich erstmal das beste.
    Wobei ich dann halt auch wieder das Problem mit der Kündigungsfrist habe ... deswegen meine Frage 1.1 .

    Ich hoffe es wurde jetzt nicht zu unübersichtlich und ihr könnt mir weiter helfen!!

  • Familiäre Querelen beim Vermieter haben keinen Einfluß auf Ihr Mietverhältnis. Ihr Vermieter ist nach wie vor nicht dessen Ehefrau, sondern der Unterzeichnete.

    Anonyme Telefonanrufe müssen Sie nicht annehmen und ohne Antwort sofort wegklicken.

    Und noch eins: Halten Sie sich in Familienstreitigkeiten ihrer Nachbern sehr zurück.

  • Schonmal vielen Dank für die schnelle Antwort!! :)

    Wie sieht es denn bei Telefonanrufen aus, die meinem Vermieter klar zu zuordnen sind. Das wäre ja eventuell sein nächster Schritt, wenn er merkt dass er bei unterdrückter Nummer nicht mehr bei mir durchkommen kann, dass er dann seine Nummer wieder anzeigt.?

    Das ist ja das große Problem!
    Ich habe verzweifelt versucht meinem Vermieter klar zu machen, dass ich mit seinen Ehe- und Familienproblemen nichts zu tun haben will und habe ihn inständig gebeten mich da raus zu halten!
    Er ist nicht in der Lage das zu respektieren und fragt mich ständig aus über irgendwelche Sache seine Frau und seine Wohnung betreffend.
    Kürzlich erzählte er mir, ich hätte ihm gegenüber eine "Auskunftspflicht". Laut seiner Definition müsste ich ihm Fragen wahrheitsgemäß beantworten, welche seine Wohnung betreffen. Wohlbemerkt seine, und nicht meine Wohnung.

    Hinzu kommt, dass er seine Mutter zum Haus schicken will, damit sie iwelche Sachen aus der WOhnung holt.
    Kann er mich dazu verpflichten, seine Mutter ins Haus zu lassen (da er ja keinen Haustürschlüssel hat und seine Mutter wohl auch nicht) damit sie dann "seine" Wohnung betreten kann?

  • 1. Ob mit Nummer oder ohne Nummer. Es ist allein Ihre Angelegenheit mit wem Sie telefonisch kommunizieren wollen.

    2. Dann soll die Mutter mit seiner Ex-Gattin einen Abholtermin vereinbaren. Sie geht das einfach nichts an. Das hat nichts mit Nachbarschaftshilfe zu tun, sondern ist gerade in solch Problemfällen nicht zu empfehlen.

    Beenden Sie das Thema, welches mit Mietrecht hier nichts zu tun hat.

  • Hallo kueppe,
    vorab: Manches scheinst Du nicht begreifen zu wollen; dies ist übrigens ein Mietrecht-Hilfeforum...

    "Laut meines Wissensstandes, gehört dass Haus beiden Eheleuten zu gleichen Teilen. Der Mietvertrag wurde jedoch NUR von ihm unterschrieben."
    - ER ist also Dein VM.

    "Ist das rechtens, oder müsste der Mietvertrag von beiden unterschrieben werden?"
    - Der Hauseigentümer kann jeden x-beliebigen Menchen als Vermieter einsetzen. Eigentums- oder andere Verhältnisse gehen Dich nix an.

    "Kann man den Mietvertrag anfechten oder bietet er andere "Angriffspunkte" dadurch das er nur von ihm unterschrieben wurde?"
    - Nöö.

    "Nun hab ich das nächste Problem, dass er das Mietkonto geändert hat."
    - Das kann er machen; warum, ist egal. Hauptsache, er hat Dir/Euch die neue Bankverbindung schriftlich mitgeteilt.

    "Damit seine Frau kein Geld mehr bekommt.
    - Interessiert Dich nicht.

    "Allerdings, so wie ich das interpretier, wird Gas und Wasser über das alte Konto bezahlt."
    - WER zahlt G+W an Wen?

    "Er hat mir bereits ganz klar gesagt,: Ich werde im Winter einen kalten Arsch kriegen."
    - Falls dem so ist, steht Dir bis zu 100% Mietminderung zu. Google hilft.

    "Er wird da nix mehr bezahlen, dass müsste seine Frau machen weil er ja keine laufenden Kosten mehr in einem Haus hat welches er nicht betreten darf."
    - Interessiert Dich nicht.

    "Habe ich eine Wahl, als in Zukunft das Geld aufs neue Konto zu überweisen und hoffen, dass das ich weiterhin Wasser und Gas hab?"
    - Ich sehe zwei Möglichkeiten: DU zahlst an das EVU und kürzt die Mietezahlungen entsprechend ODER Du beantragst eine Einstweilige Verfügung... Weiteres kennste ja bereits.

    "Darüber hinaus, versucht er fast jeden Tag mich anzurufen. Ich hab ihm bereits mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich das nicht will. Ich sehe es doch richtig, dass ich nicht verpflichtet bin ans Telefon zu gehen wenn mein Vermieter anruft."
    - Wenn Du mit ihm keine vertragliche Vereinbarung darüber hast, brauchst auch nicht, logo.

    "Meistens ruft er mit unterdrückter Nummer an. Dies habe ich per App bereits geblockt."
    - Dieser pillepalle hat mit Mietrecht nix zu tun. In solchen Fällen würde ich bei einem bereits angenommen Gespräch den Hörer unter ein Kissen legen...

    "3.1 Frage: Kann man dagegen irgendwas unternehmen?
    - Antwort wie vor.

    "Einen Umzug habe ich bereits in Betracht gezogen, allerdings muss man dafür erstmal ne neue Wohnung finden, aber dass ist glaube ich erstmal das beste."
    - Eine weise Erkenntnis.

    "Wobei ich dann halt auch wieder das Problem mit der Kündigungsfrist habe ..."
    - Wenn der VM an seine Euch nachweislich bekannte letzte Andresse bis morgen Nachmittag die schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, wäre das dann zum 31.03.2014.

    "Ich habe verzweifelt versucht meinem Vermieter klar zu machen, dass ich mit seinen Ehe- und Familienproblemen nichts zu tun haben will und habe ihn inständig gebeten mich da raus zu halten!"
    - Da bittet man nicht, sondern fordert auf - oder hält die Klappe.

    "Kürzlich erzählte er mir, ich hätte ihm gegenüber eine "Auskunftspflicht". Laut seiner Definition müsste ich ihm Fragen wahrheitsgemäß beantworten, welche seine Wohnung betreffen. Wohlbemerkt seine, und nicht meine Wohnung."
    - Dummes Zeugs, selten so ge...lacht oder ... weint.

    "Hinzu kommt, dass er seine Mutter zum Haus schicken will, damit sie iwelche Sachen aus der WOhnung holt.
    Kann er mich dazu verpflichten, seine Mutter ins Haus zu lassen (da er ja keinen Haustürschlüssel hat und seine Mutter wohl auch nicht) damit sie dann "seine" Wohnung betreten kann?"
    - Antwort wie vor.

  • Hallo kueppe,

    zum Telefon und zu der Mutter wurde alles gesagt.

    Zu den anderen Dingen:

    Du weißt nicht genau, ob auch der Frau das Haus (mit)gehört. Also müsstest Du genau das erst feststellen (lassen), bevor Du überlegst, ob und was genau Dir die Tatsache, dass evtl. nur einer von zwei Eigentümern als Vermieter aufgetreten ist, einbringt.
    Ich denke, nicht viel, denn der Mann "durfte" wohl alleine unterschreiben, sonst hättest Du sicher schon zuvor etwas von einem Nichteinverständnis der Frau gehört. Eventuell rollen die beiden das Thema in ihrem jetzigen Streit ja auf, so dass Du irgendwann sowieso irgendwas hörst, wenn sich an Deinem Mietverhältnis deswegen irgendwas ändern soll/muss.

    Aber zu diesem Zeitpunkt gibt es - wenn ich das richtig verstehe - einen, derzeit von keiner Seite angefochtenen, Mietvertrag. Vermieter ist bekannt.

    Dieser Vermieter hat, wie Du berichtest, nun angekündigt, dass die Energieversorgung für Deine Wohnung demnächst ausfallen wird, weil er irgendwelche Zahlungen einstellen will. Das könnte harter Tobak sein, denn das ist ja meist mietvertraglich geregelt, dass der Vermieter die Bude warmhält. Prüfe doch mal Deinen Mietvertrag, ob er hier einen Vertragsbruch angekündigt hat. Und wenn er das dann wirklich tut, lässt sich das vielleicht verwenden, wenn Du aus dem Vertrag rauswillst.

    Zur Bankverbindung des Vermieters möchte ich nur anmerken, dass eine Änderung derselben ja nicht das Problem sein sollte. Er ist Dein Vermieter; er sollte sagen dürfen, wohin Du ihm die Miete überweisen sollst. Lass Dir das schriftlich geben und überweise zukünftig nach dahin. Deine Hoffnungen, weiter Gas und Wasser zu haben, sollten mit dem Bankkonto, auf das Du Deine Mieten entrichtest, nicht so wirklich viel zu tun haben.

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