Auszug aus nicht genutzer 2. Wohung nach 13,5 Monaten Mietzeit. Streichen??

  • Nach langer Recherche zu o.g. Thema und der Erkenntnis, daß die Pflicht zum Renovieren allein an der Formulierung des MV hängt, hier meine Frage im Forum:
    Es handelt sich um eine nicht genutzte 2. Wohnung (ca. 20 Übernachtungen). Die Wohnung wurde vor Einzug von Vermieterseite renoviert (neu gestrichen und teilweise tapeziert).
    Vorhanden sind nun 2 Bohrlöcher im Schlafzimmer von einem Verdunklungsrollo (kein Rolladen vorhanden), keine sonstigen Löcher da keine Bilder aufgehängt wurden, 3 kleine durch den Einzug entstandene Schrammen die übermalt sind.

    Es handelt sich um einen Einheitsmietvertrag.

    Punkt 7: Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen.

    §20 Weitere Vereinbarungen: Die Wohnung wird renoviert übernommen ( Wände und Decken weiß) und muß bei Auszug ebenso verlassen werden.

    Über fachkundige Kommentare würde ich mich herzlichst freuen.

  • Zitat

    §20 Weitere Vereinbarungen: Die Wohnung wird renoviert übernommen ( Wände und Decken weiß) und muß bei Auszug ebenso verlassen werden.


    Na wenn Wände und Decken immer noch weiß sind ist doch alles in Butter:cool:

    Eine Klausel wonach der Mieter bei Auszug, unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, renovieren muß ist unwirksam.

    Mehr zum Thema hier

    Mietrecht - alles zu den Sch

  • §20 Weitere Vereinbarungen: Die Wohnung wird renoviert übernommen ( Wände und Decken weiß) und muß bei Auszug ebenso verlassen werden.


    Hallo,
    diese Klausel halte ich mangels detaillierter Beschreibung für wirkungslos. Ergo genügt es, beim Verlassen die Wohnung ohne Beschädigungen, sauber und besenrein zurückzugeben.

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