Beiträge von kanyakumarin

    Nach langer Recherche zu o.g. Thema und der Erkenntnis, daß die Pflicht zum Renovieren allein an der Formulierung des MV hängt, hier meine Frage im Forum:
    Es handelt sich um eine nicht genutzte 2. Wohnung (ca. 20 Übernachtungen). Die Wohnung wurde vor Einzug von Vermieterseite renoviert (neu gestrichen und teilweise tapeziert).
    Vorhanden sind nun 2 Bohrlöcher im Schlafzimmer von einem Verdunklungsrollo (kein Rolladen vorhanden), keine sonstigen Löcher da keine Bilder aufgehängt wurden, 3 kleine durch den Einzug entstandene Schrammen die übermalt sind.

    Es handelt sich um einen Einheitsmietvertrag.

    Punkt 7: Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen.

    §20 Weitere Vereinbarungen: Die Wohnung wird renoviert übernommen ( Wände und Decken weiß) und muß bei Auszug ebenso verlassen werden.

    Über fachkundige Kommentare würde ich mich herzlichst freuen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!