Kinder gleich doppelt

  • Hallo alle,

    Wir leben in einem Dreipersonenhaushalt, 2E und 1K 3Jahre, auf 85m². Die Abrechnung ist nach Anzahl der Personen im Haushalt. Abgerechnet werden aber gleich 4 Personen.

    Das ein Kind mehr Müll erzeutg ist mir schon klar, aber gleich das doppelte?

    Soll ich das so hinnehmen?

    Danke Gruß Silvio

    Einmal editiert, zuletzt von Silvio12 (29. Dezember 2013 um 18:45)

  • Silvio12:

    "Wir leben in einem Dreipersonenhaushalt, 2E und 1K 3Jahre, auf 85m². Die Abrechnung ist nach Anzahl der Personen im Haushalt. Abgerechnet werden aber gleich 4 Personen."
    - Was - genau und vollständig bitte - steht im Mietvertrag?

  • Laut Mietvertrag keine Extra Regelung für Personenabrechnung. Also nach m²?
    Auf der Abrechnung steht "Müll" Personen, alles andere nach Fläche.

    Wenn er es nun aber nach Personen macht, sollten es ja auch 3 sein und nicht 4.

    Danke Gruß Silvio

    Einmal editiert, zuletzt von Silvio12 (29. Dezember 2013 um 21:21)

  • Silvio12:

    "Laut Mietvertrag keine Extra Regelung für Personenabrechnung. Also nach m²?"
    - Ja, genauer: Nach %-Mietflächenanteilen.

    "Auf der Abrechnung steht "Müll" Personen, alles andere nach Fläche."
    - Ähem, auf der Abrechnung oder im MV?

    "Wenn er es nun aber nach Personen macht, sollten es ja auch 3 sein und nicht 4."
    - Halte ich sowieso für rechtswidrig.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

  • Danke Berny,

    soweit so gut. Um es noch mal zu schreiben, ich finde die Abrechnung nach Personen bei Müll voll in Ordnung, und es werden auch alle Bewohner danach abgerechnet. Was ich nicht möchte, ist für 4 bezahlen, wenn nur 3 da sind.

    Gruß Silvio

  • Ich werde den Ausgang mitteilen. Schönen Abend noch.


    Ja, tu' das. Danke, gleichfalls! Gibt ja zwei Möglichkeiten: Entweder Irrtum oder Verstoss gegen § 263 StGB...:mad:

  • Wie Ihr schon herausgearbeitet habt: Wenn im Mietvertrag nichts anderes festgelegt wurde, muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Deswegen ist die Nebenkostenabrechnung hier anfechtbar.

    Dass zudem anstelle von drei Personen derer vier angerechnet werden, ist dann quasi schon doppelt falsch. Es ist wurscht, ob eine Person ein Kind, ein Mitte-40-er oder ein 99-Jähriger ist.

    Verbräuche (ich zähle Müllentsorgung dazu) nach Personen oder Wohnfläche aufzuteilen, birgt immer Ungerechtigkeiten, sind aber unter gewissen Umständen erlaubt und manchmal eben auch unvermeidbar. Aber zählen und messen sollte man dabei schon richtig ...

    Ich bin gespannt, was Dein Vermieter sagt, Silvio12. Wenn er aber bei vier Personen bleiben will, kannst Du ihm die drei wohl nicht aufzwingen - wohl aber die Abrechnung nach Wohnfläche.

  • Hallo alle,

    hier nun das Ergebnis. Wie es zu erwarten war, Anwalt genommen --> muss nach Fläche abgerechnet werden, keine andere Festlegung im Mietvertrag.

    Danke an alle, Gruß Silvio:)

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