Guten Tag,
als kleines Weihnachtsgeschenk haben wir heute von der Vermieterin ein Einschreiben erhalten.
Kleine Vorgeschichte. Wir haben uns beschwert das in der Wohnung überall schimmel auftritt und das wir jeden Tag klitsch nasse Fenster haben. Uns wurde gesagt das wir falsch lüften würden und das die Fenster super Mega toll isoliert wären und daher die Luftfeuchtigkeit nicht austreten könne. Zumindest wurde ein Gutachter beauftragt der sich die Sache angeguckt hat, aber die Antwort steht noch aus.
Jetzt zum einschreiben und dazu haben wir fragen, ich zitiere:
Zitataufgrund einiger Vorkommnisse, wird an Bestimmungen der Hausordnung erinnert:
1) Das Luft trocknen der Wäsche ist im gesamten Keller und Bodenbereich (Boden steht nicht zur Vermietung) nicht gestattet. Ein Trockner ist in der Waschküche geduldet.
2) Parken ist nur noch auf der angemieteten Fläche (Bei ihnen ist es die Garage) erlaubt. Es gilt ab sofort generelles Parkverbot auf dem Hof (auch für Besucher). Nur zum Be-Endladen darf ca 15 Min. auf dem Hof geparkt werden. So bleibt der Weg zu Ihrer Garage frei.
3) Der Müll muss pünktlich zu den Abholzeiten an der Strasse stehen. Der Biomüll ist in dafür vorgesehene Biobeutel zu entsorgen (Die Beutel sind in jedem Discounter zu erwerben). In der Vergangenheit war es eine Zumutung die Tonne zu öffnen.
Bei Nichteinhaltung der einzelnen Punkte wird schriftlich abgemahnt.
Jetzt unsere Fragen:
Muss der Vermieter nicht einen trocken raum für Wäsche bereitstellen und kann er verlangen einen Trockner zu benutzen?
Darf der Vermieter uns das Parken vor unserer Garage verbieten wenn man dadurch keinen den Weg versperrt oder behindert?
Kann uns der Vermieter abmahnen wenn wir mal vergessen haben den Müll pünktlich hinzu stellen? Die Vermieterin hat den Kalender mit den Abholzeiten selber aus dem Flur entfernt, so das wir gar nicht mehr gucken können wann welcher Müll dran ist.
Vielen dank für die Hilfe erstmal.