Ärger mit der Vermieterin

  • Guten Tag,

    als kleines Weihnachtsgeschenk haben wir heute von der Vermieterin ein Einschreiben erhalten.

    Kleine Vorgeschichte. Wir haben uns beschwert das in der Wohnung überall schimmel auftritt und das wir jeden Tag klitsch nasse Fenster haben. Uns wurde gesagt das wir falsch lüften würden und das die Fenster super Mega toll isoliert wären und daher die Luftfeuchtigkeit nicht austreten könne. Zumindest wurde ein Gutachter beauftragt der sich die Sache angeguckt hat, aber die Antwort steht noch aus.

    Jetzt zum einschreiben und dazu haben wir fragen, ich zitiere:

    Zitat

    aufgrund einiger Vorkommnisse, wird an Bestimmungen der Hausordnung erinnert:
    1) Das Luft trocknen der Wäsche ist im gesamten Keller und Bodenbereich (Boden steht nicht zur Vermietung) nicht gestattet. Ein Trockner ist in der Waschküche geduldet.
    2) Parken ist nur noch auf der angemieteten Fläche (Bei ihnen ist es die Garage) erlaubt. Es gilt ab sofort generelles Parkverbot auf dem Hof (auch für Besucher). Nur zum Be-Endladen darf ca 15 Min. auf dem Hof geparkt werden. So bleibt der Weg zu Ihrer Garage frei.
    3) Der Müll muss pünktlich zu den Abholzeiten an der Strasse stehen. Der Biomüll ist in dafür vorgesehene Biobeutel zu entsorgen (Die Beutel sind in jedem Discounter zu erwerben). In der Vergangenheit war es eine Zumutung die Tonne zu öffnen.
    Bei Nichteinhaltung der einzelnen Punkte wird schriftlich abgemahnt.

    Jetzt unsere Fragen:

    Muss der Vermieter nicht einen trocken raum für Wäsche bereitstellen und kann er verlangen einen Trockner zu benutzen?
    Darf der Vermieter uns das Parken vor unserer Garage verbieten wenn man dadurch keinen den Weg versperrt oder behindert?
    Kann uns der Vermieter abmahnen wenn wir mal vergessen haben den Müll pünktlich hinzu stellen? Die Vermieterin hat den Kalender mit den Abholzeiten selber aus dem Flur entfernt, so das wir gar nicht mehr gucken können wann welcher Müll dran ist.

    Vielen dank für die Hilfe erstmal.

  • Hallo Balu81,

    "Wir hatten uns beschwert das in der Wohnung überall schimmel auftritt und das wir jeden Tag klitsch nasse Fenster haben. Uns wurde gesagt das wir falsch lüften würden und das die Fenster super Mega toll isoliert wären und daher die Luftfeuchtigkeit nicht austreten könne."
    - Richtiges Heizen und Lüften beherrscht nicht jedermannfrau. Goggle versorgt Euch mit Lesestoff bis nach Ostern...

    "Muss der Vermieter nicht einen trocken raum für Wäsche bereitstellen"
    - Nein.

    "kann er verlangen einen Trockner zu benutzen?"
    - Nein.

    "Darf der Vermieter uns das Parken vor unserer Garage verbieten wenn man dadurch keinen den Weg versperrt oder behindert?"
    - Parken ja, anhalten nein.

    "Kann uns der Vermieter abmahnen wenn wir mal vergessen haben den Müll pünktlich hinzu stellen?"
    - Ja.

    "Die Vermieterin hat den Kalender mit den Abholzeiten selber aus dem Flur entfernt, so das wir gar nicht mehr gucken können wann welcher Müll dran ist."
    - Eigentlich verteilen die Gemeinden jährlich entsprechende Kalender an die Haushalte... - oder geben sonstwie die Termine bekannt.

  • Ich möchte Berny nicht wiederholen.

    Die Vermieterin hat den Kalender mit den Abholzeiten selber aus dem Flur entfernt, so das wir gar nicht mehr gucken können wann welcher Müll dran ist.

    Das könnte sich zur Umweltkatastrophe ausweiten und ich würde Ihnen dringend empfehlen sich mit der örtlichen Abfallentsorgung in Verbindung zu setzen.

  • Aber wenn uns der Vermieter untersagt, Wäsche im Wäsche keller aufzuhängen und in der Wohnung ist es ja auch nicht erlaubt. Wo sollen wir sie denn dann aufhängen, das doch totale Schikane....

  • Aber wenn uns der Vermieter untersagt, Wäsche im Wäsche keller aufzuhängen und in der Wohnung ist es ja auch nicht erlaubt. Wo sollen wir sie denn dann aufhängen, das doch totale Schikane....


    Dann frage doch den VM, wie er das an Eurer Stelle handhaben würde.

  • Aber wenn uns der Vermieter untersagt, Wäsche im Wäsche keller aufzuhängen und in der Wohnung ist es ja auch nicht erlaubt. Wo sollen wir sie denn dann aufhängen, das doch totale Schikane....


    In der Wohnung könnt Ihr -zig Wäscheständer aufstellen, das kann Euch niemand verbieten, sogar noch nicht mal mietvertraglich untersagen. Es liegt dann natürlich an Euch, dafür zu sorgen, dass die Bausubstanz nicht angegriffen wird.

  • Sie müssen keinen Trockner kaufen. Wäschetrocknen gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter hat dazu die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wenn keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, dann kann man das auch in der Wohnung tun.
    ABER: Da Sie aber sowieso schon in Ihrer Wohnung Schimmelbildung haben, ist diese Möglichkeit auszuschließen.
    Fazit: Trockner kaufen oder ausziehen. Alle Wünsche werden auch Ihnen nicht erfüllt werden können.

    BGB § 535 - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

  • Wir waren heute beim Mieterschutz Verein und der Anwalt hat gesagt das sie uns laut Mietvertrag den Wäsche keller zur Verfügung stellen muss.

    Dieser Aussage ist insofern zuzustimmen, als ein solcher Keller tatsächlich vorhanden ist und welcher auch mietvertraglich zu Nutzung freigegeben ist.
    Es mag Gründe geben, warum in dem Waschraum das Aufhängen und Trocknen von Wäsche nicht gestattet wird.

    Aus:Mietrecht: W

    Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen

    Zudem muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden. Anderenfalls haftet der Mieter für die Schäden, das erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

    Der Mieter darf auch einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. Dies gilt selbst dann, wenn vom Vermieter ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist der Mieter zu einer sachgemäßen Installation des Gerätes verpflichtet. Der Vermieter kann die Nutzung selbstaufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken.

    Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Sollte eine vom Vermieter bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine ausfallen, trägt dieser auch die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.

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