Hallo zusammen,
ich habe schon viel gesucht, jedoch noch keine treffende Antwort auf meine Frage gefunden. Ich lebe aktuell in einer Wohnung, die ich mit weiß gestrichenen Wänden bezogen habe. Ich habe an einigen Wänden Tapeten angebracht, jedoch nicht bis ganz zur Decke (ich habe 4,20m-Decken).
Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, da er die Wohnung gerne weiss haben möchte. Allerdings sieht man natürlich, dass etwas an der Wand war. (kleine Ränder, bzw. ist der Bereich oberhalb der Tapete "weißer" als darunter)
Hätte ich die komplette Wand weiss streichen müssen?
Im Mietvertrag steht folgendes zu Renovierungen bzw.Übergabe:
§ 10 Schönheitsreparaturen
Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
§ 18 Beendigung des Mietverhältnisses
1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte, ich steige bei den ganzen Urteilen etc. nicht mehr durch. Anbei noch ein Foto der Wand.