Dann war das eben der vertragsgemässe Zustand.:D
sie sind ja auch weiss, nur halt an gewissen stellen weißer als an anderen ![]()
Dann war das eben der vertragsgemässe Zustand.:D
sie sind ja auch weiss, nur halt an gewissen stellen weißer als an anderen ![]()
hm, wenn ich mir das so durchlese, bin ich ja fein raus, oder?
nein, es stand nur drin, dass die wände weiss sind, aber nicht dass dies der vertragsgemäße zustand ist
Gut, aber wo können Sie den "vertragsgemäßen" Zustand nachlesen? Er müsste ja doch irgendwo festgeschrieben sein.
Und überhaupt geht das dem Nachmieter einen feuchten Kehricht an. Ihr Vertragspartner ist allein der Vermieter.
Naja, ich denke mal es wird das Übergabeprotokoll sein. Aber im Vertrag steht nicht, wie der vertragsgemäße Zustand aussieht.
Hallo zusammen,
ich habe schon viel gesucht, jedoch noch keine treffende Antwort auf meine Frage gefunden. Ich lebe aktuell in einer Wohnung, die ich mit weiß gestrichenen Wänden bezogen habe. Ich habe an einigen Wänden Tapeten angebracht, jedoch nicht bis ganz zur Decke (ich habe 4,20m-Decken).
Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, da er die Wohnung gerne weiss haben möchte. Allerdings sieht man natürlich, dass etwas an der Wand war. (kleine Ränder, bzw. ist der Bereich oberhalb der Tapete "weißer" als darunter)
Hätte ich die komplette Wand weiss streichen müssen?
Im Mietvertrag steht folgendes zu Renovierungen bzw.Übergabe:
§ 10 Schönheitsreparaturen
Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
§ 18 Beendigung des Mietverhältnisses
1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte, ich steige bei den ganzen Urteilen etc. nicht mehr durch. Anbei noch ein Foto der Wand.
Hallo zusammen,
ich würde gerne zeitnah meinen Mietvertrag kündigen, da ich in einer anderen Stadt einen neuen Job habe.
Habe mir bei Abschluss des Mietvertrags keine großen Gedanken darüber gemacht. Anbei der Passus aus dem Vertrag zur Vertragsdauer:
. Mietverhältnis von unbestimmter Dauer (Nichtzutreffendes bitte streichen)
Das Mietverhältnis beginnt am ..01.10.2012.. und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von jeder
Vertragspartei mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung des Mietverhältnisses ist jedoch erstmals am 01.10.2013 möglich, siehe hierzu die
gesonderte Vereinbarung zum Mietvertrag.
Ist das rechtens, bzw. seht ihr eine Möglichkeit schon früher aus dem Vertrag herauszukommen?
Freue mich über eure Antworten
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