Renovierung bei Auszug (Tapetenränder sichtbar)

  • Hallo zusammen,

    ich habe schon viel gesucht, jedoch noch keine treffende Antwort auf meine Frage gefunden. Ich lebe aktuell in einer Wohnung, die ich mit weiß gestrichenen Wänden bezogen habe. Ich habe an einigen Wänden Tapeten angebracht, jedoch nicht bis ganz zur Decke (ich habe 4,20m-Decken).
    Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, da er die Wohnung gerne weiss haben möchte. Allerdings sieht man natürlich, dass etwas an der Wand war. (kleine Ränder, bzw. ist der Bereich oberhalb der Tapete "weißer" als darunter)

    Hätte ich die komplette Wand weiss streichen müssen?

    Im Mietvertrag steht folgendes zu Renovierungen bzw.Übergabe:

    § 10 Schönheitsreparaturen
    Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.


    § 18 Beendigung des Mietverhältnisses
    1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.


    Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte, ich steige bei den ganzen Urteilen etc. nicht mehr durch. Anbei noch ein Foto der Wand.

  • Hallo benjaminausberlin,

    "Ich lebe aktuell in einer Wohnung, die ich mit weiß gestrichenen Wänden bezogen habe. Ich habe an einigen Wänden Tapeten angebracht, jedoch nicht bis ganz zur Decke
    Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, da er die Wohnung gerne weiss haben möchte. Allerdings sieht man natürlich, dass etwas an der Wand war. (kleine Ränder, bzw. ist der Bereich oberhalb der Tapete "weißer" als darunter)"
    - Halte ich für i.O., solange keine Beschädigungen zurückblieben. Dübellöcher verschlossen?

    "Hätte ich die komplette Wand weiss streichen müssen?"
    - Nein, falls nicht im MV explizit vereinbart wurde.

    "Im Mietvertrag steht folgendes zu Renovierungen bzw.Übergabe:
    § 10 Schönheitsreparaturen
    Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
    § 18 Beendigung des Mietverhältnisses
    1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben."
    - Das war's? Du Glücklicher brauchst die Wohnung nur besenrein und ohne Beschädigungen an den Vermieter zurückzugeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. Dezember 2013 um 18:42)

  • Gut, aber wo können Sie den "vertragsgemäßen" Zustand nachlesen? Er müsste ja doch irgendwo festgeschrieben sein.

    Und überhaupt geht das dem Nachmieter einen feuchten Kehricht an. Ihr Vertragspartner ist allein der Vermieter.

  • Gut, aber wo können Sie den "vertragsgemäßen" Zustand nachlesen? Er müsste ja doch irgendwo festgeschrieben sein.

    Und überhaupt geht das dem Nachmieter einen feuchten Kehricht an. Ihr Vertragspartner ist allein der Vermieter.

    Naja, ich denke mal es wird das Übergabeprotokoll sein. Aber im Vertrag steht nicht, wie der vertragsgemäße Zustand aussieht.

  • Naja, ich denke mal es wird das Übergabeprotokoll sein. Aber im Vertrag steht nicht, wie der vertragsgemäße Zustand aussieht.


    Wurde denn im ÜP dahingehend etwas individuell vereinbart?

  • Zitat

    Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, ...

    Und was hat der mit dem Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zu tun?

    Nichts!

    Wenn hier jemand was zu "wünschen" hat ist es Ihr Vermieter.

    Und das auch nur dann wenn die vertragliche Vereinbarung wirksam ist.

    Zitat

    1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

    Ist schon sehr schwammig.

  • nein, es stand nur drin, dass die wände weiss sind, aber nicht dass dies der vertragsgemäße zustand ist


    Dann war das eben der vertragsgemässe Zustand.:D

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