Nebenkostenguthaben wird nicht ausgezahlt

  • Guten Morgen,
    unser Vermieter zahlt das Guthaben aus der Abrechnung für 2012 nicht aus,in der Abrechnung steht drin,das die Überweisung vorbehaltlich bezügl. Rückständen erfolgt.
    Prima,aber wir haben keine Zahlungsrückstände,haben zwar Clinch mit dem Vermieter,aber wegen einen Mieterhöhungsverlangen,wozu wir nur teilweise zugestimmt haben. Diesbezüglich gibt es aber nur Briefwechsel bisher,nichts gerichtliches.
    Kann der Vermieter,das Guthaben behalten,weil wir nicht in vollem Umfang seiner Erhöhung zugestimmt haben?
    Was machen wenn der nicht zahlt ?

    Außerdem gibt es das Problem,das unsere Vorauszahlung für NK drastisch gesunken ist,da sich durch die neue Heizung die Kosten angeblich erheblich verringert haben,das ist zwar erfreulich,aber wir sind da skeptisch,denn so eine Senkung in diesen Zeiten,klingt wie ein Märchen.
    Zur Sicherheit würden wir mehr Nebenkosten zahlen voraus,aber das Problem ist halt,das unser geschätzter Vermieter auf die Idee kommen könnte,durch die größere Summe nun doch seine Mieterhöhung bekommen zu können.
    Wie könnten wir das sicher gestalten,ohne das der Vermieter die Beträge geschickt vermengen könnte ?
    Gäbe es die Möglichkeit,falls die Abrechnung für nächstes Jahr doch hohe Nachzahlungen bringen würde,an den Vermieter heranzutreten denn in seinem mitgeschickten Wirtschaftsplan steht ja plötzlich alles rosarot drin?

  • Zitat

    Kann der Vermieter,das Guthaben behalten,weil wir nicht in vollem Umfang seiner Erhöhung zugestimmt haben?


    Nö!

    Zitat

    Was machen wenn der nicht zahlt ?


    Mahnbescheid auf den Weg schicken.

    Zitat

    Zur Sicherheit würden wir mehr Nebenkosten zahlen voraus


    Dann mach das und bezeichne diesen Betrag als zweckgebunden

    Zitat

    denn in seinem mitgeschickten Wirtschaftsplan

    Was soll das sein? Im freien Wohnungsbau gibt es so was nicht.

  • Hallo Won,

    "unser Vermieter zahlt das Guthaben aus der Abrechnung für 2012 nicht aus,"
    - Er MUSS, und zwar üblicherweise max. einen Monat nach Abrechnungszugang. Ansonsten, nach nochmaliger kurzer Fristsetzung: Mahnbescheid.

    "... haben zwar Clinch mit dem Vermieter,aber wegen einen Mieterhöhungsverlangen,wozu wir nur teilweise zugestimmt haben. Diesbezüglich gibt es aber nur Briefwechsel bisher,nichts gerichtliches.
    Kann der Vermieter,das Guthaben behalten,weil wir nicht in vollem Umfang seiner Erhöhung zugestimmt haben?"
    - Njet.

    "Was machen wenn der nicht zahlt ?"
    - MB.

    "Außerdem gibt es das Problem,das unsere Vorauszahlung für NK drastisch gesunken ist,da sich durch die neue Heizung die Kosten angeblich erheblich verringert haben,das ist zwar erfreulich,aber wir sind da skeptisch,denn so eine Senkung in diesen Zeiten,klingt wie ein Märchen."
    - Mag vorkommen. Die mtl. VZ kannst Du selbst errechnen (Jahresbetrag/12 und dann leicht aufrunden) und dem VM schriftlich rechtswirksam mitteilen.

    "Zur Sicherheit würden wir mehr Nebenkosten zahlen voraus,aber das Problem ist halt,das unser geschätzter Vermieter auf die Idee kommen könnte,durch die größere Summe nun doch seine Mieterhöhung bekommen zu können.
    Wie könnten wir das sicher gestalten,ohne das der Vermieter die Beträge geschickt vermengen könnte ?"
    - Wie eben schon geschreipt, und auf keinerlei Vermauschelungen einlassen!

    "Gäbe es die Möglichkeit,falls die Abrechnung für nächstes Jahr doch hohe Nachzahlungen bringen würde, ..."
    - ... beim VM die Originalunterlagen einzusehen, wozu er verpflichtet ist, Euch zu lassen.

  • wäre es möglich,die Kosten für den Mahnbescheid dem VM mit draufzudrücken ?
    Falls der nicht zurückzahlt,ist es nach dem was ich jetzt so gelesen habe,durchaus möglich,nach einer gewissen Frist mit den fälligen Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen,ich hoffe das sehen die Experten hier auch so ?!
    Danke nochmal für die
    Antworten
    Grüsse Won

  • Won:

    "wäre es möglich,die Kosten für den Mahnbescheid dem VM mit draufzudrücken ?"
    - Sind im MB automatisch mit eingearbeitet.

    "Falls der nicht zurückzahlt,ist es nach dem was ich jetzt so gelesen habe,durchaus möglich,nach einer gewissen Frist mit den fälligen Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen,ich hoffe das sehen die Experten hier auch so ?!"
    - Ich kann das rechtssicher leider mangels Erfahrung nicht beantworten.

  • Aus: Nebenkostenabrechnung: Fristen f

    Verzögert der Vermieter die Zahlung, stellt die Rechtsprechung gemäß § 286 III 1 BGB darauf ab, dass der Vermieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug kommt (Schmid, ZMR 2000,663).

    Der Mieter hat natürlich die Möglichkeit, bei einem bestehenden Mietvertrag die laufenden Vorauszahlungen auf die Nebenkosten mit seinem Erstattungsanspruch zu verrechnen, sofern der Vermieter die Erstattung grundlos verweigert.

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