Nachmieterregelung bei Kündigung der Miete

  • Hallo zusammen,

    leider scheint etwas mit meinem Account nicht zu stimmen, denn ich kann meinen Beitrag nicht im Thema "Kündigung" verfassen. Ich hoffe aber, ihr könnt mir trotzdem helfen.

    Folgendes ist mein Problem:
    Ich habe meine Wohnung zum 31.01.2014 (mit Einhaltung einer 3-monatigen Frist) gekündigt. Ich habe meinen Vermieter auf eine Verkürzung der Frist angesprochen, da ich schon ab 1.12. eine neue Wohnung habe. Ich habe ihm auch meine Unterstützung bei der Nachmietersuche angeboten. Allerdings hat er selbst aus seinem Bekanntenkreis innerhalb weniger Tage einen Nachmieter gefunden und mir daraufhin eine SMS geschickt, dass ich zu Ende Dezember aus der Wohnung kann.
    Anfang Dezember schrieb er mir allerdings, dass er gerne mit einem Interessenten vorbeikommen würde. Auf Rückfrage habe ich dann erfahren, dass der ursprüngliche Nachmieter abgesprungen ist. Die Wohnung war dann allerdings schon so gut wie leer, da ich ja von Ende Dezember ausging.
    Auf Nachfrage sagte mir mein Vermieter dann, dass ich den Januar natürlich noch zahlen müsse.
    Jetzt meine Frage: Kann ich aufgrund der SMS, die er mir geschrieben hat (dass ich Ende Dezember aus der Wohnung/dem Mietvertrag kann), darauf bestehen, dass ich den Januar nicht mehr zahlen muss? Schließlich war das eine schriftliche Zusage an mich?

    Vielen lieben Dank schon jetzt für eure Antworten.

    Gruß,
    Anna

  • Zitat

    Kann ich aufgrund der SMS, die er mir geschrieben hat (dass ich Ende Dezember aus der Wohnung/dem Mietvertrag kann), darauf bestehen, dass ich den Januar nicht mehr zahlen muss?

    Nein. Außerdem steht da Kann, also Wahrscheinlichkeitsform.

    Zählen würde nur ein Mietvertrag mit einem zum 1.1.14, da dieser aber nicht zustande gekommen ist müssen Sie für den Januar noch Miete + NK zahlen.


  • Ich habe meine Wohnung zum 31.01.2014 (mit Einhaltung einer 3-monatigen Frist) gekündigt.


    hast du schriftlich gekündigt? Hast du eine schriftl. Kündigungsbestätigung zum 31.01.2014 erhalten?

  • hast du schriftlich gekündigt? Hast du eine schriftl. Kündigungsbestätigung zum 31.01.2014 erhalten?

    Erstmal danke für die Antworten. Ja, ich habe schriftlich gekündigt, aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten.
    Das einzige was ich habe ist die SMS mit folgendem Wortlaut:
    "Erfreulicherweise bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie schon zum 31.12.2013 die Wohnung verlassen können."

  • Erstmal danke für die Antworten. Ja, ich habe schriftlich gekündigt, aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten.
    Das einzige was ich habe ist die SMS mit folgendem Wortlaut:
    "Erfreulicherweise bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie schon zum 31.12.2013 die Wohnung verlassen können."


    - "Erfreulicherweise möchten Sie mir bitte schriftlich verbindlich bestätigen, dass ich nach dem Verlassen der Wohnung zum 31.12.2013 keine Miete und anteilige Betriebskosten mehr zu zahlen habe.":o

  • Erstmal danke für die Antworten. Ja, ich habe schriftlich gekündigt, aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten.
    Das einzige was ich habe ist die SMS mit folgendem Wortlaut:
    "Erfreulicherweise bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie schon zum 31.12.2013 die Wohnung verlassen können."

    Hoffentlich auch in Schriftform.

    Kündigungsbestätigung, egal ob schriftlich oder sonst wie, ist kein Muss.

    Die Wohnung verlassen kann man man auch ohne freundliche Erlaubnis des Vermieters.

    Und was von SMS und/oder E-Mail zu halten ist haben Berny und ich ja kund getan.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (15. Dezember 2013 um 09:24)

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