Ich habe von meiner Vormieterin die eingebaute Küche übernommen. Es handelt sich um eine im Wohnbereich befindliche Küche, die quasi Teil des Esszimmers ist.
Jetzt beim Auszug findet sich überraschenderweise kein Nachmieter, der die Küche übernehmen will, ich muß sie zwangläufig ausbauen lassen und anderweitig verkaufen. Der Küchenbereich dahinter rund um den Fliesenspiegel und den Überbauen ist natürlich in entsprechendem Zustand. Die Wohnung incl. Essbereich habe ich vor dem Küchenausbau komplett renoviert, da ich davon ausging, daß die Küche übernommen wird.
Bin ich jetzt verpflichtet, den Küchenbereich ebenfalls zu renovieren? Ich habe die Wohnung ja mit Küche übernommen.
Könnte ich andernfalls sagen, ich verzichte auf die Küche und lasse sie stehen, soll der Vermieter damit machen was er will, dann gebe ich so ab wie übernommen? Oder bin ich zum ausbauen verpflichtet?
danke für Tipps