Was soll ich gegen unsere Vermieter tun?

  • Hallo,
    so langsam bin ich echt verzweifelt. Unsere Vermieter sind die absolute Katasrophe und ich weiß echt nicht mehr weiter. Sie lassen einfach keine Gelegenheit aus um uns zu schickanieren. Ich hoffe, dass ich bei euch etwas Hilfe finden kann.
    Wir wohnen jetzt etwas über einem jahr in einem drei Parteien Haus.
    Im EG wohnen die Vermieter, in der Mitte wir und pben eine ältere Dame die man nie zu gesicht bekommt. Anfangs war alles supi. Doch seit ca. einem halben jahr lassen sie sich immer was neues einfallen.
    Erst hängen die Gardienen nicht richtig -> Was soll da bloß die anderen Nachbarn denken?
    Dann sind die Fenster zu schmutzig
    Dann lüften wir angeblich nicht ausreichend (man sieht ja selten ein fenster offen -haben aber eine balkontür die von unten nicht einsehbar ist und im Sommer haben wir viel nachts auf Durchzug gelüftet mit Jalousie runter und Fenster bis hinten hin auf)
    Dann darf Sonntags nicht mehr gewaschen werden
    Dann ist das Treppengeländer zu staubig (auf deren Fesnterbank kann man allerdings Sau schreiben:D)
    Dann haben sie Angst das unsere Wohnung eine Messie Wohnung werden könnte
    Dann hört man ja nicht mehr regelmäßig den Staubsauger
    Dann haben wir es uns tatsächlich rausgenommen in das "vorgesehene Schlafzimmer" erst ein Ankleidezimmer zu machen und jetzt bald wird es Kinderzimmer und in das "vorgsehene Kinderzimmer" unser Schlafzimmer zu machen.( bleibt mir doch auch überlassen wie ich die Räumlichkeiten nutzen mag)
    Am laufenden Band stehen die Vermieter Sonntags oder Feiertags auf der Matte und haben irgendwas zu meckern.
    Wir dürfen am heiligen sonntag nicht waschen, aber die kommen ständig hoch zum nörgeln.
    Heute hat mir mein Vermieter dann gesagt, dass unser Sieb am Trockner ja nie sauber gemacht würde (stimmt natürlich nicht) und er es besser finden würde wenn wir wieder ausziehen würden.
    Ich bin aber in der 32. Woche schwanger und die Wohnung an sich gefällt uns gut und ehrlich gesagt habe ich überhaupt keine Lust wieder auszuziehen, zumal das auch immer mit Kosten verbunden ist.
    Wir zahlen jeden Monat pünktlich unsere Miete, sind beide voll Berufstätig, also teilweise bis zu zwölf Stunden aus dem Haus, hören keine laute Musik und feiern nicht ständig Partys.
    Also was soll ich tun um endlich Ruhe zu bekommen?

    Und dann ist da noch etwas. Das Haus wird mit einer Öl-Heizung beheitzt, dieses wird nach qm abgerechnet. Als wir eingezogen sind haben wir uns damit einverstanden erklärt. Der Vermieter sagte damals, dass es so noch nie Probleme gegeben hat und ein externer Ableseservice ja auch immer kosten verursacht. Jetzt denken wir aber das wir wesentlich weniger verbrauchen als die anderen beiden Parteien, da wir wirklich selten zu hause sind und zB Küche, Kinder- und Schlafzimmer nur ganz minimal geheizt werden. Rechtens ist diese Abrechnung ja auch nicht ab 3 Parteien im Haus.

    Bitte bitte helft mir, dass wir endlich wieder Frieden finden.

  • Eine andere Wohnung suchen, in der der Vermieter nicht mit im Haus wohnt.....und gut ist.


    Schliesse mich an. Die Erfahrung lehrt, dass sich solche Leute nie ändern werden.
    Letzteres würde ich für Euch dann auch hoffen.

  • Möglicherweise möchte, der Zeitraum von einem halbem Jahr läßt darauf schließen, der Vermieter Sie offensichtlich wegen Ihres Nachwuchses möglichst bald aus der Wohnung haben. Kinder stören nur, insbesondere ältere Menschen.
    Kündigen geht nicht, da hilft nur leiser, aber ständiger Terror. Letztendlich werden Sie um die Vorschläge meiner Vorschreiber nicht umhin können.

    ............, dieses wird nach qm abgerechnet. Als wir eingezogen sind haben wir uns damit einverstanden erklärt. Der Vermieter sagte damals, dass es so noch nie Probleme gegeben hat und ein externer Ableseservice ja auch immer kosten verursacht.

    Ihr Einverständnis ist null und nichtig. Die Heizkosten sind in Ihrem Fall zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen.
    Da ist eine anderweitige Vereinbarung garnicht gesetzeskonform.
    Heißt aber auch: Es müssen Meßgeräte installiert werden und möglicherweise ein Ablesedienst. Beides kostet auch Ihnen Geld.

    Jetzt denken wir aber das wir wesentlich weniger verbrauchen als die anderen beiden Parteien, da wir wirklich selten zu hause sind und zB Küche, Kinder- und Schlafzimmer nur ganz minimal geheizt werden.

    Das denken alle. Da sind Sie in großer Gesellschaft.

    Rechtens ist diese Abrechnung ja auch nicht ab 3 Partim Haus.

    Richtig.

    Fazit: Neue Wohnung suchen und Betriebskostenrechnung abwarten und prüfen.
    Ist die Rechnung falsch und entspricht nicht der Heizkostenverordnung hier nochmal melden.
    Am wenigsten Ärger würde dann eine Kürzung der Heiz- und Wasserkosten um 15 % möglich sein. Wäre schon mal was. Sollte Ihnen fürs Erste genug sein.

  • Fazit: Neue Wohnung suchen und Betriebskostenrechnung abwarten und prüfen.
    Ist die Rechnung falsch und entspricht nicht der Heizkostenverordnung hier nochmal melden.
    Am wenigsten Ärger würde dann eine Kürzung der Heiz- und Wasserkosten um 15 % möglich sein. Wäre schon mal was. Sollte Ihnen fürs Erste genug sein.[/QUOTE]

    Natürlich ist uns bewusst, dass wir über kurz oder lang hier ausziehen werden. Wir sind auf der Suche nach einer Eigentumswohnung. Dies kann sich aber noch ein wenig hinziehen. Ich schätze noch ca. 3/3 jahr bis Jahr. In acht Wochen entbinde ich. Das Kinderzimmer ist gerade frisch renoviert und eingerichtet. Ich will jetzt nur nicht erst ausziehen und dann in einem halben Jahr nochmals umziehen. Auch das ist ja immer mit Kosten verbunden.
    Allerdings glaube ich das es weniger an dem kommenden Baby liegt. das war bei Einzug bekannt das wir Nachwuchs wollen. Ich glaube es liegt eher daran, dass wir kein Interesse an Kaffeklatsch mit den Nachbarn haben und nicht ständig bei denen unten sitzen und über unser Leben erzählen. Ihr Sohn wohnt mit den Enkelkindern nämlich weiter weg. Die hätten sich besser ein älteres Rentnerpärchen gesucht die auch den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben als nach der Nachbarschaft zu schauen.

    Zu den Heizkosten: Wir bekommen immer die getankte Ölrechnung reingereicht mit unserem Anteil und das muss dann sofort überwiesen werden. Manchmal wird auch 3mal im jahr getankt. Dann haben wir derei mal eine Rechnung. Die Heizkosten werden nicht vorweg an den Vermieter gezahlt. Kann ich die 15% auch rückwirkend abziehen?

  • Wenn Ihnen eine Heizkostenabrechnung vorliegt und diese Fehler enthält, können Sie um 15 % kürzen.
    Bei einem 3-Familien Haus muß ohne wenn und aber eine solche Abrechnung erstellt werden. Da kann sich Ihr Vermieter nicht drum drücken.

    Siehe
    Heikostenverordnung, § 15 - Kürzungsrecht

  • susanne:

    "Manchmal wird auch 3mal im jahr getankt. Dann haben wir derei mal eine Rechnung. Die Heizkosten werden nicht vorweg an den Vermieter gezahlt."
    - Sondern an wen?

    "Kann ich die 15% auch rückwirkend abziehen?"
    - Das sollte Dir besser ein Fachanwalt beantworten. Es handelt sich übrigens um den §12, nicht 15, der HeizkVO.

  • Ich kann ihr Gefühl auch nur zu gut verstehen.
    Bei uns war es ähnlich und die Krönung war dann im Sommer, als wir für unsere 3-jährige Tochter im Garten eine Schaukel & Rutsche aufstellten (was vorher erlaubt wurde): "Das ist hier kein Kindergarten".

    Was kann man machen ?

    Bzgl. der Heizkosten auf die hier angesprochenen gesetzl. Regelungen verweisen und durchführen, ansonsten Anwalt nehmen.
    Mußten wir auch, erst dann wurde korrekt nach HeizKoV abgerechnet und Meßzähler angebracht.

    Mit den VM noch ein oder 2 x versuchen zu reden.

    Wenn das nichts bringt >> ignorieren und "Augen zu und durch" oder / und kündigen und umziehen ... (noch 2 Monate ;-))

    Viel Glück


  • Zu den Heizkosten: Wir bekommen immer die getankte Ölrechnung reingereicht mit unserem Anteil und das muss dann sofort überwiesen werden. Manchmal wird auch 3mal im jahr getankt. Dann haben wir derei mal eine Rechnung. Die Heizkosten werden nicht vorweg an den Vermieter gezahlt. Kann ich die 15% auch rückwirkend abziehen?

    für alle zum Verständnis:)

  • Meiner Meinung nach spielt es keine Rolle, ob man monatlich eine Vorauszahlung an den Vermieter zahlt und der dann diese Gelder nimmt und davon Öl kauft. Oder ab man sich mit dem Vermieter (und ggf. weiteren Mietern) die Bezahlung der Rechnung teilt.
    Am Ende des Jahres hat eine Abbrechung nach Verbrauch zu erfolgen. Und die geleistetenm Zahlungen (in welcher Form diese auch stattfanden) müssen dagegen gerechnet werden.

  • Meiner Meinung nach spielt es keine Rolle, ob man monatlich eine Vorauszahlung an den Vermieter zahlt und der dann diese Gelder nimmt und davon Öl kauft. Oder ab man sich mit dem Vermieter (und ggf. weiteren Mietern) die Bezahlung der Rechnung teilt.


    Natürlich spielt es eine Rolle. Nämlich die, wie es im MV vereinbart wurde. So einfach ist das.

  • Aber es ändert doch nichts daran das eine Verbrauchsgenaue Abrechnung nach Heizkostenverordnung erfolgen muss und ggfs. zuviel bezahltes zurückerstattet werden muss, auch wenn im MV eine Zahnlung nach Tankung erfolgt!??????:confused:

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