Ich soll Reperaturkosten für Sprechanlage im ganzen Haus tragen?!

  • Hallo liebe Forennutzer,

    ich hoffe, dass ihr euch die Zeit nehmt meinen Fall durchzulesen und fundierte Begründungen zu liefern ob alles rechtens zuläuft.

    Fall:

    Ich wohne seit 2 Monaten in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Bei dem Tapezieren des Flurs haben wir die Sprechanlage abgenommen, um besser tapezieren zu können, dies wurde fachgerecht durchgeführt, da mein Vater Elektromeister ist. Anschließend fiel ihm auf, dass die Sprechanlage nicht funktioniert, er musste aber aus beruflichen Gründen noch am selben Tag wieder in meine Heimatstadt und konnte sich deswegen nicht darum kümmern...
    Soweit so gut, mir persönlich war es nicht so wichtig, dass die Sprechanlage nicht funktioniert, da sich Freunde bei mir immer via Handy vorher melden wenn sie vorbeikommen, also meldete ich NICHTS dem Vermieter und lebte mit der defekten Sprechanlage.
    Letzte Woche kam dann die Ankündigung, dass Elektriker kommen würden, da im ganzen Haus die Sprechanlage nicht richtig funktionieren würde, also dachte ich - super - das wird auch endlich repariert.
    Nach 3 Besuchen der Elektriker im ganzen Haus und rumprobieren in allen Wohnungen wurde nun gesagt, dass der Fehler bei uns lag, weil etwas falsch angeschlossen wurde und deshalb im ganzen Haus die Sprechanlage nicht funktioniert hat.
    Mir wurde deswegen heute Morgen vom Elektriker ein Arbeitsstunden Nachweis vorgelegt mit den aufgeführten Reparaturarbeiten, den ich dummerweise(!!!) UNTERSCHRIEBEN habe. Nun sollen sich die Kosten auf ca 1000€ belaufen, nur weil ein Kabel bei uns kaputt war bzw falsch verlegt war und die ewig gebraucht haben um den Fehler zu finden, obwohl sie als erstes in meiner Wohnung angefangen haben und dann erst zu den anderen Wohnungen sind.
    Die Vermieter sagen, dass die Sprechanlage bei Wohnungsübergabe funktionstüchtig war, was ich nicht beweisen kann, weil ich diese bei der Wohnungsübergabe nicht getestet habe.

    Ich bin Student und weiß nicht woher ich mal eben so 1000€ nehmen soll, ist das was die Elektriker gemacht haben überhaupt rechtskräftig oder kann ich trotzdem noch etwas anfechten bezüglich der exorbitant hohen Rechnung?

    Vielen, vielen Dank schonmal im voraus.

    Gruß Henny93


  • Ich bin Student und weiß nicht woher ich mal eben so 1000€ nehmen soll,


    wenn der Vermieter einen Elektriker beauftragt muss er auch für die kosten aufkommen......oder er hätte dies vorher mit dir absprechen müssen ob du einverstanden bist........

  • wenn der Vermieter einen Elektriker beauftragt muss er auch für die kosten aufkommen......oder er hätte dies vorher mit dir absprechen müssen ob du einverstanden bist........


    Konnte der VM doch garnicht, da er nicht wusste, welcher Mieter der Verursacher war. Meiner unmassgeblichen Meinung nach ist Henny voll haftbar.

  • 1000 EUR für eine Reparatur der Sprechanlage ? Waren die mit einem Messgerät oder mit eine Wünschelrute da ?

    Melde den Vorfall auf jeden Fall mal deiner Privathaftpflichtvers. oder der deiner Eltern

  • wenn der Vermieter einen Elektriker beauftragt muss er auch für die kosten aufkommen......oder er hätte dies vorher mit dir absprechen müssen ob du einverstanden bist........

    Wer bestellt bezahlt erst Mal. Wenn allerdings der Schaden von einem Mieter verursacht wurde, darf er wohl zu Recht regresspflichtig gemacht werden. Zumal dem Vermieter vorher die Ursache und Urheber nicht bekannt waren.

    Da hat wohl Rudolpho etwas zu schnell geschossen.:o

  • Wer bestellt bezahlt erst Mal. Wenn allerdings der Schaden von einem Mieter verursacht wurde, darf er wohl zu Recht regresspflichtig gemacht werden. Zumal dem Vermieter vorher die Ursache und Urheber nicht bekannt waren.

    Da hat wohl Rudolpho etwas zu schnell geschossen.:o

    Dem stimme ich uneingeschränkt zu.

  • Dem stimme ich uneingeschränkt zu.


    nö finde ich nicht. Normalerweise ist es sinnvoll, dass dem Vermieter die Ursache und Urheber bekannt sein sollten. Bevor ein Vermieter ein Objekt erwirbt, sollte er sich dementsprechende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen. Aber das ist lediglich meine Meinung, die sich in der Praxis als sehr hilfreich erweist, so kann man die Dinge die auftreten fast immer verstehen und nachvollziehen und auch entsprechend bewerten und argumentieren. :)

  • Bevor ein Vermieter ein Objekt erwirbt, sollte er sich dementsprechende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen.


    Das mag vielleicht auf uns beiden handwerklich (ein)gebildeten Pastorensöhne zutreffen...
    Hatte bereits zweimal ähnliche Problemchen, Behebung dauerte <0,5h.:o

  • nö finde ich nicht. Normalerweise ist es sinnvoll, dass dem Vermieter die Ursache und Urheber bekannt sein sollten. Bevor ein Vermieter ein Objekt erwirbt, sollte er sich dementsprechende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen.

    Entschuldigung, aber dass ist dann doch starker Tobak. Es ist weder realistisch noch sinnvoll, dass ein VM über sämtliche Gewerke an einem Gebäude Fachkenntnis erlagen sollte. Dazu hat ein VM auch gar keine Zeit, denn er muss sich ja auch noch mit dem Mietrecht rumschlagen:cool:

  • Die Reperatur ging nicht vom Vermieter aus, sondern von den restlichen Hausbewohnern, deren Sprechanlage auch nicht ging.

    Wenn der Elektriker oder sonst irgendein Mensch auf dieser Welt Ihnen eine Rechnung über 1000€ vorlegt, zahlen Sie das anstandslos.
    Da kann Ihnen hier im Forum nun auch niemand mehr helfen. Bemühen Sie einen Anwalt. Die paar Euro sollten doch kein Problem sein, wo Sie schon mal mit 1T€ so locker umgingen.

    Offensichtlich fällt der Bildungsnotstand schon, oder manchmal erst, bei Studenten an.

  • Die Reperatur ging nicht vom Vermieter aus, sondern von den restlichen Hausbewohnern, deren Sprechanlage auch nicht ging.


    Liegt die Rechnung vor?
    Wer ist Empfänger?
    Welche einzelnen Posten und Preise?

  • Entschuldigung, aber dass ist dann doch starker Tobak.


    sorry wollte nur sagen dass es supersuper praktisch ist wenn man das glück hat und es so ist.........auch wenn man nicht alles selbst macht, man weiß aber was wie gemacht werden sollte...:)

  • Könnt ihr mir einen Tipp geben an wen ich mich wenden kann um Hilfe zu bekommen? Einen Anwalt werde ich mir nicht oft leisten können :(
    Sehr ihr überhaupt realistische Chancen, dass sich da noch was machen lässt für mich?

  • Könnt ihr mir einen Tipp geben an wen ich mich wenden kann um Hilfe zu bekommen? Einen Anwalt werde ich mir nicht oft leisten können :(
    Sehr ihr überhaupt realistische Chancen, dass sich da noch was machen lässt für mich?


    Nur keine Panik auf der Titanik, Henny!
    Warte erst mal ab, bis Du eine schriftliche Forderung (mit Begründung und Rechnung) bekommen hast.

  • Könnt ihr mir einen Tipp geben an wen ich mich wenden kann um Hilfe zu bekommen? Einen Anwalt werde ich mir nicht oft leisten können :(
    Sehr ihr überhaupt realistische Chancen, dass sich da noch was machen lässt für mich?

    wie bereits geschrieben: Hast du oder deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung ?

    Wenn eine Forderung eintrudelt, dann dort den Vorfall melden, denn die:

    - prüfen, ob du den Schaden verschuldet hast,
    - setzen sich mit dem Anspruchsteller außeinander
    - wenn Versicherungsschutz besteht leisten die für dich Schadenersatz
    - und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab

    !!! ohne das DIR irgendwelche Kosten entstehen !!! ...


  • - und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab.


    sorry aber so schnell sind wir noch nicht bei Gericht :). Es gibt andere Möglichkeiten, warten wir mal ab, bis der User uns informiert, dass die Ansprüche schriftlich vorliegen.

  • Tacheles:

    Bitte keine Falschinformationen, worauf sich womöglich jemand stützen könnte:

    "wie bereits geschrieben: Hast du oder deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung ?"
    - Es wäre zu prüfen, 1. ob Henny (noch) zu dem versicherbaren Personenkreis zählt, und 2. ob auch Mietschäden mit eingeschlossen sind.

    "Wenn eine Forderung eintrudelt, dann dort den Vorfall melden, denn die:
    prüfen, ob du den Schaden verschuldet hast,"
    - Das macht ein Versicherer gaaanz bestimmt nicht.

    "setzen sich mit dem Anspruchsteller außeinander
    wenn Versicherungsschutz besteht leisten die für dich Schadenersatz
    und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab"
    - Da stimme ich zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. Dezember 2013 um 15:49)

  • Tacheles:

    Bitte keine Falschinformationen, (?)* worauf sich womöglich jemand stützen könnte:

    "wie bereits geschrieben: Hast du oder deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung ?"
    - Es wäre zu prüfen, 1. ob Henny (noch) zu dem versicherbaren Personenkreis zählt, und 2. ob auch Mietschäden mit eingeschlossen sind.
    Deswegen soll sie ja mal nachsehen, ob überhaupt ein Vertrag besteht (eigener oder über die Eltern) und sollte sich dann an die Versicherung (Betreuer) wenden, denn nur die kann ihr dies beantworten.
    (Studenten können, auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, evtl. in einer PrivatHaftpl. der Eltern mitvers. sein
    und Mietsachschäden sind fast immer mitversichert)

    "Wenn eine Forderung eintrudelt, dann dort den Vorfall melden, denn die:
    prüfen, ob du den Schaden verschuldet hast,"
    - Das macht ein Versicherer gaaanz bestimmt nicht.
    Sorry, verstehst schon was ich meine, oder ? :) Besser vielleicht: Vers. prüft, ob sie haftbar zu machen ist ...

    "setzen sich mit dem Anspruchsteller außeinander
    wenn Versicherungsschutz besteht leisten die für dich Schadenersatz
    und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab"
    - Da stimme ich zu.

    Henny fragte ja danach, was ihr denn noch helfen könnte und sie Sorge vor den Kosten hat.

    Ich finde, das wäre eine Möglichkeit, diese Information * als Ansatz zu nehmen.

    Mal sehen was sie scheibt ...

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