Muss ich dem Vermieter Zugang zum Stromzähler gewähren?

  • Hallo in die Runde,

    wohne in einem Mietshaus (typischer DDR Block), mein Stromzähler hängt im Hausflur direkt neben meiner Wohnungstür.
    Dieser Stromzähler und Sicherungskasten ist in einem Holzkasten mit Tür angebracht.
    Nun habe festgestellt das regelmässig Sicherungen fehlen (Ersatzsicherungen), habe nämlich noch die alten wo das plättchen abfällt wenn ein kurzer ist.
    Vermute mal das ein Nachbar die raus mopst.

    Jetzt zu meiner Frage, darf ich den Kasten abschließen, Vorhängeschloss oder so?
    Wenn ja, muss ich dem Vermieter einen Schlüssel geben oder reicht es wenn ich Ihm auf Verlangen und Vorheriger Ankündigung Zugang gewähre?
    Achja, ich bin Direkt-Kunde bei EON, geht also nicht über den Vermieter.

    Habe mir schon einen Wolf gegoogelt, aber leider immer nur den umgekehrten Fall gefunden (Vermieter gegen Mieter)

    Danke für eure Hilfe

  • Der Vermieter muß keinen Zugang zu den Zählern haben, da dort ausschließlich, wenn ich mich recht entsinne, die Zähler für die Wohnungen sind.

    Allerdings muß Dein Nachbar Zugang haben, denn es sind doch immer die Zähler für die 2 gegenüberliegenden Wohnungen in diesem Kasten.


  • Allerdings muß Dein Nachbar Zugang haben, denn es sind doch immer die Zähler für die 2 gegenüberliegenden Wohnungen in diesem Kasten.

    Danke anitari für die schnelle Antwort,

    in meinem Fall liegt das etwas anders, jede Wohnung hat einen eigenen "Holzkasten" mit Zähler und Sicherungen.

    Wollte nur ganz sicher gehen, weil im Nachbaraufgang schon so ein Fall war, wo der Vermieter ohne Ankündigung an den Zähler wollte und den verschlossenen Kasten dann aufgebrochen hat.

  • der Vermieter ohne Ankündigung an den Zähler wollte und den verschlossenen Kasten dann aufgebrochen hat.

    Es ist sinnvoll dem Vermieter Zugang zu gewähren oder übernimmst Du auch die Kosten wenn ein zähler ausgetauscht wird?

  • Es ist sinnvoll dem Vermieter Zugang zu gewähren oder übernimmst Du auch die Kosten wenn ein zähler ausgetauscht wird?


    Rudolpho
    Es war nie die Rede davon dem Vermieter den Zugang zu verweigern, er kann jederzeit nach Vorankündigung an den Zählerkasten, und ja ich Zahle auch einen evtl. Austausch des Zählers, nämlich mit dem Grundpreis, darin sind auch die Zählerkosten mit drin, der Vermieter ist da außen vor, zumindest ist es bei uns in der Region/ EON so.

  • der Vermieter ist da außen vor, zumindest ist es bei uns in der Region/ EON so.


    Richtig. Und deshalb ist der Zähler Vertragsgegenstand ausschliesslich zw. dem Versorger und Dir, kannst ihn also abschliessen.

  • Wenn der Zählerkasten ausschließlich zur Wohnung gehört, haben Sie auch die alleinige Verfügungsgewalt.
    Sinngemäß wäre es einen sogennannten Nebenraum gleichzustellen

  • Wenn der Zählerkasten ausschließlich zur Wohnung gehört, haben Sie auch die alleinige Verfügungsgewalt.
    Sinngemäß wäre es einen sogennannten Nebenraum gleichzustellen


    Das war in der Ex-DDR, damit die Stasi vom Treppenhaus aus spekulieren konnte.
    Heutzutage in NSA-Zeiten werden die Recherchen geschickter vollzogen.

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