Hallo,
auf
https://www.mietrecht.de/mietminderung/
(Zitate daraus in Anführungsstrichen)
"Der Mieter hat einen Mangel der Mietsache unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Vermieter gegenüber anzuzeigen."
Das habe ich getan, doch ohne nennenswerten Erfolg; 2 weitere Schreiben ohne jegliche Reaktion.
In keiner dieser 3 Schreiben wurde Mietminderung bisher erwähnt.
Ich möchte deshalb die Miete ab 1.1 mindern.
"..., dass der Mieter zur Mietkürzung berechtigt ist, (...) ohne diese dem Vermieter gegenüber vorab ankündigen zu müssen."
Kann ich wirklich, in einem weiteren Schreiben an den Vermieter (auf kein Schreiben reagiert, deshalb mindere ich ab 1.1. um x% und zwar bis der Mangel behoben ist.
Ich brauche einfach nur definitive Gewissheit.
Für Antwort vielen Dank!
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