Beiträge von Absenkautomatik

    Berny (Zit): ".... VM schriftlich nachweisen seit WANN ihm WELCHE Mängel nachweislich bekannt sind und dass er offensichtlich versucht, deren Behebung auszusitzen."
    Absenkautomatik: Das ist alles gelaufen, er hat alle Beweise (Gutachten), Daten usw.

    Berny (frisiertes Zit): "...letztmalig aufgefordert, unter Bezug auf § 535 BGB, diese zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.....Oder voll viele u. dolle in die Fresse!!!"

    "Nö, ich habe ihn SCHON 3x aufgefordert. Jetzt minder ich einfach zum .... um ...% u. zwar BIS der Mangel behoben ist. Der Betreff dazu reicht vollkommen. Bloß nicht soviel schreiben, ist alles vergebene Liebesmüh.
    Setz mich doch nicht in die Nessel u. äußere einen Verdacht/Anschuldig. "aussitzen", obwohl es ganz ganz ganz sicher so ist, er versucht das nämlich IMMER, auch auf kriminelle Weise. Vielleicht werde ich auch tatsächlich nochmal eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn erstatten. Wenn ich das mit dem Aussitzen schriebe würde er sich vielleicht dagegen """rechtl.""" zur Wehr setzen (nicht weil er damit durchkäme, aber nur um mich wieder zu mürben). Nö, keine Interpretation, das führt mich evtl. aufs Glatteis, bloß nicht zuviel schreiben, nur das Nötigste. Je mehr man schreibt desto mehr ist auch angreifbar.

    Danke für das große Lob. Das mit dem "Verlass" lassen wir mal. Hier sitzen auch nur Laien, welche aber durch recht lange Erfahrung vielleicht nur "etwas" mehr wissen als Otto aus dem Kleinbürgertum.

    Ich gehöre die Jahre über, die ich hier schon wohne, gewiss nicht mehr zu den "Ottos", sondern eher zu den rechtl. etw. bewanderten Laien; so traue ich mir Mietminderg. zum ersten Mal alleine zu (oh. RA).

    Guten Morgen Kolinum,

    vielen DANK für deine hilfreiche Antwort!!!

    Ja, zugeschüttet, d.h. es ist zuviel u. man weiß nicht, ob auf die Quelle auch Verlass ist. Deshalb fragte ich hier. Und ich las auch vor dem Fragen, ob ich die Antwort nicht auch ohne "Beitrag schreiben" erfahre.

    Aber super, den link, den du angegeben hast, dort fand ich was ich suchte: Es ist Ergänzung und Bestätigung von dem, was ich gestern hier in dieser Mietrecht-hilfe-Seite las.

    Ich muss gar nicht extra ein Schreiben nochmal aufsetzen und Mietminderung ankündigen, denn ich habe den Mangel unverzügl. angezeigt. Dennoch bin ich auf der deutlich besseren Seite (rechtlich), wenn ich ihn über diese Minderung informiere.
    Mach ich doch glatt.

    P.S.: zu anitari
    Selbstverständlich füge ich bei dem offiziellen Schreiben 2014 dazu - ich dachte für euch gehts jetzt mal ohne absoluten vollständigen Wortlaut ;)


    DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE

    Hallo,
    auf

    https://www.mietrecht.de/mietminderung/

    (Zitate daraus in Anführungsstrichen)

    "Der Mieter hat einen Mangel der Mietsache unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Vermieter gegenüber anzuzeigen."
    Das habe ich getan, doch ohne nennenswerten Erfolg; 2 weitere Schreiben ohne jegliche Reaktion.
    In keiner dieser 3 Schreiben wurde Mietminderung bisher erwähnt.

    Ich möchte deshalb die Miete ab 1.1 mindern.

    "..., dass der Mieter zur Mietkürzung berechtigt ist, (...) ohne diese dem Vermieter gegenüber vorab ankündigen zu müssen."

    Kann ich wirklich, in einem weiteren Schreiben an den Vermieter (auf kein Schreiben reagiert, deshalb mindere ich ab 1.1. um x% und zwar bis der Mangel behoben ist.

    Ich brauche einfach nur definitive Gewissheit.

    Für Antwort vielen Dank!
    Absenkautomatik

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