@ Berny
Mein PKW ist jetzt gut 26 Jahre jung, und er läuft immer noch prima. Woran kann das liegen?
Das wird wohl an der guten Pflege liegen ![]()
@ Berny
Mein PKW ist jetzt gut 26 Jahre jung, und er läuft immer noch prima. Woran kann das liegen?
Das wird wohl an der guten Pflege liegen ![]()
@ all
Sorry. So langsam wird es unübersichtlich für mich und ich blicke grade garnicht mehr durch...![]()
Mein Vermieter hat doch die entstanden Kosten wie Gebäudeversicherung auf die 3Monate Mietzeit verteilt und auf die m² umgelegt. Somit bezahle ich ja keinen Jahresbeitrag sondern nur die 3/12, bzw die 3/12 wurden zu 50% nach Partei und der Rest nach m² umgelegt.
Da es vorgeschrieben ist Verbräuche 50-70% und den Rest 30-50% über die Quadratmeter umzulegen ist die Aufteilung 50% / 50 % doch korrekt??? Also kann ich da nicht meckern oder drann rütteln...
Jedoch kann er nicht nach Verbrauch abrechen, da es keine Wärmemengen-zähler gibt.
Wird dann hierzu die Tabelle für die Heizgradtage herrangezogen?
Ich habe die Nebenkosten abzgl. der 15% für Heizkosten bezahlt. Siehe Anlage!
Ich hoffe nur, dass keine Mahnung oder gerichtlicher Mahnbescheid jetzt kommt....
Das ist meine größte Sorge.
Schonmal vielen lieben Dank für die kompetente Beratung. Denn ich verstehe so gut wie garnichts von Nebenkostenabrechnungen.
@ Kolinum
Jap sorry mein Fehler habs irgendwie nicht gesehen… aber die Kosten der Schornsteinreinigung wurden zu ¼ auf die Grund/Verbrauchkosten gelegt.
@ Berny
„Abgesehen davon, dass die Zeilen geometrisch nicht passen (beim Scannen verzogen?):“
Beim Scannen ist nichts verzogen, die Tabelle ist in Wirklichkeit so schief.
Die Zweiblätter gehören zusammen NK 1 ist Blatt 1 und NK 2 ist Blatt zwei
„Wie wurde denn der WW-Bereitungsanteil (~8%) an den Gesamt-HK errechnet?“
Wie kann man diesen denn berechnen? Gibt es eine Vorschrift? Leider werde ich aus dem §8 der HeizkV nicht schlau… Dort steht auch geschrieben, dass es früher mal eine 18% Regelung gab und heute ein Schlüssel angewandt wird. Jedoch werde ich aus der Formulierung nicht schlau.
„Mal abgesehen davon, dass der Wert 2750,10€ falsch übertragen wurde auf 2* 1371,45€, so ist zu rechnen“
Wo kommt dieser Wert her? Ich habe einen Wert von 2742,06€ welche zu 50/50 aufgeteilt wird. Diesen Wert hatte ich gekürzt auf 2364,71€ (Heizkosten um 15% reduziert und auf die Quadratmeter umgelegt, siehe Anlage mit dem handgeschriebenen Wert.)
„Grundkosten 2750,10 * 30% = 825,03 / 266qm * 93qm = 288,44€.
Verbrauchskosten 2750,10 * 70% = 1925,07 - zu vertelen auf die individuellen gemessenen Verbräuche der Mieteinheiten. Ich unterstelle mal Verbräuche wie die anderen Mietparteien, gerundet also 650,00€.“
In der HeizkostenvO steht allerdings, dass es mindestens 50% max 70% nach Verbrauch abgerechnet werden muss, daher stimmt doch die Regelung 50/50. Oder doch nicht?
Die Verbräuche kann man nicht auf die Mieteinheiten verteilen, da es keine Verbrauchsmesser/Wärmemesseinrichtungen gibt! Aber anhand meiner Warm/Kaltwasser Verbräuche ist ersichtlich, dass niemand in der Wohnung gewohnt hat.
Wo kommt denn jetzt der Wert von 650€ her? Den Kann ich nicht nachvollzeihen. Ist dieser geschätzt?
@ Der Mieter
Punkt 1
Steht dies irgendwo im Gesetz, dass eine Nebenkostenabrechnung jetzt mitten Im Jahr nicht erfolgen kann?
Punkt 2
Angeblich ist dies nur reiner Zufall, aber in der Nebenkostenabrechnung 2012 hat er auch genau runde Werte genommen.
Punkt 4
Die Schornsteinreinigung wurde mir auch nur zu 21,67€ berechnet. Diese wurden dann aber zu 50/50 geteilt und auf die Mietparteien und m³ umgelegt. Ebenso hat er die Gebäudeversicherung genauso umgelegt.
Punkt 5
Die NK besteht aus 2 Seiten, Seite 1 (NK 1) sieht abgehackt aus, jedoch geht es auf Seite 2 (NK 2) weiter mit dem Warmwasserverbräcuhen für die Wohnung. Nach dem Verteiler-Schlüssel schaue ich nochmal im Mietvertrag (bin derzeit an der Arbeit), meine jedoch dort ist nichts vereinbart…
Punkt 6
Der Verteilerschlüssel ist nur rein für Heizkosten? Verstehe ich das richtig?
Punkt 7
Was ist HKZ und WMZ?
Es gibt in jeder Wohnung einen Zähler für Warm/Kalt Wasser für den täglichen Gebrauch wie Dusche, ect. Ansonsten gibt es in der Wohnung keinen Zähler, im Treppenhaus gibt es auch keinen Zähler für die Heizung.
Ich bedanke mich vielmals für die guten Antworten, wie schon oben erwähnt hab ich kaum oder gar keine Ahnung von NK-Abrechnungen… Falls mal jemand eine Frage im Automobilbereich hat, kann ich gerne Weiterhelfen dort bin ich fitter ![]()
Hallo,
schon mal vielen Dank für die Hilfe und Antworten.
Das mit dem Schornsteinfeger verstehe ich nicht, dieser ist doch nirgends aufgeführt.
"habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung,"
- Gleicher VM für alte und neue Wohnung?
Nein, neuer Vermieter und neue Wohnung
"Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe."
- Die Links zeigen bei mir zwei leere Seiten. Allerdings kann ich die Reduktion eines Betrags um 15% locker im Kopf ausrechnen.
Ich habe jetzt nochmal zwei Bilder angehängt, heute Mittag hat diese Funktion nicht ganz funktioniert an meinem PC.
"Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe."
- Die Links zeigen bei mir zwei leere Seiten. Allerdings kann ich die Reduktion eines Betrags um 15% locker im Kopf ausrechnen.
Klar kann ich 15% ausrechnen, nur welchen Gesamtwert nehme ich aus der Nebenkostenabrechnung, und vorallem die nachfolgenden Rechenschritte, da dies auf die Quadratmeter umgelegt wird.
"Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK."
- Sprichst Du von Dir in der 3. Person?
Ja
"Frage: ..."
- Den unklaren Posten einer Betribskostenabrechnung würde ich nachweisbar, nachvollziehbar und schriftlich widersprechen und Überarbeitung der Berechnung einfordern.
Der Nebenkostenabrechnung habe ich seit Erhalt widersprochen und bemängelte die Undurchsichtigkeit und die überhöhten Heizkosten, welche zum Vorjahr um ca. 100% angestiegen sind, bei weniger Raumtemperatur.
Die NK habe ich per Mail erhalten und per Mail den Widerspruch versendet. Jedoch finde ich die E-Mail an den Vermieter nicht mehr im Postausgang.
Ab Anfang September schreiben wir uns nur noch per Post (Einschreiben).
Nach Erhalt der 1. Mahnung per Post habe ich einen Widerspruch zurückgeschrieben. Im Betreff habe ich allerding geschrieben "Widerspruch Mahnung" und im Text geschrieben "Die NK erkenne ich in dieser Form nicht an" Ich glaube mir ist dort ein Formfehler im Betreff unterlaufen, jedoch weis ich nicht welche Auswirkungen er hat.
Durch die unübersichtliche NK habe ich nur einen Teil unter Vorbehalt bezahlt.
Dies bemängelte mein VM im letzten Schreiben, dass ich der Mahnung widersprochen habe und mahnt den restlichen Betrag an. Desweiteren hat er mir eine Auflistung/Erläuterung der NK zukommen lassen. Daraufhin habe ich im einen Widerspruch der NK zurückgeschickt mit der Erklärung das ich die Nebenkosten abzgl. der 15% Heizkosten bezahle.
Dies ist jetzt der Stand der Dinge...
Hallo,
ich bin recht neu hier und habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung, ich hoffe hier kann ich ein zwei rechtliche Ratschläge ergattern.
Hier nochmal die Daten:
3-Familen Haus (Vermieter wohnt nicht im Haus)
Wohnzeit von Aug 12 - Mrz 13
Heizkosten werden auf die Quadratmeter umgelegt
Da in den letzten 3 Monaten der Mietzeit die Wohnung nicht bewohnt und beheizt wurde, wollte ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen, jedoch muss ich den kürzeren ziehen, da ich den Verbrauch nicht nachweisen kann. Ich kann lediglich die Heizkosten um 15% kürzen.
Leider weiß ich nicht genau wie und wo ich kürzen kann. Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe.
Directupload.net - vnoqj986.jpg
Directupload.net - 384fespx.jpg
Ich habe noch folgende Frage zu dem Mahnverfahren bei Nebenkosten.
Anfang September 2013 NK-Abrechnung zugestellt für 2013 + 2012!
Mahnung Ende September 2013 erhalten (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheid)
Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK.
Ende November 2013 Mahnung erhalten über Restforderung (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheid)
Ende November 2013 NK abzgl. -15% der Heizkosten bezahlt.
Frage:
Falls der Vermieter die Kürzung lt. §12 der HeizkV nicht akzeptiert, muss er dem Mieter nochmal eine Mahnung schicken? Oder kann er gleich einen Mahnbescheid veranlassen.
Ich bedanke mich schon mal für Antworten in dieser Angelegenheit.
Gruß aus Hessen
Hallo,
dies ist mir bewusst, dass ich ab dem 31.03.2013 keine Pflicht habe die Miete zu Zahlen.
Mir geht es um die Nebenkostenabrechnung, welche Anfang August in meinen Briefkasten der neuen Wohnung geflatttert ist. In dieser Nebenkostenabrechnung soll ich 580€ nachzahlen. Die Heizkosten sind enorm hoch das vierfache vom Jahr 2012. Wie kann ich dagegen vorgehen, obwohl NICHT geheizt wurde.
Hallo,
ich bin recht neu hie rund möchte mir kurz vorstellen.
Ich bin der Michael, 24 Jahre jung und komme aus Osthessen.
Ich hatte eine Wohnung vom Zeitraum 01.08.2012-30.03.2013 mit Lebensgefährtin bewohnt. Die Wohnung wurde wegen Trennung mit meiner Lebensgefährtin am 28.12.12 gekündigt. Wohnungsübergabe 30.03.2013! Da 3 Monate Kündigunsgfrist.
Für das Jahr 2012 bekamen wir eine Rückerstattung von 80€
Jedoch möchte mein Vermieter eine Nachzahlung von 580€ für den Zeitraum Jan-Mrz 2013.
Im Zeitraum vom 01.01.2013-30.03.2013 wurde die Wohnung NICHT bewohnt!!! Dies kann man anhand des Warm-Kaltwasser Verbrauchs sehen (ca. 5€ Wasserkosten für 3 Monate) und der Stromverbrauch lag bei ca 18KW/H für 3 Monate. Leider sind keine Wärmemesseinheiten an den Heizkörpern angebracht, das Haus ist Energietechnisch auf den Stand der 80ziger.
Mein Vermieter legt den Ölverbrauch für das 3-Familienhaus auf die Mieter über die Quadratmeter um. Daher bezahle ich die Heizung der anderen obwohl ich garkeine Heizung an hatte.
Ich fühle mich richtig verarscht und frage mich was ich dagegen tun kann. Er möchte jetzt die Nebenkosten per Gericht einklagen und schreibt mir Mahnungen.
Ich bedanke mich schon mal sehr für Antworten.
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