Hallo,
ich bin recht neu hier und habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung, ich hoffe hier kann ich ein zwei rechtliche Ratschläge ergattern.
Hier nochmal die Daten:
3-Familen Haus (Vermieter wohnt nicht im Haus)
Wohnzeit von Aug 12 - Mrz 13
Heizkosten werden auf die Quadratmeter umgelegt
Da in den letzten 3 Monaten der Mietzeit die Wohnung nicht bewohnt und beheizt wurde, wollte ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen, jedoch muss ich den kürzeren ziehen, da ich den Verbrauch nicht nachweisen kann. Ich kann lediglich die Heizkosten um 15% kürzen.
Leider weiß ich nicht genau wie und wo ich kürzen kann. Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe.
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Ich habe noch folgende Frage zu dem Mahnverfahren bei Nebenkosten.
Anfang September 2013 NK-Abrechnung zugestellt für 2013 + 2012!
Mahnung Ende September 2013 erhalten (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheid)
Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK.
Ende November 2013 Mahnung erhalten über Restforderung (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheid)
Ende November 2013 NK abzgl. -15% der Heizkosten bezahlt.
Frage:
Falls der Vermieter die Kürzung lt. §12 der HeizkV nicht akzeptiert, muss er dem Mieter nochmal eine Mahnung schicken? Oder kann er gleich einen Mahnbescheid veranlassen.
Ich bedanke mich schon mal für Antworten in dieser Angelegenheit.
Gruß aus Hessen