vermieter verweigert austausch von tür. zulässig?

  • hallöchen und hilfe, ich friere :(

    es geht um folgendes ...

    ... ich habe eine holztür in meiner küche, die zum garten führt. diese müsste schon um die 20 jahre mindestens sein, eher noch älter.
    leider ist diese tür mitlerweile so sehr verzogen, das es rundum deutlich reinzieht. die temperatur in der küche beläuft sich derzeit schon auf 14 grad (im flur ist es genauso kalt. dort gibt es keinen heizkörper und habe keine küchentür). wir haben noch nicht einmal richtig winter. ich habe einen kleinen heizkörper genau links neben dieser tür. ich kann mir sparen, diese anzumachen, weil sie rein gar nichts bringt und ich nur geld aus dem fenster werfe. eben weil es so sehr zieht durch die tür.

    das problem bestand auch schon letzten winter. mein vermieter hat mir klebeband gegeben was abdichten sollte. leider hat es kaum funktioniert und ich konnte dann auch nicht mehr die tür ordentlich schliessen. die tür ist unverschlossen dann immer aufgesprungen, beim abschliessen hat man sich fast den finger gebrochen und man musste sich ordentlich gegenstemmen um sie überhaupt abschliessen zu können.

    meine frage ist jetzt, ob er rechtlich verpflichtet ist, dem abhilfe zu schaffen bzw. eine neue tür einzubauen? was ist mit ggf. mietminderung? ich habe ihn des öfteren angesprochen und er reagiert nicht.

    und habe noch eine frage ... passt jetzt nicht genau in dieses unterforum, aber wollte kein neues thema aufmachen .. wenns falsch ist mache ich eins auf ...

    ich bekomme keine nebenkostenabrechnung. die letzte habe ich erhalten im dez. 2011 für den zeitraum 01.01.2010-31.12.2010. und habe eine rückzahlung von 160,00 eur erhalten. seitdem ist nichts mehr passiert. werde langsam etwas misstrauisch, ob der geld einbehalten hat. ist es richtig das ich die abrechnung noch nachfrodern kann und er verpflichtet ist mir rückzahlung zu leisten, falls vorhanden, er aber kein recht mehr hat forderungen an mich zu stellen?

    lasse mir leider um des frieden willens oft viel gefallen, aber glaub das geht bisschen weit. ich zahle immer pünktlich meine miete.

    vll. kann mir jmd. helfen, das ich konkret auf ihn zu gehn kann.

  • Hallo klaraD, Du Frostbeule...:cool:,

    "ich habe eine holztür in meiner küche, die zum garten führt. diese müsste schon um die 20 jahre mindestens sein, eher noch älter.
    leider ist diese tür mitlerweile so sehr verzogen, das es rundum deutlich reinzieht. die temperatur in der küche beläuft sich derzeit schon auf 14 grad"
    - Da die Tür bei Deinem Einzug erkennbar (noch) nicht so mangelhaft war, liegt hier ein Mangel an der Mietsache vor. Gem. § 535 BGB hat der VM diesen zu beseitigen, (falls Du ihn schriftlich nachweislich [per Boten, mit Zeugen oder per Einwurfeinschreiben] dazu aufforderst, und zwar zeitnah).

    "ich habe einen kleinen heizkörper genau links neben dieser tür. ich kann mir sparen, diese anzumachen, weil sie rein gar nichts bringt und ich nur geld aus dem fenster werfe. eben weil es so sehr zieht durch die tür."
    - oder Geld durch die Tür werfen... (ich weiss, schlechter Witz).

    "das problem bestand auch schon letzten winter. mein vermieter hat mir klebeband gegeben was abdichten sollte. leider hat es kaum funktioniert und ich konnte dann auch nicht mehr die tür ordentlich schliessen. die tür ist unverschlossen dann immer aufgesprungen, beim abschliessen hat man sich fast den finger gebrochen und man musste sich ordentlich gegenstemmen um sie überhaupt abschliessen zu können."
    - Auch dies würde ich dem VM schreiben, um mal festzuhalten, wie lange er schon "schwächelt".

    "ob er rechtlich verpflichtet ist, dem abhilfe zu schaffen bzw. eine neue tür einzubauen?"
    - Wie bereits gesagt... WIE er den Mangel dauerhaft beseitigt, ist seine Sache.

    "was ist mit ggf. mietminderung?"
    - Bei der Aufforderung zur Mangelbeseitigung würde ich auch noch schreiben, .... ", um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden".

    "ich habe ihn des öfteren angesprochen und er reagiert nicht."
    - Vielleicht hilft's jetzt, denn MM treffen die VM nicht nur in der Geldbörse, sondern auch am Selbstbewusstsein...:eek:

    "ich bekomme keine nebenkostenabrechnung. die letzte habe ich erhalten im dez. 2011 für den zeitraum 01.01.2010-31.12.2010 und ... seitdem ist nichts mehr passiert."
    - Die NK-Abrechnung für 2011 ist also verfristet, und er kann nichts mehr nachfordern. Sollte er sich weiterhin weigern, kannste sämtliche NK-Vorauszahlungen zurückverlangen. Also auch hier nachfordern/verfahren w.o.
    Die NK-Abr. für Kj. 2012 müsste Dir bis spätestens 31.12.2013 zugehen, ansonsten...: w.o.

  • Hallo KlaraD,

    momentan gibt es Anzeigeprobleme im Forum.

    "die nebenkostenabrechnung 2011 ist auch für mich verjährt,"
    - Jein, sondern "verfristet". Wie gesagt, wenn sie mit dem Kj. übereinstimmt, kann ab dem 01.01.2013 nix mehr nachgefordert werden.

    "wenn dann kann ich nur schauen ob ich die für 2012 bekomme right?"
    - Yeah, ich würde den Tag nach dem Dinner for One abwarten...:o

  • wie ist das zu verstehen

    naja ... entweder kommt: "was soll ich denn machen?" oder "ich kann da nix machen" oder "ich guck mal" und kommt keine reaktion


    Berny
    sry steh irgendwie immer nich aufm schlauch.

    ist die 2011 abrechnung dann jetzt komplett erledigt? ich kann nichts mehr geltend machen?

  • klaraD:

    "naja ... entweder kommt: "was soll ich denn machen?" oder "ich kann da nix machen" oder "ich guck mal" und kommt keine reaktion"
    - Macht doch nichts. Reagieren wird er müssen, wenn er einen Mahnbescheid bekommt...:o

    "ist die 2011 abrechnung dann jetzt komplett erledigt? ich kann nichts mehr geltend machen?"
    - Wie mein Vorbeter vom Main schon andeutete: Rechnungen sind allgemein nach 3 (Kalender-) Jahren verjährt, also bspw. Rechnung vom 1.8.2009: 2010, 2011, 2012 sind verstrichen, ab 1.1.2013 isse verjährt.
    BetrkAbr. über den Abrechnungszeitraum Kj. 2011 ist ab 1.1.2013 verfristet. Der VM kann keine Nachzahlungen mehr verlangen, jedoch der M wohl Erstattungen.
    Wenn ich also das starke Gefühl habe, dass der VM noch für den Abrechnungszeitraum Kj.2012 nachfordern könnte, würde ich gaanz geduldig den 31.12.13 abwarten...:rolleyes:

  • klaraD:

    "naja ... entweder kommt: "was soll ich denn machen?" oder "ich kann da nix machen" oder "ich guck mal" und kommt keine reaktion"
    - Macht doch nichts. Reagieren wird er müssen, wenn er einen Mahnbescheid bekommt...:o

    "ist die 2011 abrechnung dann jetzt komplett erledigt? ich kann nichts mehr geltend machen?"
    - Wie mein Vorbeter vom Main schon andeutete: Rechnungen sind allgemein nach 3 (Kalender-) Jahren verjährt, also bspw. Rechnung vom 1.8.2009: 2010, 2011, 2012 sind verstrichen, ab 1.1.2013 isse verjährt.
    BetrkAbr. über den Abrechnungszeitraum Kj. 2011 ist ab 1.1.2013 verfristet. Der VM kann keine Nachzahlungen mehr verlangen, jedoch der M wohl Erstattungen.
    Wenn ich also das starke Gefühl habe, dass der VM noch für den Abrechnungszeitraum Kj.2012 nachfordern könnte, würde ich gaanz geduldig den 31.12.13 abwarten...:rolleyes:


    ah oke ... verlange dann anfang januar die abrechnungen 2011 und 2012 und bitte auch für 2013 .. alles klar! vielen dank erstmal für die hilfe!!!

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